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Verkehrsberuhigte Zonen in Italien

Wer mit dem Auto oder Wohnmobil nach Italien reist, der tut gut daran, auf Schilder, die da lauten „Zona traffico limitato“, zu achten. Laienhaft übersetzt, bedeutet das wohl in etwa „Zone mit limitiertem Verkehr“.

Meist steht dann noch eine Zeitangabe dabei. Das bedeutet dann, nicht dort parken, wenn man ein ortsfremdes Fahrzeug führt.

Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und ist mit bis zu 120 Euro Strafe dabei.

Man ist dann gerne längst wieder zuhause, wenn die Zahlungsaufforderung in den Briefkasten trudelt.

Der Trick Das Problem ist, man übersieht die Schilder leicht und dazu gibt es dann noch die Videoüberwachung – und die Falle Regelwidrigkeit ist perfekt.

Also Obacht.

Quelle: test 5/2018

Und dann gibt es noch die Straßenreinigung. Die wird ebenfalls auf Schildern angekündigt, meist einmal die Woche muß man dann für zwei Stunden oder so den Parkplatz räumen, danach ist dann wieder für die nächste Zeit Ruhe. Manchmal fährt die Polizei direkt mit dem Reinigungsfahrzeug mit und kassiert wiederum eine Buße.

Schweden und das Mobiltelefon im Auto

Anscheinend war Schweden bis Ende Januar das einzige Land in Europa, wo das Telefonieren mit den Handy in der Hand am Steuer (während der Fahrt) noch erlaubt war.

Damit ist nun offensichtlich Schluß, ab 1.02.2018, also ab sofort, steht das Nutzen des Telefons während der Fahrt unter Strafe. 160 Euro ist man los, wenn man beim simsen oder telefonieren erwischt wird.

Aber auch ohne Strafe sollte jedem klar sein, daß das kleine Ding massiv ablenkt. Nicht umsonst liest man immer wieder, daß Fahrzeuge bei gerader Straße gegen den einzigen Baum fahren, der in der Nähe ist. Und die Polizei stellt mittlerweile die Handies sicher, zwecks Prüfung desselben auf Nutzung. Habe ich zunmindest gelesen.

Quelle: promobil 4/2018

Neues Tempolimit auf Frankreichs Landstraßen

Gerade noch zufällig entdeckt: In Frankreich gilt ab 1.07.2018 eine neue Höchstgeschwindigkeit für Landstraßen.

Noch darf man dort 90 km/h schnell fahren, ab dem Stichtag dann sind nurmehr 80 km/h erlaubt.

Quelle: ADAC motorwelt 2/2018

Nachtrag aus test 3/2018:

Offenbar hat Frankreich mit vielen Verkehrstoten insbesondere auf Landstraßen zu kämpfen. Die Reduzierung soll für weniger Tote auf Frankreichs Landstraßen sorgen. Übrigens kein rein französisches Problem. Auch in Deutschland ist der Hauptanteil der zu beklagenden Toten auf der Landstraße entstanden bzw. entsteht…

Insofern hier der Ruf nach Temporeduzierungen ebenfalls erklingt – bisher aber anscheinend ohne Wirkung.

Mit dem Wohnwagen ins Ausland…

…kann teuer werden, wenn der Anhänger bzw. der Wohnwagen nicht richtig den jeweiligen Gesetzen nach gesichert ist.

Die Rede ist nicht von der Anhängekupplung, sondern von einem zusätzlichen Sicherungsseil. Das Seil soll wohl dafür sorgen, daß die Bremse anzieht, sollte sich der Anhänger einmal lösen, was wir ja alle nicht hoffen wollen. Aber für den Fall der Fälle…

In Deutschland müssen Anhänger über „750 kg Gewicht mit Auflaufbremse“ mit einem Sicherungsseil gesichert werden. Das Stahlseil sollte durch eine „Öse/Bohrung“ an der Kupplung befestigt werden. Ist das nicht machbar, reicht es auch, das Seil in einer Schlaufe darüber zu legen.

In der Schweiz sowie in Holland gelten andere Bedingungen; hier gibt es keine gewichtsabhängigen Regeln, ausnahmslos alle Anhänger sind mit dem Zugfahrzeug durch ein Seil zu sichern – und eine einfache Schleife über die Kupplung ist ebenfalls nicht gestattet, einzig die „Öse/Spezialöffnung“ ist rechtens. Empfindliche Bußgelder drohen bei Zuwiderhandlung.

In Österreich dagegen reicht das über die Kupplung legen aus, aber ebenfalls für alle Anhänger.

Siehe auch mit dem Anhänger ins Ausland.

Quelle/Zitate ADAC/freizeit mobil 9/2017

Auto mit Anhänger ins Ausland

Wer in den Niederlanden, in Österreich oder in der Schweiz mit einem kleinen Anhänger (ohne eigene Bremse) am Haken fährt, der muß den Hänger mit einem Seil sichern.

Ohne Seil kostet das bis zu 500 Euro Strafe.

Nicht ganz deutlich wird, ob Anhänger mit eigener Bremse auch ein Seil brauchen.

Quelle: test 8/2017

Post aus Kroatien?!

Immer häufiger haben in den letzten Jahren wohl Kroatienurlauber Post aus Kroatien bekommen, in Form eines notariellen Vollstreckungsbescheides, sofern nicht gleich gezahlt wurde. Garniert mit heftigen Notargebühren.

Warum? Weil sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben, wegen falschparkens u.a. in Pula, Zagreb bzw. Dubrovnik. Teilweise wohl auch noch, ohne überhaupt zu merken, daß illegal geparkt wurde.

Tipp vom ADAC: Wer so einen Brief erhält, sollte sofort Einspruch einlegen, bevorzugt mit einem Anwalt, gerne natürlich einer vor Ort via ADAC organisiert (denn daher stammt die Meldung ja). Einspruch deswegen, weil der ADAC in einem Musterprozeß gesiegt hat vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser hat entschieden, daß Vollstreckungsbescheide nur von einem Gericht ausgestellt werden dürfen, nicht aber von irgendso einem dahergelaufenen Notar.

Allerdings gibt es auch andere Wege, einen Bußgeldbescheid aus Kroatien in Deutschland einzutreiben, so der ADAC.

AZ: C-551/15
Quelle: ADAC motorwelt 4/2017

Siehe auch: Vollstreckungsbescheide aus Kroatien

Rechts vor links auf dem Parkplatz?

Sollte man ja eigentlich meinen, daß die übliche Regelung (beim Linkslenker) Rechts vor Links auch auf dem Parkplatz beim örtlichen Supermarkt gilt, stimmt aber nicht.

So hat zumindest das Amtsgericht München in einem Fall geurteilt, indem es zu einem Zusammenstoß auf einem Parkplatz kam.

Das Schild „Hier gilt die Straßenverkehrsordnung“ steht ja oft auf Parkplätzen, somit man auf die Idee kommen könnte, rechts vor links, nicht aber das Gericht: eins kommt vor acht, nämlich Paragraph 1, der gegenseitige Rücksicht gebietet, gegen Paragraph 8, der rechts vor links beinhaltet. Rechts vor Links gelte nur, wenn die Spuren wie Straßen ausgebaut sind, also zum Beispiel einen Mittelstreifen haben.

Also immer schön Obacht, gibts Streifen?!

AZ: 333 C 16463/13
Quelle: Finanztest 4/2017

Neue Regeln in 2017

Das neue Jahr ist jetzt auch schon wieder bald drei Wochen alt und das Blättern in der ADAC hilft, neue Regeln zumindest mal gehört zu haben.

Als da wären zum Beispiel die Radler: die müssen jetzt die Autofahrerampeln beachten, wenn keine Radlerlichtzeichen vorhanden sind. Bisher galt es in einem solchen Fall, sich an die Fußgängerampeln zu halten.

Wichtig für die Kraftfahrzeugnutzer, die Rettungsgasse. Da gibt es auch eine Änderung, die soll immer zwischen dem „äußersten linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden“, Wie der ADAC schreibt, ist das hauptsächlich für Autobahnen mit vier und mehr Streifen relevant.

Und nun noch was zu Italien: Es sind mal wieder zwei Jahre rum, und die turnusmäßige Anhebung der Geldbußen ist fällig. Telefonieren am Steuer (ohne Freisprechanlage) wird mit Führerscheinentzug von 15 Tagen bis zu zwei Monaten belohnt. Deutschen Autofahrern droht somit ein sofortiges Fahrverbot!

Quelle / Zitate: ADAC motorwelt 12/2016

Ohne Tüv in Ungarn

Wer ohne Tüv nach Ungarn fährt, der riskiert ein Weiterfahrverbot und eine saftige Geldbuße.

So geschehen einem ADAC-Mitglied, bei dessen Fahrzeug der TÜV „gerade“ abgelaufen war, er es aber nicht mehr schaffte, vor dem Urlaub noch eine neue Plakette zu erstehen.

Die Polizei in Ungarn stoppte das Fahrzeug, montierte die Kennzeichen ab und kassierte ein ordentliches Entgeld.

Grundlage ist die Regel, daß bei abgelaufenem TÜV die Zulassung zum Straßenverkehr mit sofortiger Wirkung erlischt. Allerdings nur bei in Ungarn zugelassenen Fahrzeugen.

Da mußte dann ein Anwalt – vom ADAC vermittelt – die Sache richten.

– Das war die Werbung für den Club –

Quelle: ADAC Motorwelt 11/2014

Knöllchen!

Fast jeder hat wahrscheinlich schon mal einen Bußgeldbescheid erhalten, der irgendwie mit einem fahrbaren Untersatz unterwegs ist. Meist ist der dann berechtigt, aber manchmal sind auch Fragen offen. Da kann man dann zum Anwalt gehen, gut, wer da im entsprechenden Rechtsschutz ist, oder er kann sich an ein Verbraucherportal wenden, daß sich genau diesem Thema verschrieben hat.

Geblitzt.de, so heißt das Portal, von dem ich bis vor ein paar Tagen noch nie was gehört habe.

Und jetzt zur „Werbung“:

Vier Millionen Bußgeldbescheide wurden 2011 allein vor Gericht verhandelt. Hinzu kommen Millionen weitere, die anstandslos bezahlt werden. Viele davon sind fehlerhaft und damit erfolgreich anfechtbar. Doch kaum ein Bürger weiß, welche rechtlichen Möglichkeiten er nutzen kann; stattdessen nimmt er teils empfindliche Geldbußen, Punkte oder gar Fahrverbote in Kauf.

Geblitzt.de ist ein weltweit einzigartiges Verbraucherportal, das den Betroffenen einen kompetenten Rechtsbeistand bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten finanziert. Seit dem Mai 2013 konnte Geblitzt.de bereits über 9.000 Bußgeldverfahren begleiten und einen großen Teil tatsächlich zur Einstellung bringen.

Direkt mal schauen? Los.