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In manchen Schwimmbädern in Deutschland ist seit einiger Zeit das oben ohne schwimmen erlaubt. Bisher wird das aber so gut wie gar nicht genutzt. Aber das ist ein anderes Thema.
Hier soll es um das unerlaubte oben ohne sonnen bzw. baden gehen.
In Frankreich ist oben ohne am Strand in aller Regel erlaubt, wer aber zum Beispiel in Paris – der Stadt der Liebe? – ohne Bikinioberteil oder noch schlimmer, ganz hüllenlos sonnt, den trifft u.U. ein Bußgeld in Höhe von knapp 40 Euro bis hin zu 3750 Euro! Wahlweise zwei Monate Haft. Und wer sich extra präsentiert, der landet im Gefängnis…
In Italien ist das oben ohne sonnen zwar nicht wirklich erlaubt, wird wohl aber in der Regel geduldet. FKK dagegen ist nur dort erlaubt, wo es ausdrücklich erlaubt ist. Wer sich trotzdem komplett auszieht, kann mit bis zu 10.000 Euro belangt werden.
In Spanien ist nacktbaden generell verboten und wer sich etwa auf Mallorca oben ohne an den Strand legt, darf bis zu 750 Euro zahlen.
In der Türkei sollte man besser auch bedeckt bleiben, sonst kann das teuer werden; es gibt aber wohl einige wenige FKK-Clubanlagen, wo man seinen Gepflogenheiten frönen kann.
Quelle: ksta 8.07.2023
Vor einiger Zeit, genauer: Tatsächlich ist das schon über vier Jahre her, wurde hier etwas Rettungsgassen geschrieben.
Wenn ich aktuell so über die Autobahn fahre und im Stau stehe, dann erweckt sich irgendwie der Eindruck, daß sich das mit dem “Rettungsgassen bilden” noch immer bei den wenigsten herumgesprochen hat.
Kaum einer bildet die richtige Gasse (bzw. überhaupt eine). Zur Erinnerung: Zwischen der ganz linken und der Spur rechts daneben ist die Gasse zu bilden (alle weiteren Spuren entsprechend). In dem Bild ist das richtig vorbildlich, was aber die Realität wohl in keinster Weise widerspiegelt.
Nachfolgend ein Linktipp, wo mehr dazu steht: Klick, unter anderem ein Bußgeldkatalog und, vielleicht interessanter, wie es im angrenzenden Ausland gehandhabt wird.
Mittlerweile sollte es sich eigentlich herumgesprochen haben, daß es bei Fahrzeugen, insbesondere bei größeren, zu denen Wohnmobile je nach dem, auch zählen, tote Winkel gibt, die man vom Führerhaus nicht einsehen kann.
Oft genug hat es Fahrradfahrer erwischt, die von abbiegenden LKW überrollt wurden.
So schlimm das ist, mit etwas vorausschauender Fahrweise wäre es ein leichtes, nicht unter den LKW zu geraten. Aber das ist ein anderes Thema. Hier geht es um das Reiseland Frankreich, wo seit Anfang des Jahres wohl die Pflicht besteht für Fahrzeuge über 3.5 Tonnen, drei Aufkleber mit einem entsprechenden Warnhinweis anzubringen.
Zwei gehören an Fahrer und Beifahrerseite, einer ans Heck.
Die Dinger gibt es an grenznahen Tankstellen und natürlich auch im Internet, etwa bei Amazonien (Affiliate-Link). Wenn man da so durchblättert, dann fängt das bei etwa 5 Euro an, es gibt aber auch – deutlich teurere – Magnetschilder, die könnte man dann nach Bedarf montieren, sofern es Metall an der gewünschten Fläche gibt.
Aber Obacht, wer keine Schilder montiert hat, darf ein Bußgeld zahlen.
Genaueres zum Anbringen etwa beim ADAC: Klick
Ab heute, den 28.04.2020, gilt ein aktualisierter Bußgeldkatalog im Straßenverkehr und außerdem wurden ein paar neue Regeln sowie Verkehrsschilder eingeführt.
Mehr zum Beispiel beim ADAC: Klick
In Italien gilt seit einiger Zeit ein neues Gesetz, das alle, die irgendwie länger in Italien wohnen (zum Beispiel auch nur ein Ferienhaus haben), verpflichtet ihr Fahrzeug binnen zweier Monate mit einem italienischen Kennzeichen zu versehen, ergo, es umzumelden.
Wer jetzt nicht so ganz durchblickt, der sollte sich am besten schlau machen (–>), denn das kann ganz schön teuer werden, wenn man der Pflicht nicht nachkommt. Bis zu knapp 3000 Euro können das sein. Und wie das in Italien ja mittlerweile üblich ist, das Fahrzeug wird u.u. beschlagnahmt.
Quelle: ADAC motorwelt 4/2019
Es hat sich sicherlich mittlerweile herumgesprochen, daß auf manchen Parkplätzen an Supermärkten Parkscheibenpflicht besteht. Immer dann nämlich, wenn eine bestimmte Firma dort kontrolliert und Knöllchen (heißt wohl anders, weil Knöllchen wohl nur Politessen verteilen) verteilt, wenn die Parkzeit überschritten wird bzw. keine Parkscheibe zum Einsatz kommt.
Nun gibt es das wohl nicht nur in Deutschland, sondern mindestens auch in Dänemark, wie ein Leserbriefschreiber in der Finanztest (3/2019) schreibt.
Dort kostet der Spaß wohl um die Hundert Euro. Also obacht!
Erkennen in Deutschland kann man so einen bewirtschafteten Parkplatz an einem Schild irgendwo auf dem Platz.
Mehr dazu beim ADAC: Klicki
Wer mit dem Auto oder Wohnmobil nach Italien reist, der tut gut daran, auf Schilder, die da lauten “Zona traffico limitato”, zu achten. Laienhaft übersetzt, bedeutet das wohl in etwa “Zone mit limitiertem Verkehr”.
Meist steht dann noch eine Zeitangabe dabei. Das bedeutet dann, nicht dort parken, wenn man ein ortsfremdes Fahrzeug führt.
Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und ist mit bis zu 120 Euro Strafe dabei.
Man ist dann gerne längst wieder zuhause, wenn die Zahlungsaufforderung in den Briefkasten trudelt.
Der Trick Das Problem ist, man übersieht die Schilder leicht und dazu gibt es dann noch die Videoüberwachung – und die Falle Regelwidrigkeit ist perfekt.
Also Obacht.
Quelle: test 5/2018
Und dann gibt es noch die Straßenreinigung. Die wird ebenfalls auf Schildern angekündigt, meist einmal die Woche muß man dann für zwei Stunden oder so den Parkplatz räumen, danach ist dann wieder für die nächste Zeit Ruhe. Manchmal fährt die Polizei direkt mit dem Reinigungsfahrzeug mit und kassiert wiederum eine Buße.
Wie der ADAC in seiner aktuellen Ausgabe der Motorwelt (12/2015) berichtet, trudeln wohl zur Zeit haufenweise Zahlungsaufforderungen eines deutschen Anwalts bei früheren Kroatienurlaubern ein.
Im Schnitt sind die Knöllchen wohl relativ niedrig angesiedelt, jedoch die Anwaltsgebühren haben es in sich.
Bezahlt man nicht, kommt im nächsten Schritt ein Vollstreckungsbescheid eines kroatischen Notars.
Ein Clubjurist rät, Einspruch dagegen einzulegen, vorzugsweise unter Zuhilfenahme eines kroatischen Anwaltes. Der ADAC hilft da weiter.
In Waldeck-Netze (Kassel) an der B 485 und bei Grabow in Mecklenburg-Vorpommern an der B 5 gibt es Radarfallen.
Zwei Gerichte haben jetzt geurteilt, daß mutmaßliche Zuschnellfahrer nicht zur Kasse gebeten werden dürfen.
Warum? Weil es sich um private Radarfallen handelt, Radarkontrollen aber unter hoheitliche Aufgaben fallen. Wer also dort erwischt wurde, sollte ggf. Einspruch einlegen.
Fall 1: Az. 385 OWi 9863 Js 1377/15, AG Kassel
Fall 2: Az. 5 OWi 2215/14, AG Parchim
Quelle: Finanztest 6/2015