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Wohin mit dem Womo?

Nicht nur die ganzen Corona-Wohnmobile, sondern natürlich auch die Bestandswomos müssen irgendwo stehen, wenn sie nicht im Einsatz für die gute Laune sind. Die Frage, wohin mit dem guten Stück, hat sich sicher schon jeder einmal gestellt, der nicht gerade auf dem eigenen Grund die Möglichkeit hat, sein Wohnmobil abzustellen.

Stellt man es irgendwo an die Straße, nervt es vermutlich alsbald die Nachbarn, sofern der Stellplatz in einem Wohngebiet ist. Stellt man es mehr Richtung Industriegebiete, ist die Aufbruchrate, die sowieso schon hoch genug ist, vermutlich noch höher.

Was also tun, sprach Zeus. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, mal über Land zu fahren und die Bauernhöfe, etc. abzuklappern. Man kann da Glück haben, die Regel ist das aber natürlich nicht.

Ein neues Portal hat sich zur Aufgabe gemacht, potentielle Mieter mit ihren neuen Vermietern an einen Tisch zu bringen. Ein kurzer Test in der Großstadt Köln zeigt noch keine nennenswerten Vorschläge, aber grundsätzlich ist die Idee sicher gut. Da das Portal gerade erst an der Start gegangen ist, geben wir ihm einfach noch etwas Zeit. Hier geht’s zum Portal.

Corona und die Dauerstellplätze

Dauercamper zahlen halbjährlich oder auch jährlich dafür, daß sie auf einem Campingplatz auf einer Parzelle unterschiedlicher Größe ihren Wohnwagen, manchmal auch ein Wohnmobil, samt Vorzelt und allerlei anderem Kram abstellen können und dann und wann dort Zeit verbringen.

Zu Coronazeiten ist das nun alles ins Wanken geraten. So mancher Dauercamper steht vor verschlossenen Türen oder darf gar nicht erst anreisen und fragt sich, ob er eine Rückerstattung für die Zeit der Nichtnutzbarkeit bekommen könnte.

So einfach ist die Beantwortung dieser Frage anscheinend jedoch nicht. Grundsätzlich gilt meist das “gesetzliche Mietrecht” (abhängig wohl vom abgeschlossenen Vertrag). Dieses besagt, daß der Mieter das Risiko tragen muß, wenn er die “gemietete Sache” nicht so nutzen kann, wie er es gerne hätte. Will heißen, die Miete muß trotzdem gezahlt werden.

Aber das letzte Wort in dieser Sache ist wohl noch nicht gesprochen. Die Gerichte werden es weisen. Im Moment ist jedenfalls eine Klage am Landgericht Heidelberg anhängig (Az. 5 O 66/20), da klagt der Mieter eines Ladenlokals auf Mietminderung. In der ersten Instanz hat er wohl schon verloren…

Quelle/Zitate: Finanztest 2/2021