Archiv für den Monat: Juni 2013

Bußgelder in Österreich

In Österreich wird die Schraube für Bußgelder angezogen.

Wer falsch parkt, begeht ein Organmandat (oder so ähnlich, (Park)verstöße, die sofort geahndet werden) und das verteuert sich von 36 Euro auf 90 Euro.

Bei Anonymverfügungen (durch automatische Überwachungssysteme) gibts statt 220 Euro nun 365 Euro auf die Mütze.

Wobei es in Östereich im Ermessen des Polizisten liegt, wie hoch das Knöllchen wird, je nach Schwere des Vergehens.

Quelle: ADAC Motorwelt 6/2013

Mautprellern in Italien geht es an den Kragen

Wer in den Jahren 2009 bis 2011 absichtlich oder unabsichtlich auf Italiens Autobahnen ohne Maut zu bezahlen unterwegs war, der kann sich wohl jetzt auf Post eines Inkassobüros einstellen.

Wer zum Beispiel die Telepass-Spuren nutzte ohne entsprechende Anmeldung, der ist nun dran. Genauso wie die Kreditkartennutzer, die zwar eigentlich zahlen wollten, aber durch was auch immer nicht zahlen konnten.

Als Grundlage der Vollstreckung dient dann die längste theoretisch mögliche Strecke, die ab dem Mautposten möglich war.

Wer mittels Quittungen belegen kann, daß er kürzer unterwegs war, sollte auf alle Fälle Einspruch einlegen, so die Empfehlung der ADAC-Juristen. GGF. alle anderen auch?!

Quelle: ADAC Motorwelt 6/2013

Mittelalterfest in der Eifel!

Uih, gerade trudelt eine Antwort auf die Mail ein, die ich zum Thema Mittelalterfest in der Eifel – ich weiß gar nicht mehr, wann – gestellt hatte, an die Ausrichter des Festes.

Worum es ging? Um die Frage, ob der Wohnmobilstellplatz am Weißen Stein trotz Mittelalterfestes zur Verfügung stehen wird.

Da keine Antwort kam, schrieb ich auch den Eigentümer an, der sehr fix antwortete, siehe obigen Link.

Nun hier also die Antwort der Betreiber: Der Platz steht zur Verfügung, kostet aber 10 Euro fürs Wochenende.

P.S.: habe nachgeschaut, die Anfrage ging am 28.04.2013 raus, das ging ja fix mit der Antwort.

P.P.S.: Zur Erinnerung, das Mittelalterfest findet statt vom 29.06.2013 bis zum 30.06.2013.

Viele Mängel erlauben keine Rückgabe

Es gibt ja die Begriffe Montagsauto und auch manchmal Freitagsauto.

Gemeint sind damit besonders fehlerbehaftete Neufahrzeuge.

PKWs eigentlich, aber nun mußte sich auch ein Wohnmobileigner mit dem Begriff auseinandersetzen.

Er hatte sich ein Wohnmobil zum Preis von knapp 135.000 Euro geleistet und dann wohl etwas Ärger mit der Qualität:

Denn innerhalb von zwei Jahren bemängelte er 35 Fehler und wollte vom Kauf zurücktreten, wohl eben, weil er ein Montagsauto respektive Montagswohnmobil erstanden habe.

Der Prozeß vor dem Bundesgerichtshof bescheinigte ihm nun, von wegen. Denn die Kosten für die 35 Mängel beliefen sich wohl nur auf 5.500 Euro. Damit lägen die Kosten “im Bereich der Unerheblichkeit”.

Aha, so ist das also. Ich vermute mal, mitten im Urlaub ging zum Beispiel die Toilette kaputt, im letzten Winter versagte die Heizung, alles Kleinigkeiten, aber höchst ärgerlich im jeweiligen Fall.

Vielleicht hätte das hohe Gericht selbst mal testweise dergestalt Urlaub machen sollen. Oder sehe ich das falsch?!

Az. VIII ZR 140/12

Quelle: Finaztest 3/2013