Schlagwort-Archive: Bußgeldbescheide

Verkehrsberuhigte Zonen in Italien

Wer mit dem Auto oder Wohnmobil nach Italien reist, der tut gut daran, auf Schilder, die da lauten “Zona traffico limitato”, zu achten. Laienhaft übersetzt, bedeutet das wohl in etwa “Zone mit limitiertem Verkehr”.

Meist steht dann noch eine Zeitangabe dabei. Das bedeutet dann, nicht dort parken, wenn man ein ortsfremdes Fahrzeug führt.

Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und ist mit bis zu 120 Euro Strafe dabei.

Man ist dann gerne längst wieder zuhause, wenn die Zahlungsaufforderung in den Briefkasten trudelt.

Der Trick Das Problem ist, man übersieht die Schilder leicht und dazu gibt es dann noch die Videoüberwachung – und die Falle Regelwidrigkeit ist perfekt.

Also Obacht.

Quelle: test 5/2018

Und dann gibt es noch die Straßenreinigung. Die wird ebenfalls auf Schildern angekündigt, meist einmal die Woche muß man dann für zwei Stunden oder so den Parkplatz räumen, danach ist dann wieder für die nächste Zeit Ruhe. Manchmal fährt die Polizei direkt mit dem Reinigungsfahrzeug mit und kassiert wiederum eine Buße.

Vollstreckungsbescheide aus Kroatien

Wie der ADAC in seiner aktuellen Ausgabe der Motorwelt (12/2015) berichtet, trudeln wohl zur Zeit haufenweise Zahlungsaufforderungen eines deutschen Anwalts bei früheren Kroatienurlaubern ein.

Im Schnitt sind die Knöllchen wohl relativ niedrig angesiedelt, jedoch die Anwaltsgebühren haben es in sich.

Bezahlt man nicht, kommt im nächsten Schritt ein Vollstreckungsbescheid eines kroatischen Notars.

Ein Clubjurist rät, Einspruch dagegen einzulegen, vorzugsweise unter Zuhilfenahme eines kroatischen Anwaltes. Der ADAC hilft da weiter.

Radarfallen Waldeck-Netze & Grabow

In Waldeck-Netze (Kassel) an der B 485 und bei Grabow in Mecklenburg-Vorpommern an der B 5 gibt es Radarfallen.

Zwei Gerichte haben jetzt geurteilt, daß mutmaßliche Zuschnellfahrer nicht zur Kasse gebeten werden dürfen.

Warum? Weil es sich um private Radarfallen handelt, Radarkontrollen aber unter hoheitliche Aufgaben fallen. Wer also dort erwischt wurde, sollte ggf. Einspruch einlegen.

Fall 1: Az. 385 OWi 9863 Js 1377/15, AG Kassel
Fall 2: Az. 5 OWi 2215/14, AG Parchim

Quelle: Finanztest 6/2015

Knöllchen!

Fast jeder hat wahrscheinlich schon mal einen Bußgeldbescheid erhalten, der irgendwie mit einem fahrbaren Untersatz unterwegs ist. Meist ist der dann berechtigt, aber manchmal sind auch Fragen offen. Da kann man dann zum Anwalt gehen, gut, wer da im entsprechenden Rechtsschutz ist, oder er kann sich an ein Verbraucherportal wenden, daß sich genau diesem Thema verschrieben hat.

Geblitzt.de, so heißt das Portal, von dem ich bis vor ein paar Tagen noch nie was gehört habe.

Und jetzt zur “Werbung”:

Vier Millionen Bußgeldbescheide wurden 2011 allein vor Gericht verhandelt. Hinzu kommen Millionen weitere, die anstandslos bezahlt werden. Viele davon sind fehlerhaft und damit erfolgreich anfechtbar. Doch kaum ein Bürger weiß, welche rechtlichen Möglichkeiten er nutzen kann; stattdessen nimmt er teils empfindliche Geldbußen, Punkte oder gar Fahrverbote in Kauf.

Geblitzt.de ist ein weltweit einzigartiges Verbraucherportal, das den Betroffenen einen kompetenten Rechtsbeistand bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten finanziert. Seit dem Mai 2013 konnte Geblitzt.de bereits über 9.000 Bußgeldverfahren begleiten und einen großen Teil tatsächlich zur Einstellung bringen.

Direkt mal schauen? Los.