Vermutlich der Alptraum eines jeden Wohnmobilvermieters

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Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß im Stand bald mehr kaputtgeht, als im Fahrbetrieb.

Sein Wohnmobil vermieten ist da sicherlich eine gute Sache, man selbst fährt ja in der Regel nicht ständig damit und so steht es mehr, als das es fährt.

Voraussetzung für die Vermietung seines Schätzchens ist natürlich ein gewisser Vertrauensbonus in den Mieter. Kaputt gehen kann immer was, aber dafür gibt es Versicherungen.

Was aber, wenn der Mieter das Fahrzeug entwendet und an den nächst besten weiterverkauft? Normalerweise gilt ja, Hehlerware muß an den ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben werden, wenn ich mich recht erinnere.

Bei Wohnmobilen gilt das aber anscheinend nicht. Der Käufer muß das eigentlich widerrechtlich erstandene Fahrzeug nicht wieder an den ursprünglichen Eigentümer herausgeben, so das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken. Selbst, wenn wichtige Dinge beim Kauf fehlen, nämlich der Zweitschlüssel, die Originalrechnung und der Preis eigentlich zu niedrig ist, Begründung hierfür war ein Notverkauf wegen eines angeblichen Umzugs nach Österreich. Und die fehlenden Sachen wollte der Verkäufer binnen drei Tagen nachliefern.

Was bleibt: Der Voreigentümer muß den Schaden beim Dieb einklagen.

Eigentlich gibt es für solche Fälle eine sogenannte Vertrauensschadenversicherung, jedoch hat die anbietende Gesellschaft ihr Angebot eingestellt… Vielleicht Zeit für die ganzen Vermieter, nach Alternativen zu suchen. Oder ist das mitversichert bei der Vermietagentur?

Az: 2 U 72/16

Quelle: ADAC Freizeit mobil (Beiheft in der Zeitung) 9/2018

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