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Abnehmbare Anhängekupplung

Muß man sie abnehmen, die abnehmbare Anhängekupplung, wenn sie nicht im Einsatz ist?

In Deutschland nicht, es steht zwar in manchen Bedienungsanleitungen, die Anhängekupplung bei Nichtgebrauch abzunehmen, aber es ist keine Pflichtveranstaltung.

Das gilt allerdings nur, solange der Kopf nicht das Nummernschild verdeckt. Ist das der Fall, dann muß man sie doch abnehmen. Das sollte aber dann in den Fahrzeugpapieren erwähnt sein.

In Italien sieht die Geschichte anders aus. Dort ist aus Sicherheitsgründen eine nicht im Einsatz befindliche abnehmbare Anhängekupplung auch tatsächlich zu entfernen, widrigenfalls steht ein Bußgeld an in Höhe von zur Zeit 35 Euro.

Quelle: ADAC Freizeit mobil 9/2008