Gasflaschen im fahrenden Wohnmobil

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Es scheint so zu sein, daß ab und an bei Kontrollen bemängelt wird, daß die angeschlossene Gasflasche angeschlossen ist, also kein rotes Käppchen trägt.

Wie der ADAC schreibt, gibt es da keine gesetzliche Vorschrift, diesbezügliche Beanstandungen entbehren also jeglicher Grundlage. Vorausgesetzt natürlich, die Gasanlage entspricht den gesetzlichen Anforderungen und die Gasprüfungsplakette ist noch nicht abgelaufen.

Die Reserveflasche dagegen muß mit der Verschlußmutter versehen sein und das Käppchen tragen.

Aber das sollte man ja sowieso immer so machen, oder? Für alle Fälle. Und ganz auf Nummer sicher gehende Wohnmobilisten klemmen die Gasflasche auch während der Fahrt ab, obwohl dann natürlich wieder zweimal mehr am Schlauch gewackelt werden muß.

Quelle: ADAC Freizeit Mobil 1/2010

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