Mal wieder Verkehrsrechtswarnungen fürs Ausland

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Immer wieder mal zur Erinnerung, diesmal in der ADAC Motorwelt 8/2013: Verkehrssünden im Ausland begangen, sind oftmals deutlich teurer als in Deutschland und vollstreckt wird ja seit einiger Zeit auch über die Landesgrenzen hinweg.

Das krasseste Beispiel findet man immer noch in Italien, wo zu viel Alkohol am Steuer (ab 1,5 Promille) zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs führt mit anschließender Versteigerung.

Und wer in den Innenstädten das Parkgebot oder besser Verbot missachtet, der bekommt, wie im Fall eines Rombesuchers, Monate später die Quittung: 4 x 300 Euro für vier Bußgeldbescheide.

Wer in Frankreich zu schnell unterwegs ist, darf seinen Führerschein stante Pede abgeben.

usw. usw.

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