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der in zweiter Reihe parkende, dem ein Auto auffuhr. Da er regelwidrig parkte, muß er für einen Teil des Schadens nun selbst aufkommen.
Amtsgericht München: Az. 332 C 32357/12
Quelle: ADAC Motorwelt 3/2014
der in zweiter Reihe parkende, dem ein Auto auffuhr. Da er regelwidrig parkte, muß er für einen Teil des Schadens nun selbst aufkommen.
Amtsgericht München: Az. 332 C 32357/12
Quelle: ADAC Motorwelt 3/2014