Schlagwort-Archive: verkehrssünder

Costa Brava

Man kennt das ja, ein Wohnmobil ist nicht immer leicht unterzubringen, deswegen nimmt man es mit dem legalen Abstellen seines fahrbaren Untersatzes manchmal nicht ganz so genau.

Das nimmt an der Costa Brava in einigen Orten wohl langsam überhand, was den Behörden dort offenbar ziemlich auf die Nerven geht, weswegen in der Gemeinde Empuriabrava nun zu drastischen Maßnahmen gegriffen wird in Form von Parkkrallen. Entfernung nur gegen Bußgeldbezahlung.

Mit ein Grund ist wohl das Wildübernachten trotz Verbots – was wohl bislang geduldet wurde – und noch schlimmer, das wild entsorgen. Also wie immer, wie es hereinschallt, so kommts auch heraus.

Quelle: promobil 2/2012

Italien und der Mopedfahrer

sind unter Umständen eine teure Angelegenheit … für den Mopedfahrer.

Wer ohne Helm oder Freihändig mit dem Motorrad unterwegs ist und seien es nur ein paar Meter, für den wird es teuer, wenn er von der Polizei dabei ertappt wird.

Bis zu gut 300 Euro kostet der Spaß und das Motorrad wird für 60 Tage einkassiert, im Wiederholungsfall (innerhalb von zwei Jahren) für 90 Tage.

Wer nun einen Helm trägt und sich auf der sicheren Seite wähnt, der könnte auch dran glauben, wenn nämlich kein ECE-Genehmigung am Helm pappt. Das wird dann nicht ganz so teuer, schnelles – zu schnelles fahren dagegen sehr – bis zu über 3000 Euro nämlich.

Aber immer noch besser als gleich das ganze Fahrzeug zu konfiszieren: Alkohol am Steuer – Wohnmobil weg.

Gefunden in der ADAC Motorwelt Ausgabe 8/2011

Besser ohne Handy am Lenkrad

Wer ohne Freisprechanlage telefonierend am Ohr im Ausland erwischt wird, für den kann das mitunter recht teuer werden, je nach Land. Gilt auch fürs Surfen oder Nachrichten schreiben…

Nachfolgend eine Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Korrektheit

Belgien ab 100 Euro
Dänemark 70 Euro
England 75-1000 Euro (oder Pfund?), je nach Gutdünken des Polizisten.
Frankreich ab 35 Euro
Griechenland 100 Euro
Irland 60 Euro
Italien ab 155 Euro
Luxemburg 75 Euro
Niederlande ab180 Euro
Norwegen 165 Euro
Österreich ab 50 Euro
Portugal ab 120 Euro
Spanien ab 200 Euro

In Schweden darf man scheinbar straflos telefonieren.

Quelle: KSTA 29.06.2011

Promillegrenzen im Ausland

Bei uns wird ja gerade darüber diskutiert, in den folgenden Ländern gilt bereits ein absolutes Alkoholverbot:

Estland, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn.

0,2 Promille erlaubt sind in Norwegen, Polen, Schweden.

Wer bei zu schnellem Fahren ertappt wird, für den kann es je nach Land sehr teuer werden, zum Beispiel in Norwegen 20 Km/h zu schnell kosten wenigstens 465 Euro. In Italien ist man mit mindestens 160 Euro dabei, aber auch in der Schweiz zahlt man mindestens 140 Euro.

Wer bei Rot über die Ampel düst, darf in Norwegen 670 Euro belappen.

Zur Erinnerung: Seit einiger Zeit können ausländische Bußen auch in Deutschland vollstreckt werden. Auch wenn das bisher noch selten der Fall war, es wird sicherlich mehr werden. Also, immer schln an die Regeln halten!

Quelle: finanztest 7/2011

Immer wieder Ärger mit der Go-Box

In Österreich gilt ja seit einiger Zeit Mautpflicht auf Autobahnen, bis 3.5 Tonnen kauft man Pickerl, darüber muß man eine sogenannte Go-Box haben. Die es in Deutschland oft im Grenzgebiet zu kaufen gibt. Die man dann zum Beispiel im PrePay-Verfahren füllen kann.

Aber immer wieder gibt es Ärger mit den Boxen. Schafft man es irgendwie, nicht mehr genug Geld auf dem Konto zu haben, dann piepst das Ding ein paar mal, wenn eigentlich bezahlt werden sollte, aber Mangels Masse nix mehr geht. Dann muß man innerhalb von ein paar Stunden und in einer engen Kilometergrenze nachzahlen. Sonst droht in Deutschland per Post eine Ersatzmaut. Und wenn man die nicht zahlt, weil man eigentlich nichts falsch gemacht hat, erfolgt bald die Ersatzhaft.

Aber auch die 3.5-Tonner – wie meinereiner – sind vor Ungemach scheints nicht gefeit. So wurde ein Fall beschrieben, wo ein solcher Pickerlfahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle zur Waage gebeten wurde. Leichtes Übergewicht wurde diagnostiziert, eh voila, zur Übergewichtsbuße kam die Zechprellereigebühr wegen nichtvorhandensein der Go-Box.

Wie meinen?

Zählt das zuläßige Gesamtgewicht laut Papieren oder doch die Waage?

Dazu der Betreiber der Mautzecherei: “Ausschlaggebend … ist das … eingetragene zuläßige Gesamtgewicht.”. Ob das dem Kandidaten oben geholfen hat?

Andere Fälle laufen so ab: Man ist ganz normal unterwegs ohne Pickerl oder go-box, weil man gemütlich auf den Landstraßen zockeln will, da sorgt eine Umleitung auf die Autobahn für Ärger. Wer sich nicht auskennt, folgt natürlich der Umleitung – und hat – natürlich – kein Pickerl dabei. Dann kommt wie erwartet die Mautkontrolle und wieder hängt man in der Fliegenfalle. Ein Schelm, wer da an Absicht denkt.

Aus offizieller Sicht: Korrekt ist es, auf die Autobahn auszuweichen, wenn eine Umleitung durch “öffentliche Organe” vorgegeben wird, und bei nächster Gelegenheit wieder abzufahren. Und besser in keine Kontrolle zu kommen. Das gilt nur für Pickerlfahrer. Go-Boxer müssen auf jeden Fall eine haben. Was bedeutet, wenn ich das richtig verstehe, daß über 3.5-Tonner in jedem Fall eine Go-Box dabei haben sollten. Für alle Fälle.

Quelle/Zitate: promobil 1/2011

Verkehrssünder im Ausland aufgepaßt!

Bisher kam man, wenn man zu schnell fuhr, je nach Land mehr oder weniger ungeschoren davon. Aber die Schlinge wird von Jahr zu Jahr enger.

Und nun soll EU-Weit durchgegriffen werden.

Es kommt, das elektronische System zur totalen Kontrolle zum digitalen Austausch von Halterdaten.

2013 soll es losgehen.

Etwas Zeit ist also noch, aber zu schnelles Fahren ist im Heimatland genau so schlecht, wie woanders …

Quelle: KSTA 3.12.2010

Private Übernachtung kann teuer werden

Wie ein Leserbriefschreiber in der aktuellen promobil (11/2010) schreibt, kann man unter Umständen zur Kasse gebeten werden, wenn man zum Beispiel auf einem hoteleigenen Parkplatz übernachtet, natürlich mit Wissen und Erlaubnis des Hoteliers.

Was war passiert? Auf einer Insel gilt absolutes Übernachtungsverbot außerhalb der ausgewiesenen Campingplätze. Wenn diese nun voll sind und man eine andersweitige Übernachtungsmöglichkeit sucht und findet, nämlich auf dem Parkplatz eines Hotels, nachdem man zuvor lecker (?) gegessen hat, dann ist das trotzdem einem Ordnungshüter zufolge, der am nächsten Morgen erschien und abkassierte, nicht erlaubt. Sogar, wenn der Hotelier angab, ebenfalls kein Zimmer mehr freigehabt zu haben.

Sachen gibts.

Geschehen auf der Insel Rab, die zu Kroatioen gehört. und sich damit den Nepper die goldene Kokosnuß des Tages verdient hat.

Nachtrag 16.12.2010: Ein anderer Leser der promobil hat nun die scheinbar korrekte Vorgehensweise für Übernachtungen auf privatem Grund herausgefunden. Man gehe zum Tourismusbüro vor Ort, lege die Ausweise aller Übernachtungsgäste des Womos vor, außerdem die schriftliche Genehmigung des Standplatzeigentümers mit An- und Abreisedatum. Jetzt noch die Kurtaxe abdrücken, dann gibts eine Bescheinigung, die man dann im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen sollte. Dann, so meint der Leserbriefschreiber, “dürfte eigentlich nichts mehr schiefgehen”.

Ob das auch auf der oben erwähnten Insel funktioniert hätte?

Das Verfahren ist natürlich ohne Garantie und Gewähr auf erfolgreiches Funktionieren beschrieben und die Anwendung erfolgt auf eigene Gefahr.

Quelle Nachtrag: promobil 1/2011

Teurer Schweizausflug…

Ein Schwede in der Schweiz, kann das gutgehen? Anscheinend nicht.

Zumindest für den Schweden, der mit seinem SLS etwas zu schnell in eine Radarfalle fuhr und darob Mercedes und Führerschein losward. Damit aber nicht genug, es erwartet ihn ein Bußgeld nicht unter einhundert Tagessätzen a 3600 Franken (= um die 2600 Euro), aber höchstens 1.080.000 Franken. Was knapp unter 800.000 Euro wäre.

Aua, das tut weh!

Ganz vergessen, das etwas zu schnell in Zahlen war 290 km/h bei erlaubten 120 km/h.

IG-L

In Österreich gibt es eine Besonderheit bei den automatischen Geschwindigkeitsanzeigen auf den Autobahnen. Wenn da das Kürzel IG-L beisteht, dann besser nicht überschreiten, denn dann wird es richtig teuer, wenn man erwischt wird.

Aufgefallen war mir das auch schon mal, aber wußte nix damit anzufangen. In der ADAC Motorwelt 6/2010 gibt es nun die Aufklärung.

Hinter IG-L verbirgt sich Immissionsschutzgesetz Luft und heißt nix anderes, als das die Geschwindigkeitsbegrenzung der guten oder wenigstens besseren Luft geschuldet ist. Und wer da nicht mitmacht, der wird eben höher zur Kasse gebeten, als bei einer “normalen” Geschwindigkeitsbegrenzung.

Konkret heißt das in Höchstsätzen 726 (normal) zu 2180 (IG-L).

Alles klar?

Quelle ADAC Motorwelt

Alkohol am Steuer in Russland

Die Russen gelten ja im allgemeinen als ziemlich trinkfest, was die Unfallrate mit Todesfolge in Verbindung mit Alohol betrifft, ist das dann nicht ganz so toll (aber vermutlich in Relation zur Bevölkerung eher nicht zu viel).

Seit einigen Jahren gilt bereits die 0,3 Promillegrenze und nun will man das noch weiter herunterreduzieren, auf genau 0,0 Promille. Bei über 2000 Toten vielleicht ein netter Versuch. 0,3 Promille sorgt sicher nicht für so hohe Unfallzahlen.

Immerhin werden aber im Jahresschnitt etwa eine Million Fahrer festgenommen, die zu viel getankt haben, im Blut, nicht im Auto. Die 0,0 Promille-Grenze dürfte die Einnahmen bzw. Festnahmen da ordentlich in die Höhe schnellen lassen.