Augen Auf beim Reifenkauf

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Obacht angesagt ist beim Reifenkauf für Wohnwagen, die mit Tempo Einhundert durch die Gegend brausen möchten.

Denn: Wer mit einem Gespann mit 100 Stundenkilometern fahren möchte, der muß Reifen am Wohnwagen montiert haben, die zum Zeitpunkt der Fahrt “jünger als sechs Jahre” alt sind.

Normalerweise ja kein Problem, nun ist es aber wohl so, daß nach einem Krefelder Gerichtsurteil auch Reifen, die bereits drei Jahre alt sind, noch als Neureifen verkauft werden können, so sie denn ordnungsgemäß gelagert waren. Mal abgesehen davon, daß ich sowieso keine mehrere Jahre alte Reifen für Neu kaufen möchte, ist es für den Gespannfahrer doppelt ärgerlich, muß er dann doch nach drei Jahren schon wieder neue Reifen kaufen.

Ein Blick auf die DOT-Nummer der Reifen beim Einkauf lohnt sich also.

Wie man das Reifenalter ermittelt: Reifenalter ermitteln

Quelle: ADAC Freizeit mobil 9/2008
Das angesprochene Urteil: Ag Krefeld, Az. 82 C 460/02

AG Krefeld, Az. 82 C 460/02

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