Die elektronische Vignette für Österreich kommt

Stichtag ist der 8.11.2017. Dann wird in Österreich die digitale Vignette eingeführt.

Preise sind wie bei den herkömmlichen Plaketten zum Aufkleben auf der Windschutzscheibe.

Wer sie online kauft, der sollte auf den Gültigkeitsstart achten, denn der liegt aufgrund der Online-Rücktrittsmöglichkeit 18 Tage in der Zukunft.

Nächstes Jahr soll man die digitalen Vignette dann auch an Raststätten u.ä. kaufen können, da sind sie dann wohl sofort gültig.

Quelle: adac motorwelt 10/2017

ADAC Stellplatzführer 2018

Soeben wurde der neue 2018-ADAC-Stellplatzführer veröffentlicht, mit 6000 Wohnmobil-Stellplätzen in 37 Ländern Europas und damit etwa 500 neuen Stellplätzen.

Auf deutlich über 1000 Seiten findet das Wohnmobilistenherz Informationen zu Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Lage, Zufahrt, Ausstattung. Außerdem gibt es wie bei den Campingplatzführern Karten, auf denen die Stellplätze eingezeichnet sind, zur besseren Orientierung und Planung.

Die Länderliste: „Deutschland, Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Färöer, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Mon­tenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Po­len, Portu­gal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tsche­chien, Türkei, Ungarn.“

Natürlich auch eine schicke Geschenkidee…

Klick

ISBN:978-3862072194, November 2018

Wenn man in die Ferne reist,

sollte man sich an die Regeln des jeweiligen Gastlandes halten, sonst kann das teueer werden oder mit Gefängnis enden.

Diesen Satz oder so ähnlich haben wir schon öfters geschrieben, hier nun eine Aktualisierung:

Nackte Haut (zwischen Hals und Bauch 😉 ) zeigen oder öffentliches Umziehen beim bzw. zum Baden kommt in Brasilien gar nicht gut, Festnahmen und Gerichtsverfahren drohen da.

Hongkong ist da nicht ganz so rigosros, wer sich zu freizügig präsentiert, kassiert eine Geldbuße.

Auf den Malediven ist man ja meist abgeschottet in irgendwelchen Resorts, da kann man vermutlich mehr riskieren, nicht aber außerhalb der Turigegenden. Da hält man sich in den muslimisch bevölkerten Gegenden besser an die üblichen Regeln, also Schulter und Knie bedecken. Bikini ist ebenfalls tabu.

Vereinigte Arabische Emirate, Iran, weitere muslimische Länder, Verhaftungen scheinen vorzukommen, wenn man nicht angemessen gekleidet ist. Zärtlichkeiten austauschen in der Öffentlichkeit geht gar nicht. Ob da auch Händchen halten zuzählt?

Es drohen jede Menge Strafen bis zur Prügelstrafe!

Homosexualität oder nichtehelicher Geschlechtsverkehr, siehe oben.

In Indien, Indoesien, Uganda sieht man schwule Urlauber auch gar nicht gerne, Freiheitsstrafen (lebenslang) oder Todesstrafe drohen da.

Und dann die Mitbringsel, was dem einen nur ein Stein ist, ist dem anderen ein wertvolles Kulturgut.

In Russland darf man nix ausführen, was vor 1945 angesiedelt ist, da zählen auch Münzen oder Geldscheine zu. Geldstrafen und mehrjähriger Gefängnisaufenthalt drohen.

Türkei kennt man schon, da drohen auch bis zu zehn Jahre Knast. Wenn man dann noch ein Menschenrechtler ist, wird man wahrscheinlich standrechtlich erschossen.

Geschützte Pflanzen sollte man nie pflücken, generell, in Brasilien und Mexiko drohen da wiederum Gefängnisstrafen.

Fotografieren ist natürlich auch manchmal ein Thema, militärische Dinge sollten immer tabu sein, kennt man, aber auch Demonstrationen ablichten läßt man besser, zum Beispiel im Iran. Da ist dann die Kamera weg bzw. die Ausreise verboten.

Respekt vor vor religiösen Objekten sollte selbstverständlich sein, wer sich in Sri Lanka so präsentiert, wird schon mal mit Straflager für sechs Monate bestraft, so einer gruppe Franzosen widerfahren.

Majestätsbeleidigung in Thailand: Bis zu 15 Jahre Knast.

Man kennt das auch von Geldscheinen, wenn man da dem Herrscher einen Bart malt, hat man schon verloren.

Quelle/Zitate ksta 13.09.2017

Buchtipp: Venedigs Schattenwelt – Venedig Krimi

Vor zwei Jahren hat eine gebürtige Südtirolerin, die aber in Venedig lebt und arbeitet, ihren ersten Venedig-Krimi rund um Commissario Salviati veröffentlicht.

Nachdem der erste Krimi mit Salvati recht erfolgreich war, ist soeben ein weiterer Krimi, der diesmal in Venedigs Schattenwelt spielt, erschienen.

Die Autorin selbst über Venedigs Schattenwelt:

Commissario Salviati taucht mit seinem Team in Ecken von Venedig Ecken ein, die meist im Dunkeln liegen und auch die Schattenseiten dieser Stadt zeigen, von denen meist niemand spricht.

Neben der eigentlichen Handlung erzähltt die Autorin sehr viel von dieser so maßlos verführerischen, zugleich aber auch so zerbrechlichen Stadt.

Commissario Alvise Salviati vom Morddezernat Venedig wird kurz nach halb sieben Uhr morgens unsanft aus dem Schlaf gerissen. Wo er doch nach dieser ersten Nacht mit Anna so gern noch länger im Bett geblieben wäre! Doch Conte Lorenzo Barbero, der Partygraf und Sonnyboy der venezianischen Feste, ist in seinem Palazzo erschossen worden.

Es ist die perfekte Skandalstory, die viele Venezianer von ihren alltäglichen Problemen ablenkt und in das Venedig der Priviligierten entführt. Denn wer weiß schon, was sich hinter den schimmernden Prachtfassaden am Canal Grande abspielt!

Ein grausiger Fund zwei Tage später tut sein Übriges: Ein Fischer sichtet in der Lagune einen abgetrennten Fuß in einem Herrenschuh. Reste von Muscheln und Algen kleben am fleischigen Klumpen, den nur noch das Leder zusammenhält. Die Medien stellen erwartungsgemäß sofort die abstrusesten Vermutungen um das „Rätsel des verlorenen Fußes“ an und sprechen sogar von Meeresmonstern, die sich im Wasserlabyrinth der
venezianischen Lagune versteckt halten und über unschuldige Opfer herfallen würden, um sie bei Nacht und Nebel zu verzehren!

Und wie immer, wenn die Angst groß ist, entstehen Legenden oder alte werden wieder erzählt. Wie jene des Hunnenkönigs Attila, der 453 in die Lagune vordringen wollte und dabei einen Karren voll Kostbarkeiten im Schlamm verlor. In den Nebelnächten würden Attilas Krieger immer noch herumgeistern, um den Schatz zu bewachen. Aber auch Geschichten von wirklich existierenden Mördern erscheinen erneut in den Zeitungen, wie jene des Bauern Gianfranco Stevanin, der wegen Totschlags von sechs Prostituierten zu lebenslanger Haft verurteilt worden war.

Für Commissario Salviati und sein Team beginnt eine mörderische Reise ins schwarze Herz Venedigs.

Venedigs Schattenwelt, Commissario Salviatis zweiter Fall, Johanna Valori, August 2017, Kindle.

Warnung vor bösen Buben in Jesolo und Pisa

In Pisa wurde das Wohnmobil auf dem Parkplatz vor einem Supermarkt aufgebrochen, während das Opfer im Markt einkaufen war. Zum Schaden kam noch ein Strafzettel, weil auf dem Weg zur Polizeistation eine verkehrsberuhigte Zone übersehen wurde.

In Jesolo gab es zwei Fälle, einmal die gleiche Situation auf dem Supermarktparkplatz, mit anschließendem Knöllchen wegen Falschparkens vor der Polizeiwache.

Ein anderes mal wurde an einem Einkaufszentrum wohl ein Reifen angestochen, der dann natürlich kurz nach Fahrtantritt kapitulierte. Die schnell herbeieilenden Helfer halfen natürlich nicht, sondern klauten einen Rucksack hinter dem Sitz.

Glück im Unglück, der Rucksack fand sich wieder samt Inhalt bis auf das Bargeld.

Quelle: 9/2017 ADAC freizeit mobil

Mit dem Wohnwagen ins Ausland…

…kann teuer werden, wenn der Anhänger bzw. der Wohnwagen nicht richtig den jeweiligen Gesetzen nach gesichert ist.

Die Rede ist nicht von der Anhängekupplung, sondern von einem zusätzlichen Sicherungsseil. Das Seil soll wohl dafür sorgen, daß die Bremse anzieht, sollte sich der Anhänger einmal lösen, was wir ja alle nicht hoffen wollen. Aber für den Fall der Fälle…

In Deutschland müssen Anhänger über „750 kg Gewicht mit Auflaufbremse“ mit einem Sicherungsseil gesichert werden. Das Stahlseil sollte durch eine „Öse/Bohrung“ an der Kupplung befestigt werden. Ist das nicht machbar, reicht es auch, das Seil in einer Schlaufe darüber zu legen.

In der Schweiz sowie in Holland gelten andere Bedingungen; hier gibt es keine gewichtsabhängigen Regeln, ausnahmslos alle Anhänger sind mit dem Zugfahrzeug durch ein Seil zu sichern – und eine einfache Schleife über die Kupplung ist ebenfalls nicht gestattet, einzig die „Öse/Spezialöffnung“ ist rechtens. Empfindliche Bußgelder drohen bei Zuwiderhandlung.

In Österreich dagegen reicht das über die Kupplung legen aus, aber ebenfalls für alle Anhänger.

Siehe auch mit dem Anhänger ins Ausland.

Quelle/Zitate ADAC/freizeit mobil 9/2017

Kindersitze patzen

Die Stiftung Warentest testet wohl gerade Kindersitze und da sind zwei unangenehm aufgefallen.

Einer fliegt bei einem Unfall durch die Gegend und ein anderer hebt leicht ab.

Der Flieger ist der Recaro SmartClick (recaro-cs.com), der andere ist der Jane Grand (groupjane.com).

Test warnt ausdrücklich vor dem Kauf dieser Modelle, bzw. wer einen solchen Sitz hat, sollte sich an die Anbieter wenden.

Zum Test: test.de/autokindersitze

Quelle: test 8/2017