Knöllchen in Italien…

Werbung

… können ab sofort in Deutschland eingetrieben werden, und zwar auch bei bereits begangenen Verkehrsverstößen.

Allerdings gilt das nur für Beträge ab 70 Euronen.

Verjähren tut das ganze nach fünf Jahren.

Quelle: ADAC Motorwelt 6/2016

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert