Geschenkidee Mini-Bulli

Den Bulli kann man jetzt auch basteln, als 3D-Puzzle mit beweglichen Rädern und Surfbrett.

Natürlich von Ravensburger, Modellnummer 12516. Zum Beispiel bei Amazon, ganze 9 Gramm schwer und aus 162 Einzelteilen bestehend.

Eine Supergeschenkidee (nicht nur) für alle VB-Bus-Fans, oder?

Quelle: promobil 7/2017

Rekordversuch

Am 12.08.2017 wollen die Initiatoren eines Konvois von Wohnmobilen einen Rekordversuch für Guinness-Buch starten.

Geplant ist, den bisherigen Rekord, der von 672 Reisemobilen 2003 in Italien aufgestellt wurde, zu toppen.

Wer mitmachen möchte, Anmeldung unter Klick.

Es dürfen nur Reisemobile teilnehmen, die auch als solche eingetragen sind, Ziel ist eine Strecke von 3,2 Kilometern, die ohne Stockung in einem durchgefahren werden muß.

Stand von gerade jetzt: Es sind 334 Fahrzeuge angemeldet, fehlen also noch ein paar.

Das ganze findet übrigens in Walldürn statt, nicht zuletzt bekannt durch die Wallfahrten.

Quelle: promobil 7/2017

Neues zu Wespenstichen

Wer schon einmal von einer Wespe gestochen wurde, weiß vermutlich, wie unangenehm das sein kann.

Passend zum Sommer (naja, auch wenn es gerade eher wieder kühl ist) nachfolgend ein paar Tipps zur schnelle Hilfe, wenn es einen erwischt hat.

Man soll die Stelle mit einem heißen Waschlappen (oder was auch immer zur Verfügung steht, wobei heiß >= 38°C bedeutet) mit leichtem Druck abtupfen, das soll das Gift abtöten. Vermutlich hilft auch einfach draufhalten, Hauptsache heiß.

Ebenfalls helfen Essigumschläge, die dann nicht heiß, weil das kühlt und das Gift ebenfalls neutralisiert.

Hat man zulange gezögert, und das „Ei“ ist bereits da, dann empfehlen sich Eiswürfel oder Kühlpacks (wobei letztere ja nicht direkt auf die Haut sollen, immer ein Tuch dazwischen)

Entzündungshemmend wirken aufgeschnittene Zwiebeln und Zitronen. Das mit den Zwiebeln ist übrigens auch ein Tipp bei Mittelohrentzündungen, da gibts dann verschiedene Varianten der Zubereitung, auf alle Fälle dann in ein kleines Säckchen füllen und aufs Ohr legen, soll Wunder wirken.

Wer das Gift aussaugt, nach klassischer Manier, der sorgt für die Verteilung im Körper, was nicht hilfreich sein dürfte.

Und wie immer, wenn es zu heftigen Reaktionen kommt, ist wohl eine Allergie im Spiel, schlimmstenfalls mit einem anaphylaktischen Schock, da ist dann der Arzt bzw. Notarzt gefragt (Stichwort: 112 wählen).

Quelle Linda-Apotheken-Magazin 13/2017

VW Bus und Transporter

Mal wieder ein neues Buch zum Dauerbrenner Bulli.

368 Seiten liefern jede Menge Abbildungen und Informationen rund um den Urbulli T1 bis zum aktuellen Modell T6 in allen seinen verschiedenen Spielarten.

Auch in die Zukunft wird gespingst, der T7 mit Elektroantrieb, eine Möglichkeit?

VW Bus und Transporter: Vom Samba-Bus zum Multivan, Randolf Unruh, Motorbuch, Februar 2017, ISBN:978-3613039162, ansehen und bestellen.

Neues von der Deutschland-Maut

Die EU winkt die Deutsche Version des Wegelagererzolls wohl durch, steht heute in der Zeitung.

Was das konkret für Wohnmobilisten bedeutet, steht in der aktuellen Promobil (6/2017).

Der jährliche Betrag für Wohnmobile wird auf Grundlage des (zulässigen?) Gesamtgewichts ermittelt und liegt bei 16 Euro je 200 angefangene Kilogramm.

Bei einem 3,5-Tonner bedeutet das dann 288 Euro, richtig? Da die Maut aber gedeckelt werden soll, nämlich bei 130 Euro, ist das dann der Höchstsatz.

Die KFZ-Steuer wird gleichzeitig entsprechend reduziert, insofern keine Mehrkosten entstehen sollen. Soweit zumindest der Plan, aber keine Sorge, es ist sicher nur eine Frage der Zeit, wann die KFZ-Steuer dann wieder erhöht werden wird.

Deutsche müssen die Maut übrigens für die Benutzung von Autobahnen und Bundesstraßen zahlen, im Gegensatz zu von außerhalb Deutschlands einfahrenden Automobilen, die zahlen nur für Autobahnen. Die Planungen sehen eine Jahresmaut vor bzw. derer zwei Kurzzeittarifen, zehn Tage oder zwei Monate.

Post aus Kroatien?!

Immer häufiger haben in den letzten Jahren wohl Kroatienurlauber Post aus Kroatien bekommen, in Form eines notariellen Vollstreckungsbescheides, sofern nicht gleich gezahlt wurde. Garniert mit heftigen Notargebühren.

Warum? Weil sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben, wegen falschparkens u.a. in Pula, Zagreb bzw. Dubrovnik. Teilweise wohl auch noch, ohne überhaupt zu merken, daß illegal geparkt wurde.

Tipp vom ADAC: Wer so einen Brief erhält, sollte sofort Einspruch einlegen, bevorzugt mit einem Anwalt, gerne natürlich einer vor Ort via ADAC organisiert (denn daher stammt die Meldung ja). Einspruch deswegen, weil der ADAC in einem Musterprozeß gesiegt hat vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser hat entschieden, daß Vollstreckungsbescheide nur von einem Gericht ausgestellt werden dürfen, nicht aber von irgendso einem dahergelaufenen Notar.

Allerdings gibt es auch andere Wege, einen Bußgeldbescheid aus Kroatien in Deutschland einzutreiben, so der ADAC.

AZ: C-551/15
Quelle: ADAC motorwelt 4/2017

Siehe auch: Vollstreckungsbescheide aus Kroatien

Spray’N Go

Spray'N GoSpray’N Go ist ein Mittel zur Außenreinigung von hartnäckigen Flecken.

Es kommt in einer Sprühflasche daher und wenn man sprüht, dann bleibt das Mittel an der Oberfläche kleben. So kann es längere Zeit einwirken und anscheinend recht wirkungsvoll dem Schmutz ans Leder gehen.

Haben zumindest Tests ergeben, die promobil durchgeführt hat.

Zu kaufen zum Beispiel bei Fritz Berger im 2-Liter-Kanister (und wie ich gerade erst gemerkt habe, auch als 5-Liter-Version): Klick (*). Da braucht man dann wohl noch eine leere Sprühflasche, oder einfach mit einem Lappen auftragen?! Wir werden sehen: Ich hab’s soeben bestellt.

Nachtrag: 05.05.2020, Bei Berger gibt es das anscheinend (im Moment) nicht mehr, wohl aber noch bei Amazon: Klick (*)

Quelle: promobil 4/2016

(*:Affiliate-Link)

Rechts vor links auf dem Parkplatz?

Sollte man ja eigentlich meinen, daß die übliche Regelung (beim Linkslenker) Rechts vor Links auch auf dem Parkplatz beim örtlichen Supermarkt gilt, stimmt aber nicht.

So hat zumindest das Amtsgericht München in einem Fall geurteilt, indem es zu einem Zusammenstoß auf einem Parkplatz kam.

Das Schild „Hier gilt die Straßenverkehrsordnung“ steht ja oft auf Parkplätzen, somit man auf die Idee kommen könnte, rechts vor links, nicht aber das Gericht: eins kommt vor acht, nämlich Paragraph 1, der gegenseitige Rücksicht gebietet, gegen Paragraph 8, der rechts vor links beinhaltet. Rechts vor Links gelte nur, wenn die Spuren wie Straßen ausgebaut sind, also zum Beispiel einen Mittelstreifen haben.

Also immer schön Obacht, gibts Streifen?!

AZ: 333 C 16463/13
Quelle: Finanztest 4/2017