Scheibenwischerintervallschaltung…

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Wenn ich das Intervall ändern möchte, in dem der Scheibenwischer an meinem Fahrzeug herumwischt, dann mache ich das, wie wahrscheinlich viele andere auch, mit dem Hebel am Lenkrad.

Wenn das ein Teslafahrer macht, kann das schon mal in einem Unfall enden. Die Einstellung dafür findet sich offenbar in den Tiefen des Touchscreens, da kann man dann schon mal den Blick auf die Straße verlieren und man landet an einem Baum (bzw. gleich an mehreren).

So ist das einem Tesla-Fahrer widerfahren, der jetzt zu einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro verdonnert wurde, garniert mit einem einmonatigen Fahrverbot.

Begründung: Ein fest verbauter “Berührungsbildschirm” ist wie ein Handy zu bewerten. An beidem dürfe man als Fahrer “grundsätzlich nicht herumspielen”, so daß Oberlandesgericht Karlsruhe. Man darf das Gerät nicht aufnehmen, noch in Händen halten und mehr als einen kurzen Blick daraufwerfen, so steht es wohl in Paragraph 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung.

Im vorliegenden Fall hat der Einstellvorgang aber wohl deutlich länger als nur einen kurzen Blick gedauert.

Az.: 1 Rb 36 Ss 832/19

aus Finanztest 10/2020

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