Mitte Januar hat das Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, der zukünftig das Eintreiben von Knöllchen, die im Ausland „eingefahren“ wurden, zum Thema hat.
Wer mit wenigstens 70 Euro dabei ist, der kann zukünftig nicht mehr damit rechnen, davon zu kommen.
Wann der Entwurf zum Gesetz wird, steht allerdings noch in den Sternen.
Wie bereits geschrieben und wie man sich auch denken kann, sind die Verkaufszahlen für Wohnmobile in 2009 ziemlich eingebrochen.
Es wurden 17556 Wohnmobile in 2009 neu zugelassen, was einem Schwund von etwa 16 Prozent bedeutet, dem Caravaning Industrie Verband nach.
Für 2010 erwarten die Wohnmobilbauer wieder leicht bessere Zeiten.
Quelle: KSTA 23.01.2010
Nachtrag 10.02.2010: Die Produktion wurde, wen überrascht es, in 2009 massiv zurückgefahren, nämlich um gut 40 Prozent. In Zahlen heißt das, 22.312 Fahrzeuge wurden 2009 hergestellt. Auch die Ausfuhren reduzierten sich, knapp 40 prozent weniger, was 11.222 exportierten Womos entspricht.
Nach den behindertengerechten Wohnmobilen wird es nun Zeit für eine Liste von Campingplätzen für Leute, die nicht mehr ganz so gut zu fuß sind.
Folgende Plätze haben es sich zur Aufgabe gemacht mehr oder weniger barrierefrei zu sein und für Menschen mit Behinderungen ein kleines bisschen aufmerksamer zu sein.
Die Liste ist mit Sicherheit nicht vollständig, also helft mit, sie zu verlängern…
In Deutschland gibt es zum Beispiel den Platz CAP Rotach, damit die Leute da auch wissen, worum es geht, ist ein Gutteil der Mitarbeiter (schwer)behindert (–>).
Nachtrag 12.2010: Der Platz CAP-Rotach hat den Integrationspreis 2010 für Integration erhalten. Wir gratulieren!
Wen es nach Frankreich zieht, für den ist vielleicht der Campingplatz Cala Gogo in Roussillon etwas .
Ebenfalls in der Gegend liegt der Platz Camping la Nautique (–>).
In Italien am Gardasee bei Sirmione ist der Platz Camping San Francesco zu finden (–>).
Bei Venedig in Cavallino-Treporti ist der Union Lido Vacanze (–>).
In Holland bei Emst findet sich das Recreatiecentrum de Wildhoeve (–>).
Wer in den Norden möchte, dem sei in Dänemark der Feriepark Langeland empfohlen, er gilt als Dänemarks „behindertenfreundlichster Campingplatz“ (–>).
Wie bereits mehrfach geschrieben, klagt der ADAC seit längerem gegen die rückwirkend geänderte KFZ-Steuer für Wohnmobile.
Das Verfahren ist nun beim höchstmöglichen zuständigen Gericht angekommen, nämlich dem Bundesfinanzhof. Das ist dann die letzte Instanz, was hier gesprochen wird, gilt wohl.
Also, wer Einspruch eingelegt hat und zur Rückname aufgefordert ist, der kann sich auf II R 39/09 beim BFH berufen.
Der Campingplatzführer vom ADAC, wie gewohnt in zwei Ausfertigungen, Nord und Süd, liegt nun in der 2010-Ausgabe vor.
Besonderheit ist das Jubiläum, das es es zu feiern gibt, 60 Jahre ADAC-Camping-Caravaning-Führer.
Die Südvariante mit unter anderem den Ländern Andorra, Bosnien Herzogowina, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Schweiz, Slowenien, Spanien, Türkei, Ungarn: ansehen und bestellen
Der Norden mit zum Beispiel Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Luxemburg, Norwegen, Polen: ansehen und bestellen
Übrigens, zum Jubiläum gibt es ein Gewinnspiel vom ADAC. Der Preis ist ziemlich heiß, nämlich ein Eriba Touring im Wert von genau 22.222 Euronen…
Mitmachen [link entfernt] hier bis Ende April 2010
Es scheint so zu sein, daß ab und an bei Kontrollen bemängelt wird, daß die angeschlossene Gasflasche angeschlossen ist, also kein rotes Käppchen trägt.
Wie der ADAC schreibt, gibt es da keine gesetzliche Vorschrift, diesbezügliche Beanstandungen entbehren also jeglicher Grundlage. Vorausgesetzt natürlich, die Gasanlage entspricht den gesetzlichen Anforderungen und die Gasprüfungsplakette ist noch nicht abgelaufen.
Die Reserveflasche dagegen muß mit der Verschlußmutter versehen sein und das Käppchen tragen.
Aber das sollte man ja sowieso immer so machen, oder? Für alle Fälle. Und ganz auf Nummer sicher gehende Wohnmobilisten klemmen die Gasflasche auch während der Fahrt ab, obwohl dann natürlich wieder zweimal mehr am Schlauch gewackelt werden muß.
Quelle: ADAC Freizeit Mobil 1/2010
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