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Was wir ja alle schon wissen, ist nun auch vor dem Bundesfinanzhof rechtens, die rückwirkende Erhöhung der KFZ-Steuer für Wohnmobile über 2,8 Tonnen.
Az. II R 44/09
Was wir ja alle schon wissen, ist nun auch vor dem Bundesfinanzhof rechtens, die rückwirkende Erhöhung der KFZ-Steuer für Wohnmobile über 2,8 Tonnen.
Az. II R 44/09