Archiv der Kategorie: sicherheit

Auf Italiens Straßen wird es teuer

–> https://orf.at/stories/3378963/

Einige Auszüge: Alkohol am Steuer wird immens teuer, „wenig mehr“ als die Promille-Grenze, die bei 0,5 liegt, bedeuten etwa über 2000 Euro und ein Fahrverbot. Wer mit mehr als 1,5 Promille erwischt wird, dem droht Gefängnis.

Bei Drogen gilt: Null, Null, sonst ist der Führerschein weg, gleich für mehrere Jahre möglicherweise (medizinisch verschriebenes Cannabis ist wohl ausgenommen).

Die ach so beliebten E-Scooter gibt es natürlich auch in Italien, ab sofort aber nur noch mit Helm, sonst droht ein Bußgeld. Neben dem Helm sind Blinker, Nummernschild und Bremslichter Pflicht. Natürlich regt sich dagegen Protest, aber mal ehrlich…

Wer ein Tier auf der Straße aussetzt, macht sich auch strafbar, irgendwie logisch, wenn dabei aber ein Unfall passiert, gibt es wiederum eine Gefängnisstrafe – bis zu sieben Jahren – je nach Sachlage.

Telefonieren am Steuer wird natürlich auch sanktioniert, im Wiederholungsfalle wird es dann richtig teuer.

Das ganze soll dem Kampf gegen die über 3.000 Verkehrstote im Jahr auf Italiens Straßen dienen. Wer als Nichtitaliener dort allerdings unterwegs ist, dürfte sich über die hohe Zahl indes wohl eher nicht wundern.

Die Reifen und das Alpine-Symbol

Ein Leserbriefschreiber in der Promobil 12/2024 schreibt, daß er im Februar diesen Jahres einen Campervan mit Ganzjahresreifen bestellt hat.

Soweit so gut, nun hat er sich seine Reifen aber mal etwas genauer angeschaut und siehe da: Das schon seit Jahren erforderliche Alpine-Symbol bei Winter- bzw. Ganzjahresreifen fehlt.

Natürlich hat er dem Campervan-Hersteller geschrieben, der sich anscheinend tot stellt. Der Händler wiederum meint, das sei Sache des Herstellers, er hätte aber auch schon mehrere Fahrzeuge mit dem Problem. Sehr hilfreich.

Nun steht der Kunde da und hat letztlich neue Reifen auf eigene Kosten bestellt, Kostenpunkt 1.100 Euro.

Im Sommer zumindest müßte man die Reifen ohne Alpine-Symbol doch noch benutzen können, oder?

Die Moral von der Geschicht, ein jeder sollte mal seine Reifen anschauen. Nicht, daß da auch noch andere Leute betroffen sind.

Nur zur Erinnerung: Die Schonfrist für alte Reifen ist im September diesen Jahres abgelaufen…

E-Roller in Holland

Wer einen in Deutschland üblichen E-Roller bei seinem Wohnmobil mitführt und damit dann auf Hollands Straßen unterwegs ist, macht sich unter Umständen eines Vergehens schuldig, dann nämlich, wenn der E-Roller keinen festen Sitz hat. Man muß nämlich während der Fahrt sitzen, sonst darf man nicht fahren. Sagt zumindest ein Leserbriefschreiber in der promobil 8/2024.

Es drohen anscheinend empfindliche Bußgelder.

Neulich beim TÜV

Neulich beim TÜV: „Soll die Gasprüfung mitgemacht werden? Die ist ja nicht mehr Pflicht.“ – „Nö, ob alles dicht ist und funktioniert, wird selbst getestet“.

Nun lese ich gerade mit Erstaunen, daß die Gasprüfung nun wieder Pflicht ist. Wer sie nicht hat, muß das bis zum 19.06.2025 nachholen, wer danach keine hat und erwischt wird, zahlt ein Bußgeld in Höhe von mindestens 15 Euro – bis hin zu 60 Euro – je nach Fristüberziehung.

Geregelt ist das wohl in einem neuen Paragraphen in der StVZO mit dem schönen Namen „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“.

Es bleibt aber bei der Unabhängigkeit vom Fahrzeug-TÜV.

Quelle: promobil 8/2024

Warnung vor vermeintlichen Schäden während der Fahrt

Mal wieder eine Warnung vor der Masche, wenn plötzlich jemand hinter einem herfährt und zum anhalten auffordert.

Diesmal auf Sardinien, ein Schlag an der Beifahrertür und ein überholendes Fahrzeug, welches zum halten auf dem nächsten Parkplatz auffordert.

Der Betroffene ist aber weitergefahren und stellte später eine Delle samt Lackschaden fest. Vermutlich durch einen Steinwurf aus dem parkenden Auto heraus.

Quelle: promobil 7/2024

defekte Blinkerlampe

Und dann war da noch der Leserbriefschreiber, der einen defekten Blinker vor seiner Urlaubsfahrt entdeckte und das entsprechende Lämpchen mal eben wechseln (lassen) wollte.

Kurz und knackig: 3 und eine halbe Woche Wartezeit bis zum Wechseln und mit etwa 1000 Euronen sei man dabei.

Da lobe ich mir doch mein Fahrzeug, da mußte ich nur den halben Kühlergrill ausbauen, dabei vier Schrauben ausbohren, weil die total festgefressen waren, um en Lämpchen zu wechseln. Ich meine, es war das Abblendlicht, welches kurz hintereinander zwei mal den Geist aufgab.

Quelle: promobil 7/2024

Transit-Rückruf

Mal wieder der Ford-Transit. Diesmal keine Motor-Probleme, sondern schlechte Schweißnähte.

Da kann es wohl zu Schäden am Fahrzeugrahmen kommen, nicht so lustig, auf Dauer gesehen.

Betroffen sind aktuelle Transits aus den Jahren 2023 und 2024, in Deutschland sollen das etwa 1000 sein.

Quelle: promobil 7/24

Weitere Informationen: Hier kann man sich zur Rückrufliste des Transits durchklicken, ganz schön viel, was es da zu lesen gibt. Die aktuelle Problematik findet sich unter der Nummer 13804. Die Nummer direkt einzugeben in das entsprechende Suchfeld führt zum aktuellen Zeitpunkt noch ins Leere, vielleicht, weil da zur Zeit „in Untersuchung“ steht?!

alte Trumaheizungen austauschen?

Der Wärmetauscher in Gasheizungen scheint 2012 auf eine Nutzungsdauer von 30 Jahren limitiert worden zu sein. Davor waren es wohl sogar nur zehn Jahre.

Relevant ist das Thema anscheinend für Heizungen, die im Zeitraum vom 19.03.1993 bis 31.12.2005 eingebaut wurden. Alles, was davor verbaut wurde und störungsfrei läuft, profitiert vom Bestandsschutz. Alles, was danach verbaut wurde hat gar kein Verfallsdatum mehr.

Mehr dazu bei Truma: –>.

Wohnwagen bzw. Caravane sind laut dem Blogbeitrag von Truma nicht betroffen.

Wenn ich jetzt noch wüßte, welche Heizung bei mir verbaut ist, wäre ich einen Schritt schlauer. Allerdings habe ich ja noch ein paar Jahre Galgenfrist. Der Preis läßt mich allerdings kurz schaudern, bei der angenommenen Combi 4.

Rettungsgasse auf der Autobahn

Vor einiger Zeit, genauer: Tatsächlich ist das schon über vier Jahre her, wurde hier etwas Rettungsgassen geschrieben.

Wenn ich aktuell so über die Autobahn fahre und im Stau stehe, dann erweckt sich irgendwie der Eindruck, daß sich das mit dem „Rettungsgassen bilden“ noch immer bei den wenigsten herumgesprochen hat.

Kaum einer bildet die richtige Gasse (bzw. überhaupt eine). Zur Erinnerung: Zwischen der ganz linken und der Spur rechts daneben ist die Gasse zu bilden (alle weiteren Spuren entsprechend). In dem Bild ist das richtig vorbildlich, was aber die Realität wohl in keinster Weise widerspiegelt.

Nachfolgend ein Linktipp, wo mehr dazu steht: Klick, unter anderem ein Bußgeldkatalog und, vielleicht interessanter, wie es im angrenzenden Ausland gehandhabt wird.

Maskenpflicht für den Verbandskasten

SchutzmaskenSeit Februar 2022 muß der Verbandskasten zwei Masken (medizinische reichen wohl) enthalten, Corona sei es gedankt.

Allerdings galt eine einjährige Übergangsfrist, die zum 31.01.2023 somit ausläuft. Danach ist das eine Pflichtveranstaltung. Wer dann noch immer ohne erwischt wird, darf ein Bußgeld berappen.

Bei TÜV und Cie. wird ja auch manchmal nach dem Verbandskasten gefragt; ob das dann als Mangel gilt, wenn die Masken fehlen, keine Ahnung. Genausowenig, wie ich weiß, ob die zahlreichen Masken im Handschuhfach reichen würden.