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Barcelona rüstet auf

Wer sich ab nächster Woche in Barcelona im Stadtbild im Bikini, Badehose oder noch weniger bekleidet zeigt, der muß mit einem saftigen Bußgeld rechnen, bis zu 500 Euro können fällig werden.

Zwar müssen die Hüter über Moral und Anstand erst eine Verwarnung aussprechen, aber ein Schal oder ähnliches sollte dann nicht vom fliegenden Händler um die Ecke erstanden werden, das scheint nämlich ebenfalls verboten zu sein.

Also obacht. Besonders an die Engländerinnen, die sich in der Kunst des knapp bekleidet sein wohl besonders (un)rühmlich hervorgetan haben.

Ich kann mich nicht erinnern, wie in Barcelona die vorherrschende Kleiderordnung war, als ich dort weilte, aber im allgemeinen bin ich auch kein Verfechter von offen Holland als Tourist.

Tipp am Rande, irgendwo in Barcelona gibt es eine Galerie, die hat im Untergeschoß ziemlich gruselige Skulpturen zu bieten und der Kellerboden ist teilweise durchsichtig. Auf jeden Fall einen Besuch wert.

Leider weiß ich nicht mehr, wie die Galerie heißt, geschweige denn, wo sie zu finden ist.

Es gibt auch Bilder davon, weiß aber nicht, ob es schon digitale sind, wenn ja, dann reiche ich sie irgendwann einmal nach.

Weiß jemand mehr dazu?

Quelle: ksta 11.05.2011

Unfall im Ausland

Urlaubszeit, die will man natürlich nicht mit dem Gedanken an einen Unfall im Ausland vergiften. Was aber, wenn es doch einmal knallt und der andere ist schuld?

Für diesen Fall hat der ADAC folgende Tipps parat:

Ist der Unfall innerhalb der EU passiert bzw. der Gegner stammt aus der EU, dann reicht es, die Kosten für den Schaden wieder zuhause geltend zu machen.

Wichtig ist das Kennzeichen und womöglich auch die Versicherung des anderen. Mit diesen Angaben ruft man beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Nummer

0180 250 26

an und erfährt dann hoffentlich, wo man seinen Schaden zur Regulierung anmelden kann. Generell gilt das Recht am Unfallort. Was wohl auch Einfluß auf die Höhe der Schadenregulierung hat.

Eine gute Idee ist es vielleicht auch, wenn man Zeugen dabei hat und vielleicht auch einen Fotoapparat für alle Fälle griffbereit.

Quelle: ADACmotorwelt 6/2008 Siehe auch http://www.adac.de/auslandsunfall

Rutschige Dusche

Daß es in Duschen schon mal rutschig sein kann und man deshalb stürzen kann, diese Erfahrung mußte kürzlich ein Pauschalurlauber auf einer Rundreise durch Thailand machen.

Er forderte daraufhin Schadenerstaz und Schmerzensgeld in nicht geringer Höhe vom Veranstalter, der sich weigerte und somit die Angelegenheit vor Gericht landete.

Das Landgericht Koblenz belehrte ihn nun allerdings dahingehend, daß das ausrutschen in einer tropfnassen Dusche zum allgemeinen Lebensrisiko gehört.

Recht gesprochen!

Quelle: KSTA v. 24.10.2007

Reiserecht

Wer eine Reise storniert, weil sich im Reiseland eine Virus-Infektion ausbreitet, darf nicht auf seine Reiserücktrittsversicherung hoffen.

Im konkreten Fall hat das Amtsgericht München geurteilt, daß allein die Angst vor Gesundheitsgefahren und Panikmache keine ausreichende Begründung für einen Rücktritt vom Antritt der Reise sei.

Ein Ehepaar hatte eine Traumreise nach Mauritius gebucht. Als sich dort das Chikunguya-Virus ausbreitete, stornierte der Mann die Reise, schließlich hatten sie ja eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.

AZ: 262 C 20636/06

Quelle: KSTA v. 9.5.2007