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Split – Kroation

Die älteren linearen Fernsehgucker kennen Split vielleicht aus den Kroatien-Krimis, die jüngeren sehen in Split anscheinend eher eine Partyhochburg.

Feiern bis der Arzt kommt, schlafen auf offener Straße, Alkohol bis zum abwinken und Lärm ohne Pause. Kennt man alles von diversen Deutschen Städten.

Dem wollen die Behörden in Split nun einen Riegel vorschieben. Öffentliches Alkohol trinken innerhalb der Stadtmauern aus dem 17. Jahrhundert, schlafen auf öffentlichen Plätzen, wildpinkeln, das klettern auf historische Wahrzeichen bzw.schwimmen in öffentlichen Brunnen. Ab sofort alles verboten und Zuwiderhandlungen werden mit bis zu 300 Euro belegt.

Und wer zuviel getrunken hat und sich deshalb öffentlich erbricht, zahlt eine Reinigungsgebühr in Höhe von 150 Euro.

Quelle: ksta 1./2.07.2023

Post aus dem Ausland – vom Inkassounternehmen

Wer im südöstlichen ein Knöllchen kassiert, man nennt das wohl auch Kroaten-Knöllchen, und vergeblich versucht, es direkt vor Ort zu bezahlen, wird anschließend das tun, was wohl alle tun, nämlich es “vergessen”. Bis dann manchmal Jahre später Post von einem Inkassounternehmen kommt, mit einer Rechnung, die um ein vielfaches höher ist, als der Originalbescheid.

Empfehlung der Experten: Das Geld beim Gericht (fragt sich nur bei welchem) zu hinterlegen und einen Anwalt konsultieren.

Gut wohl, wer da entsprechend rechtsschutzversichert ist. Mehr zum Thema: –>, schon mal was von einer glaubwürdigen Urkunde gehört? Ich nicht. –>

Mir ist vor einigen Jahren etwas ähnliches passiert, aber das war nicht ganz so teuer. Beim Versuch, eine Mautgebühr von etwa 10 Euro auf einer Autobahn in Italien zu bezahlen, scheiterten alle Karten, die ich der Reihe nach in den Automaten steckte, egal in welcher Richtung ich sie drehte. Irgendwann ging dann die Schranke auf und ich konnte weiterfahren. Vermutlich gibt es da eine Zeitbegrenzung oder sowas ähnliches.

Zuhause dann versuchte ich, den Betrag via Überweisung zu begleichen, aber auf der Quittung stand keine Bankverbindung und auch im Internet fand ich keine Hinweise.

Also abgehakt.

Dann, etwa 4 bis 5 Jahre später kam Post, mit einer Banküberweisung über ungefähr den doppelten Betrag. Was also vergleichsweise harmlos, nichtsdestotrotz aber ebenfalls ärgerlich war.

Post aus Kroatien?!

Immer häufiger haben in den letzten Jahren wohl Kroatienurlauber Post aus Kroatien bekommen, in Form eines notariellen Vollstreckungsbescheides, sofern nicht gleich gezahlt wurde. Garniert mit heftigen Notargebühren.

Warum? Weil sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben, wegen falschparkens u.a. in Pula, Zagreb bzw. Dubrovnik. Teilweise wohl auch noch, ohne überhaupt zu merken, daß illegal geparkt wurde.

Tipp vom ADAC: Wer so einen Brief erhält, sollte sofort Einspruch einlegen, bevorzugt mit einem Anwalt, gerne natürlich einer vor Ort via ADAC organisiert (denn daher stammt die Meldung ja). Einspruch deswegen, weil der ADAC in einem Musterprozeß gesiegt hat vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser hat entschieden, daß Vollstreckungsbescheide nur von einem Gericht ausgestellt werden dürfen, nicht aber von irgendso einem dahergelaufenen Notar.

Allerdings gibt es auch andere Wege, einen Bußgeldbescheid aus Kroatien in Deutschland einzutreiben, so der ADAC.

AZ: C-551/15
Quelle: ADAC motorwelt 4/2017

Siehe auch: Vollstreckungsbescheide aus Kroatien

Vollstreckungsbescheide aus Kroatien

Wie der ADAC in seiner aktuellen Ausgabe der Motorwelt (12/2015) berichtet, trudeln wohl zur Zeit haufenweise Zahlungsaufforderungen eines deutschen Anwalts bei früheren Kroatienurlaubern ein.

Im Schnitt sind die Knöllchen wohl relativ niedrig angesiedelt, jedoch die Anwaltsgebühren haben es in sich.

Bezahlt man nicht, kommt im nächsten Schritt ein Vollstreckungsbescheid eines kroatischen Notars.

Ein Clubjurist rät, Einspruch dagegen einzulegen, vorzugsweise unter Zuhilfenahme eines kroatischen Anwaltes. Der ADAC hilft da weiter.

Kroatien

In der aktuellen ADAC Zeitung 5/2015 kann man nachlesen, daß anscheinend ein rühriger kroatischer Notar zur Kasse bittet wegen Parkverstößen in Pula in Kroatien.

Der ADAC rät, ungerechtfertigten Forderungen binnen acht Tagen per Einschreiben zu widersprechen, sprich Einspruch einzulegen – mit entsprechender Begründung.

Wer im Rechtsschutz ist, sollte einen passenden Anwalt einschalten.

Kroatien obacht

Wer in Kroatien Urlaub macht und dabei in den Städten falsch parkt, dem droht Post von einer Anwaltskanzlei in Deutschland.

Den Zahlungsaufforderungen sollte man nach ADAC-Anwalt Gstatter eher nicht nachgeben, da es sich wohl um eine “fingierte vertragliche Halterhaftung” handelt, welche nicht zulässig sei.

Bei Mahnbescheiden dagegen muß man Widerspruch einlegen. Das sei aber noch nicht vorgekommen.

In jedem Fall lohnt es sich wahrscheinlich, den Anwalt seine Vertrauens zu befragen…

Quelle: ADAC Motorwelt 4/2014

Private Übernachtung kann teuer werden

Wie ein Leserbriefschreiber in der aktuellen promobil (11/2010) schreibt, kann man unter Umständen zur Kasse gebeten werden, wenn man zum Beispiel auf einem hoteleigenen Parkplatz übernachtet, natürlich mit Wissen und Erlaubnis des Hoteliers.

Was war passiert? Auf einer Insel gilt absolutes Übernachtungsverbot außerhalb der ausgewiesenen Campingplätze. Wenn diese nun voll sind und man eine andersweitige Übernachtungsmöglichkeit sucht und findet, nämlich auf dem Parkplatz eines Hotels, nachdem man zuvor lecker (?) gegessen hat, dann ist das trotzdem einem Ordnungshüter zufolge, der am nächsten Morgen erschien und abkassierte, nicht erlaubt. Sogar, wenn der Hotelier angab, ebenfalls kein Zimmer mehr freigehabt zu haben.

Sachen gibts.

Geschehen auf der Insel Rab, die zu Kroatioen gehört. und sich damit den Nepper die goldene Kokosnuß des Tages verdient hat.

Nachtrag 16.12.2010: Ein anderer Leser der promobil hat nun die scheinbar korrekte Vorgehensweise für Übernachtungen auf privatem Grund herausgefunden. Man gehe zum Tourismusbüro vor Ort, lege die Ausweise aller Übernachtungsgäste des Womos vor, außerdem die schriftliche Genehmigung des Standplatzeigentümers mit An- und Abreisedatum. Jetzt noch die Kurtaxe abdrücken, dann gibts eine Bescheinigung, die man dann im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen sollte. Dann, so meint der Leserbriefschreiber, “dürfte eigentlich nichts mehr schiefgehen”.

Ob das auch auf der oben erwähnten Insel funktioniert hätte?

Das Verfahren ist natürlich ohne Garantie und Gewähr auf erfolgreiches Funktionieren beschrieben und die Anwendung erfolgt auf eigene Gefahr.

Quelle Nachtrag: promobil 1/2011