Scheibe Kaputt, Vignette weg?

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Wer eine Schweizer Vignette auf seiner Scheibe kleben hat und dann eine neue Scheibe braucht, etwa, weil ein irreparabler Sprung drin ist, der fragt sich natürlich, ob er nun womöglich zum Ärger der neuen Scheibe auch noch eine neue Vignette ordern muß.

Dem ist aber laut ADAC nicht so. Es reicht, die Reste des Aufklebers (mit der Seriennummer) mit Rechnung der Werkstatt und einer Bestätigung der Versicherung den Schweizer Zollbehörden vorzulegen. Wer nur ein Foto vorlegt, geht leer aus. Und wer den Schaden nicht der Versicherung gemeldet hat?

Naja, probieren geht über studieren.

Quelle: ADACmotorwelt 10/2008

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