Bombiger Urlaub

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Wer sich einen bombigen Urlaub wünscht und sich dabei auf einem Flugplatz befindet, der kann schon mal stehen gelassen werden.

Bombig heißt soviel wie toll, super, manche Flughafenmitarbeiter verstehen da aber wohl keinen Spaß.

Fazit, der Mann, der sich selbigen Urlaub wünschte, durfte nicht ins Flugzeug nach Florida… Und hat nun 1400 Euro Entschädigung erklagt. Der Richter sah es wohl wie er.

Amtsgericht Düsseldorf Az. 42 C 310/18

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Quelle: ADAC Motorwelt 5/2019

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