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Der graue Lappen…

… wer damit nichts anfangen kann, muß hier nicht mehr weiterlesen, für alle anderen aber, die noch einen solchen grauen Lappen haben und damit durch die Gegend fahren und dabei auch mal eine Grenze ins Ausland queren, gibts nachfolgend einen Tipp.

Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig, alle Mitgliedsstaaten in der EU haben sich gemäß einer Richtlinie dazu verpflichtet, ausgestellte (gültige) Führerscheine gegenseitig anzuerkennen.

Aber so manches mal haben die Grenzer oder auch sonstige Kontrollöre ein Problem mit diesen Uraltführerscheinen.

Hier nun also der Tipp, nämlich ein Dokument zum herunterladen, natürlich in der passenden Sprache, damit es mit dem Zöllner auch klappt.

Klicki. Artikel 1 (2) ist wohl der entscheidende Satz.

Möge es helfen.

Quelle: KSTA Wochenende 1./2.08.2020

Grauer Lappen?

Wer diese Bezeichnung noch kennt und womöglich sogar noch einen sein Eigen nennt, der sollte zur Kenntnis nehmen, daß er sich langsam davon verabschieden muß.

Denn die EU schafft sie ab, oder wer auch immer. Bis spätestens 2033 müssen alle EU-Bürger den gleichen einheitlich Führerschein haben.

Wer seinen Führerschein ab 19.01.2013 ausgestellt bekommen hat, der ist bereits auf aktuellem Stand, für alle anderen, auch die mit Rosa Karte, gilt eine gestaffelte Frist.

Es gilt folgende Tabelle (Geburtsjahr / Umtausch bis spätestens) bei Führerscheinen bis Ausstellung 31.12.1998):

vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971-… 19.01.2015

Wessen Führerschein vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurde, findet sich in folgender Tabelle wieder (Ausstellungsjahr Führerscheinkarte / Umtausch bis zum)

1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.1.2013 19.01.2033

Natürlich muß man für den Umtausch bezahlen, etwa 25 Euro und die Wartezeit nach Beantragung wird wohl einige Wochen betragen.

Angeblich büßt man keine Erlaubnis ein nach dem Wechsel, allerdings meine ich, daß der graue Lappen gerade im Wohnmobilbereich (bzw. Hänger) mehr Gewicht kann, als die neuen Führerscheine, genaues weiß ich aber gerade nicht.

Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und muß dann erneuert werden (zur Zeit wohl in Deutschland ohne neuerliche(n) Test bzw. Prüfung).

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr!

Mit dem Wohnmobil in Australien

Wer mit dem Wohnmobil durch Australien streifen möchte, der benötigt entweder einen internationalen Führerschein oder eine amtlich beglaubigte Übersetzung des vorhandenen deutschen Führerscheins.

Andernfalls könnte es passieren, daß er vom australischen Vermieter abgewiesen wird, das berichtet der ADAC in seiner Freizeit Mobil von 9/2012.

Den internationalen Führerschein erhält allerdings nur, wer einen aktuellen Führerschein in Scheckkartenformat sein eigen nennt. Wer noch den grauen Lappen oder die rosafarbene Version durch die Gegend kutschiert, der geht leer aus. Da heißt es dann erst Umtausch.

Neue Führerscheinklasse für schwere Gespanne

Wer noch einen alten Führerschein hat (graue Pappe), den schert die Begrenzung des bunte neue Welt Plastikartenführerscheins nicht, nämlich die Begrenzung auf 3.5 Tonnen mit der Klasse B, die in etwa der alten Klasse 3 entspricht. Aber eben nur in etwa, denn die Gewichtsklasse wurde nicht übernommen, wer einen Klasse 3 Führeschein hat, darf bis 7.5 Tonnen (oder mehr?), wer nur einen Klasse B hat, für den ist bei 3.5 Tonnen Schluß. Wohl gilt das nur oder auch für Gespanne, so sicher bin ich mir da jetzt gerade nicht.

Aber wie auch immer, ab Januar 2013 wird wohl eine neue Unterklasse B-96 eingeführt, mit etwa 300 Euro und zweieinhalb Stunden Theorie und dreieinhalb Stunden Praxis (zuzüglich eine Stunde im öffentlichen Verkehr) ist man dann mit 4,25 Tonnen dabei. Was wohl auch für lange Wohnwagen und schwere Zugfahrzeuge reichen sollte.

Aber dennoch sollte man sich nicht zu sicher fühlen, man hat da schon einiges an Masse zu bewegen.