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VW Grand California und die schlechte Luft

VW Grand California: Klargestellt für den Straßenverkehr – offen bleibt die Gesundheitsfrage

In der Wohnmobil-Szene gab es einige Aufregung rund um den Grand California: Berichten zufolge sollen bestimmte Modelle des VW Grand California Ausdünstungen enthalten, die potenziell krebserregend sein könnten. Die Diskussion reichte von Spekulationen über massive Produktsicherheitsverstöße bis hin zu Forderungen nach einem Rückruf.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat nun eine wichtige Differenzierung getroffen, die die Lage etwas entkrampft, aber auch neue Fragen aufwirft.

Was das KBA sagt

Am 26. Februar 2026 gab das KBA bekannt, dass zwar tatsächlich schädliche Stoffe im Innenraum nachgewiesen wurden, jedoch keine Gefahr für die Verkehrssicherheit besteht.

  • Kein Verkehrsrisiko: Das Amt stellte fest, dass die Ausdünstungen nicht dazu führen, dass Fahrer(innen) bewusstlos werden oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird. Ein Zwangsrückruf zur Sicherung des Straßenverkehrs ist daher nicht angeordnet.
  • Empfehlung: Als einzige Maßnahme wurde geraten, regelmäßig für Frischluft im Fahrzeug zu sorgen, um die Konzentration eventueller Schadstoffe zu verringern.

Wo die Lücke klafft: Gesundheit vs. Produkt sicherheit

Das entscheidende Detail in der Meldung des KBA ist die Formulierung: Es sehe keine Gefahr für die Nutzung im Straßenverkehr. Damit hat sich das Bundesamt explizit nicht zum Gesundheitsrisiko für Insassen geurteilt, die das Fahrzeug langfristig bewohnen oder längere Strecken ohne ausreichende Lüftung zurücklegen.

Die offenen Punkte sind gravierend:

  • Langzeitbelastung: Auch wenn keine akute Bewusstseinsstörung droht, können krebserregende Stoffe (wie Formaldehyd oder andere flüchtige organische Verbindungen) bei ständiger Exposition gesundheitsschädlich sein.
  • Produktsicherheitsgesetz: Es blieb ungeprüft, ob die Verkaufsstoffe gegen die allgemeinen Produktsicherheitsbedingungen verstießen. Denn ein Produkt, das im normalen Gebrauch (z. B. als Wohnraum) giftig ist, könnte sehr wohl unrechtmäßig in den Handel gelangt sein, selbst wenn es „fahrtauglich“ ist.
  • Verantwortung des Herstellers: Bislang hat VW keinen formellen Rückruf initiiert, sondern lediglich auf Lüften verwiesen. Kritiker sehen darin eine Abwiegeln-Strategie, da Lüften im kalten Winter oder beim Schlafen oft nicht praktikabel ist.

Was bedeutet das für Besitzer?

Für alle, die einen betroffenen VW Grand California besitzen oder kaufen wollen, gilt aktuell eine abwartende Vorsicht:

  • Sicherheit: Sie dürfen mit dem Fahrzeug gefahrlos am Straßenverkehr teilnehmen.
  • Gesundheit: Wer das Fahrzeug als dauerhaften Lebensraum nutzt, sollte besonders auf regelmäßiges, intensives Lüften achten und im Zweifel messtechnisch prüfen lassen, welche Belastung im Innenraum herrscht.
  • Rechtliches: Die Frage nach einer Entschädigung oder einem Nachbesserungsanspruch wegen möglicher Produktsicherheitsmängel wird voraussichtlich erst durch Gerichte geklärt werden müssen.

Fazit

Das KBA hat die Panik bezüglich eines Verkehrsunfalls genommen. Aber die Sorge um die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Wohnraums bleibt bestehen. Während die Teilnahme am Straßenverkehr als „sicher“ eingestuft wurde, ist die Bewertung der Produktqualität selbst noch offen. Für Camper ist dies eine Erinnerung daran, dass „fahrzeugtechnisch sicher“ nicht immer gleichbedeutend mit „wohngesund“ ist.

Bis weitere Untersuchungen oder rechtliche Klärungen vorliegen, empfiehlt sich bei betroffenen Modellen ein kritisches Monitoring der Innenraumluft.

KI-Generierter Artikel, inspiriert durch einen Bericht in einer Zeitung, welche, ist leider in Vergessenheit geraten (Promobil?!)

Zwei Jubiläen gibt es zu feiern

Zum einen gibt’s den Sprinter von Mercedes 20 Jahre, zum anderen wurde der 60.000ste California im Spätsommer vom Band geschubst.

Das Jubiläumsmodel des California ist der Beach auf Basis des T6. Allerdings gibt es den California eigentlich schon viel länger, da wurde er aber noch von Westfalia gefertigt. Ab Ende 2003 wurde dann unter VW-Herrschaft losgelegt – bis eben nun zum 60.000sten Fahrzeug.

Der Sprinter (T1N) wurde 1995 aufgelegt, als Nachfolger des T1, der seit 1977 produziert wurde.

Quelle: promobil 11/2015

Vorsicht beim California T5

Anscheinend besteht die hohe Gefahr, daß beim T5-Camper California am Dachrahmen Korrosion auftritt.

Betroffen sind alle T5 ab 2003. Der Rost beginnt wohl am Dachrahmen zwischen Windschutzscheibe und Dachspoiler. Auf dem Dachrahmen sitzt wohl das Hubdach auf oder so ähnlich.

Es beginnt, wie üblich, mit kleinen Bläschen im Lack, nach Aussagen von VW bedingt durch eine mangelhafte Grundierung. Die Schadenbeseitigung ist offenbar recht teuer, ab 5000 Euro aufwärts.

Zum Glück übernimmt VW die Reparatur bis zu einem Fahrzeugalter von sechs Jahren (gemessen ab der Erstzulassung). Danach ist man dann nicht mehr ganz so kulant.

Das Problem ist, es gibt nur wenige Spezialbetriebe, die die Sanierung überhaupt durchführen können.

Und gar nicht kulant ist man, was das aktive Auf-den-Kunden-zukommen betrifft. Wer sich nicht meldet, der bekommt auch nichts repariert. Da heißt es also für alle Besitzer: Wachsam sein und beim geringsten Anzeichen von Rostausblühungen direkt zu VW zur Schadendokumentation.

Quelle: ADAC Motorwelt 12/2014