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Strafzettel aus der Schweiz…

… werden ab sofort auch in Deutschland vollstreckt.

Bisher war es ja in vielen Ländern so, daß man zwar im jeweiligen Land gerne mal eine Knolle bekam, die aber praktisch nie bezahlt werden mußte, weil man ja nicht greifbar war. Dann änderte sich das nach und nach und die Bußgelder werden mittlerweile fast flächendeckend in Deutschland vollstreckt. Jetzt ist es also auch im Schweizer Urlaub soweit.

Beachtenswert dabei ist, daß die Beträge deutlich höher ausfallen können, als man es in Deutschland (noch) gewohnt ist. Konnte man das also bisher schlechten Gewissens meist aussitzen, sieht das nun anders aus. Die Vollstreckungsgrenze wurde bei 80 Schweizer Franken gezogen, wobei etwas zu schnell gerne schon mal an die 200 Franken geben kann.

In der Schweiz verhängte Fahrverbote gelten nach wie vor nur in der Schweiz.

Quelle: ksta 22.06.2024

Landvergnügen auf Schweizer Art

auf der HöheLandvergnügen, darüber haben wir ja gerade erst geschrieben, nun entdecken wir per Zufall, daß es vergleichbares auch für die Schweiz gibt. Hier heißt das Kind dann nicht Landvergnügen, sondern schlicht Swiss-Hosts –>.

Geboten werden nach eigenen Aussagen mehr als 200 Stellplätze bei über 70 Gastgebern.

Am Start ist Swiss-Hosts seit gut zwei Jahren und ähnlich wie bei dem deutschen Pendant stehen Weingüter, Bauernhöfe, aber anscheinend auch (u.a.) Käsereien und Restaurants als Gastgeber für eine Nacht (24 Stunden) zur Verfügung. Lustigerweise gibt es die Rubrik “WoMo-Dinner”, man erinnere sich, Corona, da war doch mal was. Stimmt, als die Lokale geschlossen waren, kam schnell die Idee auf, den Ort des Verzehrs vom Restaurant einfach ins eigene Wohnmobil zu verlegen. haben wir natürlich auch gemacht: Wohnmobil-Dinner

Anderes als bei Landvergnügen, wo man einfach den Katalog im Zeitungskiosk kauft und damit Zugang zu den Stellplätzen bekommt, muß man bei den Schweizern eine Mitgliedschaft auf der Website erstehen. Dafür hält die dann auch 365 Tage, im Gegensatz zu Landvergnügen, wo es jeweils eine Geschäftsjahresgültigkeit gibt (vom März an ein Jahr).

Bei den Schweizern gibt es zwei Preiskategorien, die einfache Variante (47 CHF) und dann noch eine etwas teurere (67 CHF) garniert mit zwei eBooks (3 geplante Campingtouren und ein Kochbuch (vermutlich wohnmobilküchenoptimiert?!)) und einer Packliste (Stand 06.07.2023). Beiden gemein ist eine App für die einschlägigen Handy-Betriebssysteme 😉 zum suchen des Wunschstellplatzes bzw. Gastgebers. Übliche Filter erleichtern dabei die Suche.

Und weil wir in der Schweiz sind, gibt es auch einen Verhaltenskodex, aus dem hier ein Punkt erwähnt werden soll:

Gäste tätigen einen Kauf und zeigen sich so für die Übernachtung erkenntlich. Ob man das so explizit verlangen sollte, nun ja. In den FAQ steht dann noch einmal etwas dazu.

Alle anderen Punkte sind entweder selbstverständlich oder hilfreich.

Die Mitgliedschaft endet übrigens nach Ablauf der 365 Tage, es gibt keine automatische Verlängerung, die man rechtzeitig kündigen müßte, es handelt sich also um eine Mitgliedschaft auf Zeit.

Im Bild oben ist übrigens ein Stellplatz der ganz besonderen Art zu sehen, wer weiß wo?

San Gottardo

GotthardWer wie ich gerne den Gottard nutzt, um in den Süden zu kommen, und manchmal auch durch den Tunnel fährt, weil der Pass gesperrt ist, den wird diese Nachricht sicherlich nicht allzusehr erfreuen:

Die Schweiz plant offenbar, den Gotthardtunnel mit einer zusätzlichen Maut zu belegen, zusätzlich zur Schweizer Vignette.

Angedacht ist ein variabler Preis je nach Belastung des Tunnels. Will heißen, im Winter niedriger, im Sommer höher. EIn Ziel soll wohl sein, den Verkehr zu entzerren, also nicht alle auf einmal zu Ferienbeginn oder zum Feiertag. Naja, wer sich das aussuchen kann…

In dem Artikel ist nicht die Rede vom Pass, was mir sehr entgegen käme. Allerdings war ich schon länger nicht mehr in Bella Italia, kann mir also eigentlich sowieso wurscht sein. Ach, man wird sehen.

Entschieden ist wohl noch nichts, das Parlament muß noch abstimmen, keine Ahnung wann.

Quelle: ksta 24./25.06.2023

Umweltzonen in Europa

Wir haben hier schon viel über Umweltzonen geschrieben, hauptsächlich auf deutschen Gebieten.

Diesmal geht es um Umweltzonen in Europa. Denn dort gibt es mittlerweile auch die eine oder andere.

Eine – bestimmt nicht vollzählige – Aufzählung:

Frankreich: Hier braucht es die Crit’Air-Vignette, um in die Umweltzonen einfahren zu dürfen. Wer keine hat, muß mit empfindlichen Bußgeldern im dreistelligen Bereich rechnen.

England: Hier gibt es verdammt hohe Strafen, wenn man zum Beispiel in London gegen die Umweltzonenregeln verstößt. Da kann es dann gerne vierstellig werden (https://tfl.gov.uk/modes/driving/ultra-low-emission-zone).

Italien: Hier gibt es auch Umweltzonen und Einfahrverbotszonen (Zone a traffico limitato: https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/italien-ztl/). Letztere kosten etwa 100 Euro Buße.

Spanien: Hier gibt es Online-Registrierungen für die Umweltzonen, zum Beispiel in Barcelona.

Schweiz: Hier gibt es temporäre Umweltzonen bei einem sogenannten Luftverschmutzungsalarm.

Schweden: Hier gibt es eine Umweltzone in Stockholm.

Norwegen: Hier gibt es Grenzwerte in Sachen Ozon, dann gibt es temporäre Umweltzonen in Oslo und Bergen.

Holland: Amsterdam, Arnheim, Den Haag und Utrecht haben Umweltzonen.

Belgien: Hier gibt es Umweltzonen wohl in Brüssel, Gent und Antwerpen. Hier gelten Abgasnormen als Zutrittsregulierung. Man kann aber wohl eine Ausnahmegenehmigung beantragen. (https://lez.brussels/mytax/). Hier liegen die Bußgelder im dreistelligen Bereich.

Quelle: ksta 29./30.04.2023

Teer und Asphalt

sind das gleiche, oder?

Anscheinend nicht. Teer kommt vom Öl und Asphalt aus dem Berg. Unglaublich, wieder was dazugelernt. Allerdings ist das nur die halbe Wahrheit.

Teer macht man zum Beispiel aus Kohle (kann aber doch auch aus Öl hergestellt werden, war ich also nicht ganz falsch) und Asphalt hat mit Bitumen zu tun.

Wer es genauer wissen möchte, wird bei Wikipedia fündig:

Teer: –>

Asphalt: –>

Und dann gibt es noch den Asphaltsee: –>

Und wie komme ich jetzt darauf? Geschuldet ist es dem schlechten Wetter und ganz viel Nebel, nachzulesen hier, womit der Link zum Asphalt auch seinen Sinn bekommt.

Lust auf eine Runde Golf in der Schweiz?

Wer schon immer mal in der Schweiz golfen wollte, der sollte sich den September vormerken.

Vom 7.09.2020 bis zum 11.09.2020 findet zum nunmehr dritten Male ein Golfcup für Wohnmobilisten statt.

Anmeldungen unter womogolfcup.ch.

Gespielt wird auf den Plätzen Golfpark Waldkirch, Golfclub Gonten und Golfclub Gams in der Ostschweiz.

Mit knapp 900 Euro oder 1000 Franken ist man dabei. Begleitung zahlt etwa die Hälfte.

Buchtipp: Berner Bärendreck

Tatort Campingplatz

Am Thunersee in der Schweiz macht sich ein Wohnmobil selbständig, in dem es einfach so in die Luft fliegt, der Alptraum eines jeden Campers!

Darin ein Toter, Florian von Balmberg, ein Berner Patrizier.

Seltsam dabei, daß der Vater von Florian kurz vor dem Unglück eine recht hohe Lebensversicherung auf seinen Sohn abgeschlossen hat. Zufall?

Also wird ein Privatdetektiv beauftragt, etwaige Ungereimtheiten aufzudecken. Die Ermittlungen führen in die Galeristenszene. Dann taucht ein Gemälde auf und es gibt weitere Tote.

Berner Bärendreck, Stefan Haenni, Gmeiner, August 2019, ISBN:978-3839224847, ansehen & bestellen. (Affiliate-Link)

Wohnmobil überladen?

Das Wohnmobile gerne die 3,5-Tonnen-Hürde reißen, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben.

Ein immer wieder gerne gegebener Tipp: Das Fahrzeug urlaubsbereit (voll-)laden und dann mit allen Personen zu einer öffentlichen Waage fahren (–>). Dann erlebt so mancher sein Kilo-Wunder.

Vielleicht weniger bekannt sind (noch) die teils drakonischen Strafen, die einen ereilen, wenn man mit einer Überladung erwischt wird.

In England zum Beispiel ist man mit bis zu 6000 Euro dabei, wobei es eine Null-Toleranz-Schwelle zu beachten gibt.

In Italien ist es nicht ganz so teuer (bis 1700 Euro), wobei es eine kleine Toleranz von 5 Prozent gibt. In Österreich kostet der Spaß bis zu knapp 2200 Euro (keine Toleranz) und bei den Eidgenossen berappt man harmlose 170 Euro bis 5 Prozent Übergewicht, alles was darüber hinaus geht, gibt eine Anzeige, was immer das dann für Folgen hat.

In Spanien gibt es eine 5 Prozent-Toleranz, darüber hinaus kostet es bis zu 4600 Euro.

Es lohnt sich also, nicht überladen zu fahren. Insbesondere auch, wenn bei einem Unfall das Übergewicht eine Rolle spielt, dann kann die Versicherung sich nämlich anscheinend weigern, zu leisten.

Das ganze gilt natürlich nicht nur für die kleine Klasse, auch größere Fahrzeuge kann man überladen, aber je höher das zulässige Gewicht (je Achse bzw. gesamt), desto größer sind üblicherweise die Reserven. Ein Blick in den Fahrzeugschein hilft da gerne weiter.

Quelle: promobil 10/2018

Lust auf Weinlese?

Sie/Du wolltest schon immer mal an einer Weinlese teilnehmen, hattest aber noch nicht die Zeit oder Gelegenheit dafür?

Dann bietet sich alsbald eine neue Gelegenheit dazu, nämlich im Rahmen eines (Kurz-)Urlaubs in der Schweiz…

Im Herbst gibt es diverse Angebote im Wallis, im Tessin und im Gebiet um den Genfer See.

Zum Beispiel lädt das Weingut in Lutry vom 8.10.2018 bis zum 30.10.2018 zum mitmachen ein – auf einen Tag 😉 Es soll ja nicht in Arbeit ausarten –>.

Im Tessin informiert man sich im Tourismusbüro von Medrisiotto Tourismo, –>.

In Meggen sucht das (Bio-)Weingut Sitenrain in den Monaten September (weiß) und Oktober (rot) arbeitswillige Erntehelfer –>.

Wer weitere Ideen hat, immer her damit!

Quelle: ksta, 12.09.2018

Mit dem Wohnwagen ins Ausland…

…kann teuer werden, wenn der Anhänger bzw. der Wohnwagen nicht richtig den jeweiligen Gesetzen nach gesichert ist.

Die Rede ist nicht von der Anhängekupplung, sondern von einem zusätzlichen Sicherungsseil. Das Seil soll wohl dafür sorgen, daß die Bremse anzieht, sollte sich der Anhänger einmal lösen, was wir ja alle nicht hoffen wollen. Aber für den Fall der Fälle…

In Deutschland müssen Anhänger über “750 kg Gewicht mit Auflaufbremse” mit einem Sicherungsseil gesichert werden. Das Stahlseil sollte durch eine “Öse/Bohrung” an der Kupplung befestigt werden. Ist das nicht machbar, reicht es auch, das Seil in einer Schlaufe darüber zu legen.

In der Schweiz sowie in Holland gelten andere Bedingungen; hier gibt es keine gewichtsabhängigen Regeln, ausnahmslos alle Anhänger sind mit dem Zugfahrzeug durch ein Seil zu sichern – und eine einfache Schleife über die Kupplung ist ebenfalls nicht gestattet, einzig die “Öse/Spezialöffnung” ist rechtens. Empfindliche Bußgelder drohen bei Zuwiderhandlung.

In Österreich dagegen reicht das über die Kupplung legen aus, aber ebenfalls für alle Anhänger.

Siehe auch mit dem Anhänger ins Ausland.

Quelle/Zitate ADAC/freizeit mobil 9/2017