Maskenpflicht für den Verbandskasten

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SchutzmaskenSeit Februar 2022 muß der Verbandskasten zwei Masken (medizinische reichen wohl) enthalten, Corona sei es gedankt.

Allerdings galt eine einjährige Übergangsfrist, die zum 31.01.2023 somit ausläuft. Danach ist das eine Pflichtveranstaltung. Wer dann noch immer ohne erwischt wird, darf ein Bußgeld berappen.

Bei TÜV und Cie. wird ja auch manchmal nach dem Verbandskasten gefragt; ob das dann als Mangel gilt, wenn die Masken fehlen, keine Ahnung. Genausowenig, wie ich weiß, ob die zahlreichen Masken im Handschuhfach reichen würden.

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