Schlagwort-Archive: Verkehrsregeln

Maskenpflicht für den Verbandskasten

SchutzmaskenSeit Februar 2022 muß der Verbandskasten zwei Masken (medizinische reichen wohl) enthalten, Corona sei es gedankt.

Allerdings galt eine einjährige Übergangsfrist, die zum 31.01.2023 somit ausläuft. Danach ist das eine Pflichtveranstaltung. Wer dann noch immer ohne erwischt wird, darf ein Bußgeld berappen.

Bei TÜV und Cie. wird ja auch manchmal nach dem Verbandskasten gefragt; ob das dann als Mangel gilt, wenn die Masken fehlen, keine Ahnung. Genausowenig, wie ich weiß, ob die zahlreichen Masken im Handschuhfach reichen würden.

neue Tempolimits in Spanien

Tempolimit 20Ab dem gestrigen Dienstag gilt in Spanien innerorts Tempo 30 auf den meisten Straßen.

Besonders enge Straßen mit nur einem Fahrstreifen, zum Beispiel den Altstadtvierteln, sind ab sofort nur noch mit Tempo 20 zu befahren.

Auf Straßen, die mehr als eine Spur je Fahrtrichtung haben, darf man noch 50 Km/h schnell sein.

Das ganze soll der Vermeidung von tödlichen Unfällen dienlich sein.

Quelle: KSTA 12.05.2021

Portugal und das wilde Campen

Wer sein Wohnmobil unter Nichtachtung von entsprechenden Parkverbotsschildern parkt, der muß mit einer Geldbuße nicht unter 60 Euro rechnen.

Parken und insbesondere auch Übernachten ist nurmehr in explizit dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.

Wer frei steht, begeht eine Umweltstraftat, und wird mit mindestens 200 und maximal 36.000 (!) Euro bestraft.

So will es die Regierung von Portugal, die stärker gegen Wildcamper vorgehen möchte.

Quelle: Promobil 3/2021

Toter Winkel Aufkleber

Mittlerweile sollte es sich eigentlich herumgesprochen haben, daß es bei Fahrzeugen, insbesondere bei größeren, zu denen Wohnmobile je nach dem, auch zählen, tote Winkel gibt, die man vom Führerhaus nicht einsehen kann.

Oft genug hat es Fahrradfahrer erwischt, die von abbiegenden LKW überrollt wurden.

So schlimm das ist, mit etwas vorausschauender Fahrweise wäre es ein leichtes, nicht unter den LKW zu geraten. Aber das ist ein anderes Thema. Hier geht es um das Reiseland Frankreich, wo seit Anfang des Jahres wohl die Pflicht besteht für Fahrzeuge über 3.5 Tonnen, drei Aufkleber mit einem entsprechenden Warnhinweis anzubringen.

Zwei gehören an Fahrer und Beifahrerseite, einer ans Heck.

Die Dinger gibt es an grenznahen Tankstellen und natürlich auch im Internet, etwa bei Amazonien (Affiliate-Link). Wenn man da so durchblättert, dann fängt das bei etwa 5 Euro an, es gibt aber auch – deutlich teurere – Magnetschilder, die könnte man dann nach Bedarf montieren, sofern es Metall an der gewünschten Fläche gibt.

Aber Obacht, wer keine Schilder montiert hat, darf ein Bußgeld zahlen.

Genaueres zum Anbringen etwa beim ADAC: Klick

Von Bayern durch Österreich

Schloß Fernsteinsee

Wer von Bayern kommt, der sollte die temporären Fahrverbote in Tirol beachten, die da besagen, daß zwei Abfahrten für Durchreisende tabu sind auf der Fernpaßroute.

Sie sind an allen Wochenenden bis zum 13.09.2020 in beiden Fahrtrichtungen gesperrt. Am letzten Wochenende wurden über 2400 Fahrzeuge zurück auf die Piste geschickt…

Siehe auch: Regeln für Transitreisende in Tirol

Quelle: ksta 4.08.2020

Verkehrsberuhigte Zonen in Italien II

Über die sogenannten Zona a traffico limitato in Italien wurde hier schon mal geschrieben, insofern also nix neues, theoretisch.

Praktisch aber hat diese Falle Regelwirdrigkeit ein besonderes Geschmäckle: Wer auf der Suche nach einem Parkplatz immer wieder an der Video-/Kamera-Überwachung vorbeikommt, darf sich auch immer wieder über einen neuen Strafzettel freuen…

Gefunden in der aktuellen ADAC Motorwelt (02-2020).

Und im gleichen Artikel findet sich dann auch noch was über Londons Low Emission Zone: Wer da hineinfahren möchte, muß sich zuvor registrieren lassen. Denn je nach Emissionsklasse muß man zahlen, und wer sich nicht registrieren läßt und eigentlich zahlungspflichtig wäre, darf dann bis zu 1500, in Worten eintausendundfünfhundert, Pfund berappen.

Weitere Informationen beim ADAC: klicki.

Und hier gehts lang zur Registration: klicki, klicki

Übernachtungsgäste im Wohnmobil?

Der eine oder andere Wohnmobilbesitzer hat es sicher schon gemacht, nämlich Übernachtungsgäste im Wohnmobil auf der Straße vor der Haustüre schlafen zu lassen.

Ist ja auch praktisch, wenn in der Wohnung selbst nicht genug Platz ist.

Die Frage nun, darf man das?

Generell gilt in Deutschland ja, zur Wiedererreichung der Fahrtüchtigkeit aufgrund von Müdigkeit (nicht wegen Alkoholgenusses) darf man überall dort, wo es nicht verboten ist, mit seinem Womo stehen und nächtigen. Da gilt aber nicht im obigen Fall als ausgelagertes Gästeschlafzimmer. Dabei handelt es sich dann um eine “Sondernutzung des Straßenraums”. Wäre also genehmigungspflichtig seitens einer zuständigen Behörde.

Quelle/Zitat Finanztest 3/2020

3.5-Tonner überladen…

… macht man sich dann als Klasse-B-Führerscheininhaber des Fahrens ohne gültige Erlaubnis schuldig?

Quatsch, oder? Anscheinend nicht, sonst wäre das nicht öfter mal Thema (zuletzt gelesen in Promobil 1/2020).

Es gilt, daß die Überladung nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Denn die Führerscheinklasse richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht (§6 Fahrerlaubnisverordnung) und nicht nach dem, was die Waage anzeigt.

Wenn man in eine Kontrolle gerät und die sagen was anderes, dann Ruhe bewahren und auf den Paragraphen verweisen oder fragen Sie Ihren Anwalt oder …