Obacht beim Kauf von gebrauchten Mobilen…

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… und anderen Fahrzeugen und vermutlich auch anderem Zeugs.

Eine Frau hatte ein Wohnmobil für 24.000 Euro gekauft, auf einem Rastplatz wurde die Übergabe durchgeführt, Geld gegen Wohnmobil samt Kaufvertrag.

Soweit so gut, mal abgesehen davon, daß es sich bei dem Verkäufer um einen vermeintlichen Polizisten mit Rechtsschreibschwäche handelte.

Verkauft wurde so ein Wohnmobil mit “FAhRAD-TREGER” für “Fierundzwanziegtausend” Euro (oder so ähnlich).

Im Nachhinein stellte sich heraus, daß das Wohnmobil gestohlen war und da die Dame das Fahrzeug nicht herausgeben wollte (kann man Diebesgut nicht sowieso nicht behalten?), kam es zum Brozeß.

Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte nun wie folgt:

Allein schon aufgrund der Rechtschreibschwäche hätte die Frau merken müssen, daß es sich beim Verkäufer kaum um einen Staatsdiener hätte handeln können.

Was lernen wir daraus? Legastheniker können keine Polizisten werden.

AZ: 5 U 883/10

Quelle KSTA v. 22.02.2011

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