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Wenn ein Nachbar daran schuld ist, daß ein fahruntüchtiger Wohnwagen auf einem Dauerstellplatz abbrennt, den Schaden mangels Masse aber nicht ersetzen kann, dann springt die Privathaftpflicht des Geschädigten ein, sofern darin eine Forderungsausfalldeckung (–>) enthalten ist.
Urteil vom Landgericht Coburg, Az.: 22 0 133/18
Quelle: Finanztest 3/2020