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Und es geht weiter…
Der ADAC hatte (wie berichtet Wohnmobilsteuer) gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt, der nun stattgegeben wurde, wie die promobil in ihrer aktuellen Ausgabe (11/2009) berichtet.
Es kann also weitergehen, wer vom Finanzamt aufgefordert wurde, den Einspruch zurückzunehmen, sollte dem eher nicht stattgeben, sondern im Gegenteil auf die Revision (AZ II R 29/09) verweisen und nicht nachgeben.