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Post aus Kroatien?!

Immer häufiger haben in den letzten Jahren wohl Kroatienurlauber Post aus Kroatien bekommen, in Form eines notariellen Vollstreckungsbescheides, sofern nicht gleich gezahlt wurde. Garniert mit heftigen Notargebühren.

Warum? Weil sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben, wegen falschparkens u.a. in Pula, Zagreb bzw. Dubrovnik. Teilweise wohl auch noch, ohne überhaupt zu merken, daß illegal geparkt wurde.

Tipp vom ADAC: Wer so einen Brief erhält, sollte sofort Einspruch einlegen, bevorzugt mit einem Anwalt, gerne natürlich einer vor Ort via ADAC organisiert (denn daher stammt die Meldung ja). Einspruch deswegen, weil der ADAC in einem Musterprozeß gesiegt hat vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser hat entschieden, daß Vollstreckungsbescheide nur von einem Gericht ausgestellt werden dürfen, nicht aber von irgendso einem dahergelaufenen Notar.

Allerdings gibt es auch andere Wege, einen Bußgeldbescheid aus Kroatien in Deutschland einzutreiben, so der ADAC.

AZ: C-551/15
Quelle: ADAC motorwelt 4/2017

Siehe auch: Vollstreckungsbescheide aus Kroatien

Neue Regeln in 2017

Das neue Jahr ist jetzt auch schon wieder bald drei Wochen alt und das Blättern in der ADAC hilft, neue Regeln zumindest mal gehört zu haben.

Als da wären zum Beispiel die Radler: die müssen jetzt die Autofahrerampeln beachten, wenn keine Radlerlichtzeichen vorhanden sind. Bisher galt es in einem solchen Fall, sich an die Fußgängerampeln zu halten.

Wichtig für die Kraftfahrzeugnutzer, die Rettungsgasse. Da gibt es auch eine Änderung, die soll immer zwischen dem “äußersten linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden”, Wie der ADAC schreibt, ist das hauptsächlich für Autobahnen mit vier und mehr Streifen relevant.

Und nun noch was zu Italien: Es sind mal wieder zwei Jahre rum, und die turnusmäßige Anhebung der Geldbußen ist fällig. Telefonieren am Steuer (ohne Freisprechanlage) wird mit Führerscheinentzug von 15 Tagen bis zu zwei Monaten belohnt. Deutschen Autofahrern droht somit ein sofortiges Fahrverbot!

Quelle / Zitate: ADAC motorwelt 12/2016

Österreich macht sich unbeliebt…

Wer auf einem Privatparkplatz parkt, erkenntlich durch ein entsprechendes Schild (oder manchmal anscheinend auch gar nicht erkennbar!), macht sich der Besitzstörung schuldig und bekommt eine Besitzstörungsklage an den Hals, wenn eine entsprechende Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet wird, bzw. die Anwaltskosten nicht beglichen werden.

Laut ADAC-Jurist Michael Nissen ist das wohl rechtens, wenn auch nicht besonders nett.

Quelle: ADAC motorwelt 7/8 2016

Vollstreckungsbescheide aus Kroatien

Wie der ADAC in seiner aktuellen Ausgabe der Motorwelt (12/2015) berichtet, trudeln wohl zur Zeit haufenweise Zahlungsaufforderungen eines deutschen Anwalts bei früheren Kroatienurlaubern ein.

Im Schnitt sind die Knöllchen wohl relativ niedrig angesiedelt, jedoch die Anwaltsgebühren haben es in sich.

Bezahlt man nicht, kommt im nächsten Schritt ein Vollstreckungsbescheid eines kroatischen Notars.

Ein Clubjurist rät, Einspruch dagegen einzulegen, vorzugsweise unter Zuhilfenahme eines kroatischen Anwaltes. Der ADAC hilft da weiter.

Navigieren mit dem Handy

Auf einer kürzlichen Fahrt ist mir an der Tankstelle mein Navi kaputtgegangen, aus heiterem Himmel. Es zeigte kein Bild mehr. Der Rechner ansonsten arbeitete aber wohl noch (s.u.). Es ist bereits in Reparatur bzw. auf dem Postweg zurück, wenn die Postboten nicht streiken würden 😉

Aber darum geht es nicht, es war kein großes Problem, weil ich die Strecke halbwegs kannte und glücklicherweise eine passende Landkarte griffbereit lag. Nett: Am Ziel angekommen, gab das Navi plötzlich von sich, daß die Route berechnet sei und ups. man am Ziel angekommen sei. Na sowas.

Auch wenn der Ausfall diesmal kein großes Problem war, irgendwo in der Pampa – der nächste Urlaub kommt bestimmt – so ein Ausfall, das wäre schon blöd.

Also hätte ich gerne eine Alternative in Form einer App fürs Android.

Einiges habe ich ausprobiert, aber so toll war das alles nicht. Letztlich habe ich nun OsmAnd drauf. Die Bedienung ist ziemlich gewöhnungsbedürftig und man kann eine Million Sachen einstellen. Aber immerhin, es funktioniert – im PKW zumindest. Ein Test im Womo steht erst bevor.

Aber darum geht es immer noch nicht.

Sondern vielmehr um das Handynutzungsverbot während der Fahrt.

Genau zu diesem Thema hat sich in der aktuellen Finanztest ein Anwalt und früherer Richter an einem Oberlandesgericht ausgelassen:
Handy in die Hand nehmen – verboten,
die Naviapp am Handy in der Halterung bedienen – erlaubt.
Alldieweil der betreffende Paragraph der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich auf das Halten bzw. Aufnehmen des mobilen Telefons abzielt.

Generell ist der Sicherheit aber auf alle Fälle zuträglich, die Navi-App vor Fahrtantritt zu bedienen. Das ist wirklich fummelig, kann ich bestätigen.

Das echte Navi ist auf alle Fälle besser geeignet, meiner Meinung nach.

Quelle: 6/2015

Radarfallen Waldeck-Netze & Grabow

In Waldeck-Netze (Kassel) an der B 485 und bei Grabow in Mecklenburg-Vorpommern an der B 5 gibt es Radarfallen.

Zwei Gerichte haben jetzt geurteilt, daß mutmaßliche Zuschnellfahrer nicht zur Kasse gebeten werden dürfen.

Warum? Weil es sich um private Radarfallen handelt, Radarkontrollen aber unter hoheitliche Aufgaben fallen. Wer also dort erwischt wurde, sollte ggf. Einspruch einlegen.

Fall 1: Az. 385 OWi 9863 Js 1377/15, AG Kassel
Fall 2: Az. 5 OWi 2215/14, AG Parchim

Quelle: Finanztest 6/2015

Kroatien

In der aktuellen ADAC Zeitung 5/2015 kann man nachlesen, daß anscheinend ein rühriger kroatischer Notar zur Kasse bittet wegen Parkverstößen in Pula in Kroatien.

Der ADAC rät, ungerechtfertigten Forderungen binnen acht Tagen per Einschreiben zu widersprechen, sprich Einspruch einzulegen – mit entsprechender Begründung.

Wer im Rechtsschutz ist, sollte einen passenden Anwalt einschalten.

Ohne Tüv in Ungarn

Wer ohne Tüv nach Ungarn fährt, der riskiert ein Weiterfahrverbot und eine saftige Geldbuße.

So geschehen einem ADAC-Mitglied, bei dessen Fahrzeug der TÜV “gerade” abgelaufen war, er es aber nicht mehr schaffte, vor dem Urlaub noch eine neue Plakette zu erstehen.

Die Polizei in Ungarn stoppte das Fahrzeug, montierte die Kennzeichen ab und kassierte ein ordentliches Entgeld.

Grundlage ist die Regel, daß bei abgelaufenem TÜV die Zulassung zum Straßenverkehr mit sofortiger Wirkung erlischt. Allerdings nur bei in Ungarn zugelassenen Fahrzeugen.

Da mußte dann ein Anwalt – vom ADAC vermittelt – die Sache richten.

– Das war die Werbung für den Club –

Quelle: ADAC Motorwelt 11/2014

Knöllchen!

Fast jeder hat wahrscheinlich schon mal einen Bußgeldbescheid erhalten, der irgendwie mit einem fahrbaren Untersatz unterwegs ist. Meist ist der dann berechtigt, aber manchmal sind auch Fragen offen. Da kann man dann zum Anwalt gehen, gut, wer da im entsprechenden Rechtsschutz ist, oder er kann sich an ein Verbraucherportal wenden, daß sich genau diesem Thema verschrieben hat.

Geblitzt.de, so heißt das Portal, von dem ich bis vor ein paar Tagen noch nie was gehört habe.

Und jetzt zur “Werbung”:

Vier Millionen Bußgeldbescheide wurden 2011 allein vor Gericht verhandelt. Hinzu kommen Millionen weitere, die anstandslos bezahlt werden. Viele davon sind fehlerhaft und damit erfolgreich anfechtbar. Doch kaum ein Bürger weiß, welche rechtlichen Möglichkeiten er nutzen kann; stattdessen nimmt er teils empfindliche Geldbußen, Punkte oder gar Fahrverbote in Kauf.

Geblitzt.de ist ein weltweit einzigartiges Verbraucherportal, das den Betroffenen einen kompetenten Rechtsbeistand bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten finanziert. Seit dem Mai 2013 konnte Geblitzt.de bereits über 9.000 Bußgeldverfahren begleiten und einen großen Teil tatsächlich zur Einstellung bringen.

Direkt mal schauen? Los.