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Frage, wie lange darf ein Anhänger auf der Straße stehen?

Quizfrage der Woche:

  • Wie lange darf ein Auto an der Straße parken?
  • Wie lange darf ein Anhänger an der Straße parken?
  • Und: Wie lange darf ein Anhänger am gleichen Ort parken, der an einem Zugfahrzeug angehängt ist?

Und hier die Antworten: Zu 1, solange, bis ein Parken-Verboten-Schild auf gestellt wird, zum Beispiel, weil eine Baustelle eingerichtet werden soll. 😉

Zu 2) Vierzehn Tage, kurz weiterschieben gilt übrigens nicht, vielleicht aber eine Runde um den Block fahren und dann wieder parken?!

Zu 3) Ist wie Frage eins zu beantworten, Voraussetzung, beide Fahrzeuge haben eine gültige Straßenverkehrszulassung.

Die Antwort zu Frage drei hätte ich nicht gewußt, aber wohl korrekt spekuliert.

Quelle: ADAC motorwelt 10/2019

Tirol führt neue Regeln für Transitreisende ein

In Tirol in Österreich gibt es was neues. Ab sofort dürfen Autofahrer, die nur durch Tirol durch wollen und dazu mautfreie Landstraßen nutzen, zum Beispiel, weil sie einen Stau umfahren wollen, dies nicht mehr tun. Bestimmte Autobahnabfahrten sind dann nämlich jeweils Samstags ab 7 Uhr morgens bis Sonntags 19 Uhr gesperrt, bis Mitte September.

Da heißt es dann entweder wochentags fahren oder jeden Stau mitnehmen. Man gönnt sich ja sonst nix. Das ganze soll der Entlastung der Ortschaften dienen. Ich persönlich fahre gerne übers Land. Sieht man doch dort viel mehr als auf endlosen Autobahnkilometern.

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Nachtrag 26.06.2019 Um die neuen Transitbedingungen hat sich wohl ein Kleinkrieg entwickelt. Jedenfalls werden regelmäßig reihenweise die Autofahrer zurück auf die Autobahn geschickt und Bayerns irgendwer tobt.

Es wird enger für Dieselfahrzeuge

In Mailand gelten schon ab Februar Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgaskategorie 0,1,2 sowie 3 ohne Partikelfilter, Benziner sind ebenfalls betroffen, wenn sie maximal Euro 0 haben.

Zu erkennen ist das Einzugsgebiet am Zonenschild Area B. Wer weiß, wie streng mitunter die Bußgelder in Italien sind, hält sich wohl besser daran.

Ab Oktober soll es dann eine nochmalige Verschärfung geben.

Quelle: ksta 9./10.03.2019

Rettungsgasse

Seit einiger Zeit ist das Thema Rettungsgasse in aller Munde. Man kann es auf Autobahnbrücken und vielen Fahrzeugen ablesen, wo die Rettungsgasse je nach Anzahl der Fahrspuren zu bilden ist – und zwar nicht erst, wenn alles steht, sondern tunlichst vorher.

Die Regel ist eigentlich ganz einfach:

Wer auf der linken Fahrspur fährt, drückt sich nach links, für alle anderen Spuren gilt: Nach rechts fahren.

Bei drei Spuren bildet sich die Gasse also rechts der ganz links befindlichen Spur.

Der Standstreifen ist übrigens kein Bestandteil der Fahrspuren und darf nur in absoluten Ausnahmefällen zum ausweichen genutzt werden, etwa wenn die Fahrspuren zu eng sind, um eine Rettungsgasse zu bilden.

In Tschechien gilt ab Oktober wie in Deutschland bei mehrspurigen Straßen (dazu zählen natürlich auch Autobahnen), die Rettungsgasse ist rechts von der am “linkesten” befindlichen Spur zu bilden.

Alle Angaben nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr auf Richtigkeit.

Übernachten am Staßenrand

Die Regel kennt man ja, in Deutschland kann man zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit überall dort parken und übernachten, wo es nicht ausdrücklich oder implizit verboten ist.

Wie aber ist das wohl, wenn man irgendwo angehalten hat, in einem Restaurant bechert und dann entsprechend nicht mehr fahrtüchtig ist? Also nicht wegen Müdigkeit durch stundenlanges fahren, sondern des Alkohols wegen?

Es darf geraten werden. Da die Frage ja schon so doof gestellt ist, ist die Anwort wohl klar: Darf man nicht.

Zumindest nicht nach Meinung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein in einem schon etwas älteren Urteil (1 Ss OWi 33/02).

Quelle: ADAC Freizeit mobil (Beiheft in der Zeitung) 9/2018

Verkehrsberuhigte Zonen in Italien

Wer mit dem Auto oder Wohnmobil nach Italien reist, der tut gut daran, auf Schilder, die da lauten “Zona traffico limitato”, zu achten. Laienhaft übersetzt, bedeutet das wohl in etwa “Zone mit limitiertem Verkehr”.

Meist steht dann noch eine Zeitangabe dabei. Das bedeutet dann, nicht dort parken, wenn man ein ortsfremdes Fahrzeug führt.

Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und ist mit bis zu 120 Euro Strafe dabei.

Man ist dann gerne längst wieder zuhause, wenn die Zahlungsaufforderung in den Briefkasten trudelt.

Der Trick Das Problem ist, man übersieht die Schilder leicht und dazu gibt es dann noch die Videoüberwachung – und die Falle Regelwidrigkeit ist perfekt.

Also Obacht.

Quelle: test 5/2018

Und dann gibt es noch die Straßenreinigung. Die wird ebenfalls auf Schildern angekündigt, meist einmal die Woche muß man dann für zwei Stunden oder so den Parkplatz räumen, danach ist dann wieder für die nächste Zeit Ruhe. Manchmal fährt die Polizei direkt mit dem Reinigungsfahrzeug mit und kassiert wiederum eine Buße.

Schweden und das Mobiltelefon im Auto

Anscheinend war Schweden bis Ende Januar das einzige Land in Europa, wo das Telefonieren mit den Handy in der Hand am Steuer (während der Fahrt) noch erlaubt war.

Damit ist nun offensichtlich Schluß, ab 1.02.2018, also ab sofort, steht das Nutzen des Telefons während der Fahrt unter Strafe. 160 Euro ist man los, wenn man beim simsen oder telefonieren erwischt wird.

Aber auch ohne Strafe sollte jedem klar sein, daß das kleine Ding massiv ablenkt. Nicht umsonst liest man immer wieder, daß Fahrzeuge bei gerader Straße gegen den einzigen Baum fahren, der in der Nähe ist. Und die Polizei stellt mittlerweile die Handies sicher, zwecks Prüfung desselben auf Nutzung. Habe ich zunmindest gelesen.

Quelle: promobil 4/2018

Neues Tempolimit auf Frankreichs Landstraßen

Gerade noch zufällig entdeckt: In Frankreich gilt ab 1.07.2018 eine neue Höchstgeschwindigkeit für Landstraßen.

Noch darf man dort 90 km/h schnell fahren, ab dem Stichtag dann sind nurmehr 80 km/h erlaubt.

Quelle: ADAC motorwelt 2/2018

Nachtrag aus test 3/2018:

Offenbar hat Frankreich mit vielen Verkehrstoten insbesondere auf Landstraßen zu kämpfen. Die Reduzierung soll für weniger Tote auf Frankreichs Landstraßen sorgen. Übrigens kein rein französisches Problem. Auch in Deutschland ist der Hauptanteil der zu beklagenden Toten auf der Landstraße entstanden bzw. entsteht…

Insofern hier der Ruf nach Temporeduzierungen ebenfalls erklingt – bisher aber anscheinend ohne Wirkung.

Mit dem Wohnwagen ins Ausland…

…kann teuer werden, wenn der Anhänger bzw. der Wohnwagen nicht richtig den jeweiligen Gesetzen nach gesichert ist.

Die Rede ist nicht von der Anhängekupplung, sondern von einem zusätzlichen Sicherungsseil. Das Seil soll wohl dafür sorgen, daß die Bremse anzieht, sollte sich der Anhänger einmal lösen, was wir ja alle nicht hoffen wollen. Aber für den Fall der Fälle…

In Deutschland müssen Anhänger über “750 kg Gewicht mit Auflaufbremse” mit einem Sicherungsseil gesichert werden. Das Stahlseil sollte durch eine “Öse/Bohrung” an der Kupplung befestigt werden. Ist das nicht machbar, reicht es auch, das Seil in einer Schlaufe darüber zu legen.

In der Schweiz sowie in Holland gelten andere Bedingungen; hier gibt es keine gewichtsabhängigen Regeln, ausnahmslos alle Anhänger sind mit dem Zugfahrzeug durch ein Seil zu sichern – und eine einfache Schleife über die Kupplung ist ebenfalls nicht gestattet, einzig die “Öse/Spezialöffnung” ist rechtens. Empfindliche Bußgelder drohen bei Zuwiderhandlung.

In Österreich dagegen reicht das über die Kupplung legen aus, aber ebenfalls für alle Anhänger.

Siehe auch mit dem Anhänger ins Ausland.

Quelle/Zitate ADAC/freizeit mobil 9/2017