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Dashcams

Aktuell hat eine Diskussion stattgefunden zu den sogenannten Dashcams, Kameras, die irgendwo an der Autofront montiert sind und fröhlich alles filmen, was ihnen während der Fahrt so vor die Optik kommt.

In Deutschland darf das so entstandene Material wohl nicht bei einem Unfall verwendet werden (bin mir da aber nicht sicher), auf alle Fälle ist die Sache datenschutztechnisch bedenklich.

In Belgien, Luxemburg, Österreich und Portugal ist die Sache aber gleich ganz verboten: Nutzung nicht erlaubt! Ob sie aber montiert bleiben darf, die Kamera, müßte man noch herausfinden.

Quelle: test 5/2014

Besser nicht allzuvielzuschnell in der Schweiz

In der Schweiz gibt es wohl seit neuestem den “Rasertatbestand”. Will heißen, wer es übertreibt, landet im Gefängnis für bis zu vier Jahre und sein Fahrzeug ist er auch gleich los.

Raser ist man, wenn man auf der Autobahn wenigstens 80 km/h zu fix ist, außerorts sind es 60 km/h und innerorts 50 km/h, in Tempo-dreißig-Zonen 40 km/h.

Wer nach der Raserei noch aus dem Land kommt, hat erst mal Glück, aber bei der Wiedereinreise wird es dann eng.

Quelle: ADAC Motorwelt 9/2014

Kroatien obacht

Wer in Kroatien Urlaub macht und dabei in den Städten falsch parkt, dem droht Post von einer Anwaltskanzlei in Deutschland.

Den Zahlungsaufforderungen sollte man nach ADAC-Anwalt Gstatter eher nicht nachgeben, da es sich wohl um eine “fingierte vertragliche Halterhaftung” handelt, welche nicht zulässig sei.

Bei Mahnbescheiden dagegen muß man Widerspruch einlegen. Das sei aber noch nicht vorgekommen.

In jedem Fall lohnt es sich wahrscheinlich, den Anwalt seine Vertrauens zu befragen…

Quelle: ADAC Motorwelt 4/2014

Ungarns E-Vignette schafft Probleme

In Ungarn gibt es eine elektronische Variante der Vignette.

Vor Antritt der Fahrt zahlt man seinen Wegezoll und läßt das KFZ-Kennzeichen registrieren.

Kontrolliert später wird dann auf Grund des gemeldeten Kennzeichens.

Nun kann es wohl passieren, daß das Kennzeichen falsch registriert wird, das Ergebnis sind dann Strafnachzahlungen, die offenbar beträchtlich sein können.

Kassiert wird im nachhinein per Inkassobüro.

Konsequenz daraus: Unbedingt das Kennzeichen auf dem Beleg überprüfen und im Fehlerfalle sofort monieren. Erstens, zweitens den Beleg wenigstens ein Jahr sicher verwahren. Somit kann man später vielleicht noch was herausreißen.

Quelle: ADAC Motorwelt 2/2014

Handy am Steuer?

Man kann es immer wieder in der Zeitung lesen: “Aus ungeklärter Ursache Auffahrunfall oder aus der Kurve oder Geraden geflogen”.

Die Polizei ist nun auf den Trichter gekommen, das Handy als Beweismittel zu konfiszieren.

Also nicht nur deswegen: Hände weg vom Handy am Steuer…

Italien – Fahrverbote in Innenstadtzonen

Wer sich unbedarft mit seinmem Fahrzeug in die Innenstadt begibt, der riskiert ein saftiges Bußgeld, immerhin bis 130 Euro. Das schreibt der ADAC in seiner aktuellen Motorweltausgabe (3/2014).

Offenbar haben sich viele Mitglieder des ADAC darüber beklagt. Ihnen allen ist wohl gemeinsam, daß sie das Verkehrsschild Zone a traffico limitato nicht beachtet haben.

Was oder wie da begrenzt wird, keine Ahnung, jedenfalls empfiehlt der ADAC, im Zweifel lieber draußen zu parken.

Mal wieder Verkehrsrechtswarnungen fürs Ausland

Immer wieder mal zur Erinnerung, diesmal in der ADAC Motorwelt 8/2013: Verkehrssünden im Ausland begangen, sind oftmals deutlich teurer als in Deutschland und vollstreckt wird ja seit einiger Zeit auch über die Landesgrenzen hinweg.

Das krasseste Beispiel findet man immer noch in Italien, wo zu viel Alkohol am Steuer (ab 1,5 Promille) zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs führt mit anschließender Versteigerung.

Und wer in den Innenstädten das Parkgebot oder besser Verbot missachtet, der bekommt, wie im Fall eines Rombesuchers, Monate später die Quittung: 4 x 300 Euro für vier Bußgeldbescheide.

Wer in Frankreich zu schnell unterwegs ist, darf seinen Führerschein stante Pede abgeben.

usw. usw.

Österreich und seine Maut

Der Pfändertunnel bekommt seine zweite Röhre und damit entfällt die bisherige 2 Euro-Lösung nur für den Tunnel auf der Rheintal-Autobahn.

Autofahrer, die durch den Tunnel wollen und sonst kein österreichisches Gebiet befahren, müssen nun trotzdem die üblichen 10-Tagesvignetten (wahlweise 2 Monate, Jahresvignette) erwerben.

Bisher scheint man es auf österreichischer Seite wohl auch nicht so genau mit der Kontrolle genommen zu haben an der Grenze bei Kiefersfelden und Kufstein Süd (A12). Das ist nun auch vorbei, die Schonfrist endete die Kulanz und es werden mindestens 120 Euro Ersatzmaut fällig.

Quelle: ADAC Motorwelt 7/2013

Bußgelder in Österreich

In Österreich wird die Schraube für Bußgelder angezogen.

Wer falsch parkt, begeht ein Organmandat (oder so ähnlich, (Park)verstöße, die sofort geahndet werden) und das verteuert sich von 36 Euro auf 90 Euro.

Bei Anonymverfügungen (durch automatische Überwachungssysteme) gibts statt 220 Euro nun 365 Euro auf die Mütze.

Wobei es in Östereich im Ermessen des Polizisten liegt, wie hoch das Knöllchen wird, je nach Schwere des Vergehens.

Quelle: ADAC Motorwelt 6/2013