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höhere Bußgelder in Italien

Strafen für Verkehrsvergehen sind in vielen Länder rund um Deutschland bekanntermaßen deutlich höher als man hierzulande gewohnt ist.

Letztes Jahr starben bei Verkehrsunfällen in Italien um die dreitausend Tote und Italien dreht an der Schraube. Ein Problem scheint der Alkoholkonsum im Straßenverkehr zu sein, weswegen nun bis über zweitausend Euro Straße drohen bei einem Blutalkoholgehalt über 0,5 Promille bis 0,8 Promille. Weiterhin droht ein Führerscheinentzug bis zu 6 Monaten, der für Deutsche allerdings nicht in Deutschland gilt. Wer bis zu 1,5 Promille intus hat, dem droht Gefängnis und die finanzielle Sache verdoppelt sich.

Weiterhin bekommt der Fahrer bei 0,8 Promille auferlegt, ein Alkoholmessgerät einbauen zu lassen. Ein Start des Fahrzeugs wird nur bei 0,0 Promille möglich sein. Die Frage wäre dann nur, wie das Gerät zwischen Fahrer und Beifahrer unterscheiden kann.

Aber auch dem Müll wird der Kampf angesagt, einen Müllsack abzulegen irgendwo am Straßenrand, wird richtig teuer: 18.000 Euro kann das kosten.

Kleinere Dinge wegzuwerfen, kostet immer noch bis über eintausend Euro.

Das Handy sollte man am Lenkrad besser auch nicht in die Hand nehmen. Fahrverbote und Punkte drohen, bzw. Abzug, in Italien läuft das mit den Punkten wohl anders herum.

Das ist keine abschließende Auflistung, aber jetzt reicht es wohl erst einmal…

Quelle: ksta 6.09.2025 Reisemagazin

Die Vignetten für Österreichs Autobahnen…

… werden im kommenden Jahr moderat teurer.

Der ADAC schreibt von deutlichen Erhöhungen, aber in absoluten Zahlen halten die Zuschläge sich eigentlich zurück. So kostet zum Beispiel das Zehn-Tage-Pickerl nächstes Jahr 9,90 Euro und somit 30 Cent mehr, als dieses Jahr.

Nach wie vor gibt es mautfreie Autobahnstrecken, wie zum Beispiel die Inntalautobahn A12 (die fahren wir auch des öfteren), ab der Grenze bis Kufstein-Süd.

Den Tipp, nicht ohne Pickerl auf die Autobahn zu gehen, geben wir gerne noch mal weiter (–>)

Quelle: ksta 10./11.12.2022

das Pickerl in Österreich

Es lohnt sich, auf Österreichs Autobahnen und sonstigen vignettenpflichtigen Strecken ein gültiges Pickerl vorweisen zu können, sprich ein für den entsprechenden Zeitraum gültiges auf der Scheibe kleben zu haben. Denn wie der ADAC weiß, wurden vergangenes Jahr knapp unter 200.000 Verstöße aufgedeckt. Dabei kam etwa ein drittel der Fahrzeuge aus Deutschland.

Dann heißt es Ersatzmaut (120 Euro) oder Bußgeld (ab 300 Euro) zahlen.

Ich hole mir die Dinger beim ADAC, geht aber wohl auch Online, dabei aber auf die korrekte Gültigkeit achten.

Und noch ein Tipp am Rande: das Womo nicht überladen, das wird in Österreich richtig teuer.

Quelle: KSTA Wochenendausgabe 26./27.06.2021

Verkehrsberuhigte Zonen in Italien II

Über die sogenannten Zona a traffico limitato in Italien wurde hier schon mal geschrieben, insofern also nix neues, theoretisch.

Praktisch aber hat diese Falle Regelwirdrigkeit ein besonderes Geschmäckle: Wer auf der Suche nach einem Parkplatz immer wieder an der Video-/Kamera-Überwachung vorbeikommt, darf sich auch immer wieder über einen neuen Strafzettel freuen…

Gefunden in der aktuellen ADAC Motorwelt (02-2020).

Und im gleichen Artikel findet sich dann auch noch was über Londons Low Emission Zone: Wer da hineinfahren möchte, muß sich zuvor registrieren lassen. Denn je nach Emissionsklasse muß man zahlen, und wer sich nicht registrieren läßt und eigentlich zahlungspflichtig wäre, darf dann bis zu 1500, in Worten eintausendundfünfhundert, Pfund berappen.

Weitere Informationen beim ADAC: klicki.

Und hier gehts lang zur Registration: klicki, klicki

3.5-Tonner überladen…

… macht man sich dann als Klasse-B-Führerscheininhaber des Fahrens ohne gültige Erlaubnis schuldig?

Quatsch, oder? Anscheinend nicht, sonst wäre das nicht öfter mal Thema (zuletzt gelesen in Promobil 1/2020).

Es gilt, daß die Überladung nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Denn die Führerscheinklasse richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht (§6 Fahrerlaubnisverordnung) und nicht nach dem, was die Waage anzeigt.

Wenn man in eine Kontrolle gerät und die sagen was anderes, dann Ruhe bewahren und auf den Paragraphen verweisen oder fragen Sie Ihren Anwalt oder …

Post aus dem Ausland – vom Inkassounternehmen

Wer im südöstlichen ein Knöllchen kassiert, man nennt das wohl auch Kroaten-Knöllchen, und vergeblich versucht, es direkt vor Ort zu bezahlen, wird anschließend das tun, was wohl alle tun, nämlich es „vergessen“. Bis dann manchmal Jahre später Post von einem Inkassounternehmen kommt, mit einer Rechnung, die um ein vielfaches höher ist, als der Originalbescheid.

Empfehlung der Experten: Das Geld beim Gericht (fragt sich nur bei welchem) zu hinterlegen und einen Anwalt konsultieren.

Gut wohl, wer da entsprechend rechtsschutzversichert ist. Mehr zum Thema: –>, schon mal was von einer glaubwürdigen Urkunde gehört? Ich nicht. –>

Mir ist vor einigen Jahren etwas ähnliches passiert, aber das war nicht ganz so teuer. Beim Versuch, eine Mautgebühr von etwa 10 Euro auf einer Autobahn in Italien zu bezahlen, scheiterten alle Karten, die ich der Reihe nach in den Automaten steckte, egal in welcher Richtung ich sie drehte. Irgendwann ging dann die Schranke auf und ich konnte weiterfahren. Vermutlich gibt es da eine Zeitbegrenzung oder sowas ähnliches.

Zuhause dann versuchte ich, den Betrag via Überweisung zu begleichen, aber auf der Quittung stand keine Bankverbindung und auch im Internet fand ich keine Hinweise.

Also abgehakt.

Dann, etwa 4 bis 5 Jahre später kam Post, mit einer Banküberweisung über ungefähr den doppelten Betrag. Was also vergleichsweise harmlos, nichtsdestotrotz aber ebenfalls ärgerlich war.

Die Masche mit der Parkscheibe auf dem Supermarktparkplatz

Es hat sich sicherlich mittlerweile herumgesprochen, daß auf manchen Parkplätzen an Supermärkten Parkscheibenpflicht besteht. Immer dann nämlich, wenn eine bestimmte Firma dort kontrolliert und Knöllchen (heißt wohl anders, weil Knöllchen wohl nur Politessen verteilen) verteilt, wenn die Parkzeit überschritten wird bzw. keine Parkscheibe zum Einsatz kommt.

Nun gibt es das wohl nicht nur in Deutschland, sondern mindestens auch in Dänemark, wie ein Leserbriefschreiber in der Finanztest (3/2019) schreibt.

Dort kostet der Spaß wohl um die Hundert Euro. Also obacht!

Erkennen in Deutschland kann man so einen bewirtschafteten Parkplatz an einem Schild irgendwo auf dem Platz.

Mehr dazu beim ADAC: Klicki

Wohnmobil überladen?

Das Wohnmobile gerne die 3,5-Tonnen-Hürde reißen, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben.

Ein immer wieder gerne gegebener Tipp: Das Fahrzeug urlaubsbereit (voll-)laden und dann mit allen Personen zu einer öffentlichen Waage fahren (–>). Dann erlebt so mancher sein Kilo-Wunder.

Vielleicht weniger bekannt sind (noch) die teils drakonischen Strafen, die einen ereilen, wenn man mit einer Überladung erwischt wird.

In England zum Beispiel ist man mit bis zu 6000 Euro dabei, wobei es eine Null-Toleranz-Schwelle zu beachten gibt.

In Italien ist es nicht ganz so teuer (bis 1700 Euro), wobei es eine kleine Toleranz von 5 Prozent gibt. In Österreich kostet der Spaß bis zu knapp 2200 Euro (keine Toleranz) und bei den Eidgenossen berappt man harmlose 170 Euro bis 5 Prozent Übergewicht, alles was darüber hinaus geht, gibt eine Anzeige, was immer das dann für Folgen hat.

In Spanien gibt es eine 5 Prozent-Toleranz, darüber hinaus kostet es bis zu 4600 Euro.

Es lohnt sich also, nicht überladen zu fahren. Insbesondere auch, wenn bei einem Unfall das Übergewicht eine Rolle spielt, dann kann die Versicherung sich nämlich anscheinend weigern, zu leisten.

Das ganze gilt natürlich nicht nur für die kleine Klasse, auch größere Fahrzeuge kann man überladen, aber je höher das zulässige Gewicht (je Achse bzw. gesamt), desto größer sind üblicherweise die Reserven. Ein Blick in den Fahrzeugschein hilft da gerne weiter.

Quelle: promobil 10/2018

Rauchen in Österreich

In Österreich wurde ja kürzlich das Rauchen in Gaststätten wieder erlaubt, zur Freude aller Raucher und zum Leidwesen von allen Nichtrauchern.

Für Kinder soll es dagegen ab 1. Mai bessere Luft geben, zumindest im Auto.

Denn ab diesem Termin gilt ein Rauchverbot für Fahrten im Auto, zumindest sobald Minderjährige mit an Bord sind. Wer dagegen verstößt, ist mit einer ziemlich happigen Strafe von bis zu eintausend Euronen dabei.

Quelle: KSTA 11.04.2018