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Mautprellern in Italien geht es an den Kragen

Wer in den Jahren 2009 bis 2011 absichtlich oder unabsichtlich auf Italiens Autobahnen ohne Maut zu bezahlen unterwegs war, der kann sich wohl jetzt auf Post eines Inkassobüros einstellen.

Wer zum Beispiel die Telepass-Spuren nutzte ohne entsprechende Anmeldung, der ist nun dran. Genauso wie die Kreditkartennutzer, die zwar eigentlich zahlen wollten, aber durch was auch immer nicht zahlen konnten.

Als Grundlage der Vollstreckung dient dann die längste theoretisch mögliche Strecke, die ab dem Mautposten möglich war.

Wer mittels Quittungen belegen kann, daß er kürzer unterwegs war, sollte auf alle Fälle Einspruch einlegen, so die Empfehlung der ADAC-Juristen. GGF. alle anderen auch?!

Quelle: ADAC Motorwelt 6/2013

Österreich und seine Pickerl

Wie der ADAC in seiner Maiausgabe schreibt, verstärken die Österreicher die Kontrollen bei der Vignettenüberwachung.

Acht mobile Kameras fotographieren jedes Fahrzeug, wobei die Windschutzscheibe hochauflösend abgelichtet wird.

Wer dann ohne Pickerl daher kommt, ist mit 120 Euro dabei. Wer dann immer noch nicht zahlt, dem drohen nach der automatisch erfolgten Anzeige 300 bis 3000 Euro.

Quelle: adac motorwelt 5/2013

Frankreich und der Alkohol

In Frankreich wurde ja unlängst die Mitnehmpflicht von Alkoholtestern eingeführt. Nun scheint es ein Zurückmarsch, Marsch zu geben.

Wie es aus unbestätigten Quellen verlautet, soll das Innenministerium zurückgerudert sein.

Also keine Mitführpflicht mehr für Alkohltests in Fahrzeugen auf französischem Boden.

Allerdings kann es wohl sein, daß sich die Änderung noch nicht ins letzte Departement herumgesprochen hat. Wer also “ohne” erwischt wird und zahlen muß, der sollte das nur unter Vorbehalt tun und sofort Rechtsmittel einlegen. (Für 11 Euro?!)

Quelle: ACE

Maut in Österreich

ist ab sofort höher.

Das Pickerl (autobahnvignette) für 10 Tage kostet statt bisher 8 Euro nun 8,30 Euro. Die Zweimonats-Vignette macht 24,20 Euro (vorher 23,40 Euro) und die Jahresvignette gibts für 80,60 Euro (vorher 77,80 Euro).

Wer mit falscher aufgeklebter oder gar keiner Vignette erwischt wird, zahlt 120 Euro. Wer diese Zahlung schuldig bleibt, darf dann mindestens 300 Euro berappen. Auch in Deutschland, denn die Behörden lassen auch in Deutschland kassieren, dank eines entsprechenden Abkommens.

Quelle: ADAC Motorwelt 01/2013

Verkehrsregeln im Ausland

Teilweise drakonische Strafen, teilweise unvorhersehbare Regeln.

Der ADAC hat eine kurze Zusammenstellung geliefert (Motorwelt 06/2012) aus der hier wiederum eine unvollständige Zusammenfassung gibt.

Wer zum Beispiel in Italien mit mindestens 1.5 Promille erwischt wird, dem droht die Enteignung des Fahrzeugs, gilt für alles, was mindestens zwei Räder und einen Motor hat, also auch für 150.000 Euro teure –> Wohnmobile).

Wer ohne Helm fährt, dem droht eine Sicherungsverwahrung fürs Moped.

Und beim parken immer schön auf die Schilder für die Straßenreinigung achten. Da ist immer der Tag angegeben, an dem man rechtzeitig das Weite suchen sollte, sonst gibt es eine Knolle. Die Polizei fährt nämlich oft voraus.

Wer in Griechenland an einem Halteverbotsschild parkt, der sollte auf die senkrechten Linien achten. Eine bedeutet, das Halteverbot gilt an ungeraden Tagen, zwei Linien entsprechend an geraden Tagen.
Das Bußgeld ist innerhalb von zehn Tagen zu berappen, sonst gibts automatisch Verdopplung.

In Österreich hat man ein besonders gutes Augenmaß und somit kann das geschulte Auge per scharfem Blick feststellen, ob ein Fahrzeug bis 30 kmh zu schnell war. Und wer keine Rettungsgasse bei Staus bildet, bzw. dieselbe behindert, für den wird es richtig teuer, bis zu gut 2000 Euro kann das kosten.

In Spanien kann man dagegen Geld sparen, wer sein Bußgeld innerhalb einer Frist von 15 Tagen begleicht, der bekommt Rabatt, 50 Prozent sogar.

In Frankreich nur noch mit Alkoholtester. Ist aber nicht so teuer.

In der Schweiz wird gnadenlos geblitzt, zum Beispiel rund um Basel, aber auch andernorts, sich an die Geschwindigkeitsregeln zu halten, könnte sich auszahlen. Und das Navigationsgerät besser nur an erlaubten Stellen montieren –> Navigationsgerät an der Frontscheibe in der Schweiz

Holland, wer in Holland innerorts mit 20 Stundenkilometern zu schnell erwischt wird, der darf knapp 180 Euronen im Land lassen. Besonderheit: Holland macht Ernst in Sachen eintreiben in Deutschland. Erst gibt es zwei Mahnungen, dann kommt die Vollstreckung via deutsche Behörden (Bundesamt für Justiz). Einziger Trost, es gibt keine Punkte für das Vergehen im Nachbarland. (Quelle: ADAC Motorwelt 07/2012)

Verschiedene Kostensätze nach Ländern, telefonieren am Steuer mit dem Handy am Ohr

erweitert 29.06.2012, 09.07.2012

Autofahren in Frankreich

wie bereits berichtet (Frankreich, das Land der Alkoholtoten?), gilt ab Juli 2012 eine neue Regel in Frankreich:

Wer sich ans Steuer setzt, muß ab dem genannten Termin einen Alkoholtest mit an Board haben. Das kann ein ganz billiger (und vermutlich ziemlich untauglicher) aus dem Supermarkt sein.

Nach einer Übergangsfrist, die Ende Oktober ausläuft, zahlt man 11 Euro, wenn man von der Polizei ohne funktionsfähigen Alkoholtester erwischt wird.

Ob der bereits benutzte Einwegtester wohl ausreicht? Man kann ihn ja schließlich kurz vorher gebraucht haben?!

Handynieren während der Fahrt

kann ganz schön teuer werden, wenn man erwischt wird und sich im richtigen Land befindet…

Wer in Deutschland mit dem Handy am Ohr ein Fahrzeug steuert, der darf 40 Euro berappen, wer dagegen in Spanien dasselbige Vergehen begeht, der wird mit nicht unter 200 Euro belohnt.

Knapp darunter mit 180 Euro ist man in Holland dabei, dicht gefolgt von Italien mit 150 Euro (laut ADAC Motorwelt 07/2012 kostet das in Holland 220 Euro, keine Ahnung, was nun stimmt).

In Frankreich wird es wieder variabel, nicht aber unter 135 Euro, ebenso in England mit mindestens 75 Euro, exakt welcher Betrag in der Schweiz fällig wird.

In Polen ist man ab 50 Euro dabei, Österreich genau 50 Euro und dann kommt endlich Deutschland, und noch billiger geht es in Bulgarien ab, 25 Euro nämlich.

Was für das Telefonieren gilt, die unterschiedlichen Regelsätze, gilt genauso auch für andere Vergehen, einiges dazu findet man ja auch hier, besser also gar nicht erst regelwidrig verhalten, billiger ist das.

Siehe auch Reiserecht.

Quelle: ksta 16.06.2012

Die Schweiz und das Navigationsgerät

Wer in der Schweiz unterwegs ist, der sollte genau darauf achten, wo sein Navigationsgerät (Navi) angebracht ist.

An der Frontscheibe und an den vorderen Seitenscheiben hat es grundsätzlich nichts verloren, allerhöchstens ganz oben oder ganz unten an der Frontscheibe wird das Navi schon mal geduldet. Ganz nach Gusto des kontrollierenden Kontrollorgans.

Unter den Spiegel jedenfalls gehört es ganz offensichtlich nicht.

Mehr zum Beispiel hier: TCS-Schweiz

Nachtrag 18.10.2013, der Link geht nicht mehr, hier ein neuer (direkt zu einem PDF, am Ende steht etwas dazu, suchen nach “mittig”) –>

Frankreich, das Land der Alkoholtoten?

Frankreichurlauber ab Juli aufgepaßt!

Anscheinend haben die Franzosen ein noch gestörteres Verhältnis zum Auto fahren in Verbindung mit Alkohol, als die Deutschen.

So ist in Deutschland in gut 9 Prozent der tödlich ausgehenden Verkehrsunfällen Alkohol im Spiel, in Frankreich dagegen sind es gut 30 Prozent. Also mehr als dreimal soviele Tote durch Alkohol als in Deutschland.

Damit das nicht so bleibt, muß man ab Juli einen Alkohol-Schnelltester dabei haben. Wer ohne erwischt wird, muß ab November 11 Euro Bußgeld zahlen.

Ich habe auch so ein Ding, aber wirklich funktionieren tut das nicht. Das bestätigt auch der ADAC in einer kurzen Testreihe. Wer etwas getrunken hat, dem bescheinigen die Geräte meistenteils die magische 0,5, auch wenn man weniger getrunken hat oder sogar mehr. Wer also ein Glas getrunken hat, der weiß das auch, wenn er nicht vorher schon völlig … war. Ob das hilfreich ist gegen den fahrtechnisch bedingten Unfalltot?

Aufklärung tut da vielleicht eher not oder eben Kontrollen.

Quelle: ADAC Motorwelt 04/2012

Vignette in der Schweiz

Wer in der Schweiz ohne eine Vignette auf die Autobahn fährt und dabei erwischt wird, für den wird es teurer.

Nämlich genau doppelt so teuer, von einhundert Schweizer Franken auf nun zweihundert.

Was aber irgendwie schlimmer ausschaut, ist die Neuerung, daß nun auch private Fahnder Organisationen mitmischen können.

200 Franken sind zum Zeitpunkt des Verfassens 165,448168 Euro und aktuell: Klick

Quelle: promobil 2/2012