Archiv für den Monat: September 2008

Abnehmbare Anhängekupplung

Muß man sie abnehmen, die abnehmbare Anhängekupplung, wenn sie nicht im Einsatz ist?

In Deutschland nicht, es steht zwar in manchen Bedienungsanleitungen, die Anhängekupplung bei Nichtgebrauch abzunehmen, aber es ist keine Pflichtveranstaltung.

Das gilt allerdings nur, solange der Kopf nicht das Nummernschild verdeckt. Ist das der Fall, dann muß man sie doch abnehmen. Das sollte aber dann in den Fahrzeugpapieren erwähnt sein.

In Italien sieht die Geschichte anders aus. Dort ist aus Sicherheitsgründen eine nicht im Einsatz befindliche abnehmbare Anhängekupplung auch tatsächlich zu entfernen, widrigenfalls steht ein Bußgeld an in Höhe von zur Zeit 35 Euro.

Quelle: ADAC Freizeit mobil 9/2008

Warnwesten

Immer mehr Länder in Europa machen die Warnweste zu einem Pflichtbestandteil der Automobilen Ausrüstung.

Neu hinzugekommen ist Frankreich in den Club der Warnwestenträger.

Warnwesten sind nunmehr mindestens in folgenden Ländern Pflicht: Italien, Spanien, Portugal, Luxemburg, Österreich und Frankreich.

Zu Tragen sind sie in der Regel beim Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen und Schnellstraßen wegen einer Panne oder einem Unfall.

Quelle: ADAC Freizeit mobil 9/2008

Weltrekord im Wohnwagenziehen

Wieviele Wohnwagen kann wohl ein PKW ziehen?

Jan Pollnow wollte es wissen und hat 16(!) Wohnwagen der Marke Dethleffs mit jeweils etwa 1100 Kilogramm an den Haken genommen und über 100 Meter weit gezogen. Wie schnell er dabei fuhr, ist nicht überliefert, aber auf jeden Fall hat er damit den bisherigen Rekord, der bei 15 Wohnwagen lag und von einem Holländer aufgestellt wurde (von wem auch sonst!), übertroffen.

Quelle: ADAC Freizeit mobil 9/2008