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Verkehrsregeln im Ausland

Teilweise drakonische Strafen, teilweise unvorhersehbare Regeln.

Der ADAC hat eine kurze Zusammenstellung geliefert (Motorwelt 06/2012) aus der hier wiederum eine unvollständige Zusammenfassung gibt.

Wer zum Beispiel in Italien mit mindestens 1.5 Promille erwischt wird, dem droht die Enteignung des Fahrzeugs, gilt für alles, was mindestens zwei Räder und einen Motor hat, also auch für 150.000 Euro teure –> Wohnmobile).

Wer ohne Helm fährt, dem droht eine Sicherungsverwahrung fürs Moped.

Und beim parken immer schön auf die Schilder für die Straßenreinigung achten. Da ist immer der Tag angegeben, an dem man rechtzeitig das Weite suchen sollte, sonst gibt es eine Knolle. Die Polizei fährt nämlich oft voraus.

Wer in Griechenland an einem Halteverbotsschild parkt, der sollte auf die senkrechten Linien achten. Eine bedeutet, das Halteverbot gilt an ungeraden Tagen, zwei Linien entsprechend an geraden Tagen.
Das Bußgeld ist innerhalb von zehn Tagen zu berappen, sonst gibts automatisch Verdopplung.

In Österreich hat man ein besonders gutes Augenmaß und somit kann das geschulte Auge per scharfem Blick feststellen, ob ein Fahrzeug bis 30 kmh zu schnell war. Und wer keine Rettungsgasse bei Staus bildet, bzw. dieselbe behindert, für den wird es richtig teuer, bis zu gut 2000 Euro kann das kosten.

In Spanien kann man dagegen Geld sparen, wer sein Bußgeld innerhalb einer Frist von 15 Tagen begleicht, der bekommt Rabatt, 50 Prozent sogar.

In Frankreich nur noch mit Alkoholtester. Ist aber nicht so teuer.

In der Schweiz wird gnadenlos geblitzt, zum Beispiel rund um Basel, aber auch andernorts, sich an die Geschwindigkeitsregeln zu halten, könnte sich auszahlen. Und das Navigationsgerät besser nur an erlaubten Stellen montieren –> Navigationsgerät an der Frontscheibe in der Schweiz

Holland, wer in Holland innerorts mit 20 Stundenkilometern zu schnell erwischt wird, der darf knapp 180 Euronen im Land lassen. Besonderheit: Holland macht Ernst in Sachen eintreiben in Deutschland. Erst gibt es zwei Mahnungen, dann kommt die Vollstreckung via deutsche Behörden (Bundesamt für Justiz). Einziger Trost, es gibt keine Punkte für das Vergehen im Nachbarland. (Quelle: ADAC Motorwelt 07/2012)

Verschiedene Kostensätze nach Ländern, telefonieren am Steuer mit dem Handy am Ohr

erweitert 29.06.2012, 09.07.2012

Die Schweiz und das Navigationsgerät

Wer in der Schweiz unterwegs ist, der sollte genau darauf achten, wo sein Navigationsgerät (Navi) angebracht ist.

An der Frontscheibe und an den vorderen Seitenscheiben hat es grundsätzlich nichts verloren, allerhöchstens ganz oben oder ganz unten an der Frontscheibe wird das Navi schon mal geduldet. Ganz nach Gusto des kontrollierenden Kontrollorgans.

Unter den Spiegel jedenfalls gehört es ganz offensichtlich nicht.

Mehr zum Beispiel hier: TCS-Schweiz

Nachtrag 18.10.2013, der Link geht nicht mehr, hier ein neuer (direkt zu einem PDF, am Ende steht etwas dazu, suchen nach „mittig“) –>

Tödlicher Unfall in Schweizer Tunnel

Soeben gesehen:

Ein Busfahrer ist aus wohl bisher ungeklärter Ursache (scheinbar war kein weiteres Fahrzeug beteiligt) mit seinem Bus mit vielen Kindern an Board im Kanton Wallis gegen eine Tunnelwand gefahren und anschließend frontal in eine Nothaltestelle geprallt.

Das Ergebnis sind 28 Tote und 24 Verletzte.

Es handelte sich bei den Kindern um zwei Schulklassen aus Belgien, die im Val d’Anniviers im Wintersport waren und nun die Rückreise angetreten hatten.

Die Busfahrer (zwei) haben das Unglück wohl auch nicht überlebt.

Quelle: gmx.net

Mürren Schneewandern

Wer im schweizerischen Mürren ist oder bald vorhat, hinzufahren, der kann den ersten Mürrener Schneeschuhpfad erwandern. Er ist gut 4 Kilometer lang, geht durch Wald und Wiesen (schneebedeckt natürlich) und bietet als Besonderheit Blick auf Eiger, Mönch und Jungfrau und die eine oder andere Wand der Berner Alpen. Ziel ist der (was auch immer das ist) Allmiboden.

Drei Stunden kann es dauern, für langsamere Wanderer und 230 Höhenmeter sind zu bewältigen je Richtung.

Quelle: KW 18.01.2012

Vignette in der Schweiz

Wer in der Schweiz ohne eine Vignette auf die Autobahn fährt und dabei erwischt wird, für den wird es teurer.

Nämlich genau doppelt so teuer, von einhundert Schweizer Franken auf nun zweihundert.

Was aber irgendwie schlimmer ausschaut, ist die Neuerung, daß nun auch private Fahnder Organisationen mitmischen können.

200 Franken sind zum Zeitpunkt des Verfassens 165,448168 Euro und aktuell: Klick

Quelle: promobil 2/2012

Gotthard-Paß noch offen?

Aus gegebenem Anlaß interessiert es mich, ob der St. Gotthard-Paß in der Schweiz noch offen ist.

Auf der Suche nach einer passenden Website lande ich auf: (swissinfo, link geht nicht mehr, 26,03,2013) und da sind doch tatsächlich schon Päße in Winterpause. Auf dem Gotthard-Paß liegt Schnee und es wird Winterausrüstung empfohlen. Schneeketten zählen da hoffentlich nicht zu, oder? Und außerdem hat der Gotthard Nachtruhe, von 17 Uhr am Nachmittag bis 8 Uhr morgens. na, dann.

Buchtipp Alpen

Ein neuer Bildband, nicht ganz billig, von Eugen Hüstler und Andreas Strauß, zeigt die Alpen in ihrer ganzen Pracht – und wie schlecht es letztlich durch Tourismus um die einst herrliche Bergwelt der Alpen bestellt ist.

Die Alpen sind ein vielfältiges, artenreiches Naturparadies von unglaublicher Schönheit. Doch wie viel menschliche Eingriffe verträgt dieser Garten Eden?

Dieser Bildband unterstreicht mit traumhaften Fotos zum einen die Majestät der Bergwelt, offenbart aber auch die Folgen der Eingriffe in die Natur.

Probleme aufzuzeigen, ohne Resignation hervorzurufen – diese Gratwanderung gelingt Autor und Fotograf auf wunderbare Art und Weise.

Alpen – Das bedrohte Paradies, 978-3765446207, Oktober 2010, ansehen und bestellen

Teurer Schweizausflug…

Ein Schwede in der Schweiz, kann das gutgehen? Anscheinend nicht.

Zumindest für den Schweden, der mit seinem SLS etwas zu schnell in eine Radarfalle fuhr und darob Mercedes und Führerschein losward. Damit aber nicht genug, es erwartet ihn ein Bußgeld nicht unter einhundert Tagessätzen a 3600 Franken (= um die 2600 Euro), aber höchstens 1.080.000 Franken. Was knapp unter 800.000 Euro wäre.

Aua, das tut weh!

Ganz vergessen, das etwas zu schnell in Zahlen war 290 km/h bei erlaubten 120 km/h.

Scheibe Kaputt, Vignette weg?

Wer eine Schweizer Vignette auf seiner Scheibe kleben hat und dann eine neue Scheibe braucht, etwa, weil ein irreparabler Sprung drin ist, der fragt sich natürlich, ob er nun womöglich zum Ärger der neuen Scheibe auch noch eine neue Vignette ordern muß.

Dem ist aber laut ADAC nicht so. Es reicht, die Reste des Aufklebers (mit der Seriennummer) mit Rechnung der Werkstatt und einer Bestätigung der Versicherung den Schweizer Zollbehörden vorzulegen. Wer nur ein Foto vorlegt, geht leer aus. Und wer den Schaden nicht der Versicherung gemeldet hat?

Naja, probieren geht über studieren.

Quelle: ADACmotorwelt 10/2008