Archiv des Autors: womo

Auto ohne Haftpflicht

Bekanntlich muß ja jedes im Straßenverkehr verwendete Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung haben, ähnlich wie eine Krankenversicherung beim Menschen.

Was aber, wenn man sein Auto auf seinem Grundstück abstellt, in der Absicht es nicht mehr zu verwenden, aus welchen Gründen auch immer?

Auch in diesem Falle empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung dringendst, wie ein Frau in Portugal schmerzlich erfahren mußte. Zumindest, wenn das Auto fahrbereit ist.

Der Fall: Das Auto stand herum – ohne Versicherung – da kam es dem Sohnemann in den Sinn, mit zwei Freunden eine Spritztour zu machen – ohne Wissen, geschweige denn Erlaubnis seitens der Mutter.

Alle drei sind nun tot aufgrund eines Verkehrsunfalls. Den Hinterbliebenen der Opfer zahlte der Portugiesische Staat eine relativ hohe Entschädigung, welche er sich von der Frau zurückholen darf, so der Europäische Gerichtshof. Sie sei ihrer Pflicht zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung nicht nachgekommen.

Az.: C/80/17

Quelle: Finanztest 11/2018

Wer sein Wohnmobil abmeldet, z.B. über den Winter, der hat, soweit ich weiß, automatisch eine Ruheversicherung bei der Haftpflicht. Aber mit zeitlicher Begrenzung und außerdem Bedingungen wie abgeschlossenen Ausfahrt, etc, wenn ich mich recht erinnere. Man sollte sich also besser schlau machen, wenn man sein Fahrzeug längere Zeit einmottet.

Alternativ den Schlüssel ganz sicher verstecken und das Fahrzeug technisch so einrichten, daß es nicht mehr fahren kann. Damit sollte man dann auf der sicheren Seite sein, oder?

Geld abholen im EU-Ausland…

… und der geheimnisvolle Wechselkurs.

Ich glaube, wir hatten das schon mal. Wenn man im EU-Ausland Geld am Geldautomaten abholt, dann ist ein Euro eigentlich ein Euro, egal, ob in Deutschland oder in Österreich oder wie hier im speziellen Fall Italien.

Manchmal ist ein Euro aber nicht gleich ein Euro, weil der Wechselkurs einer Fremdwährung zugrunde gelegt wird. In diesem Fall das Britische Pfund, die haben ja bekanntlich keinen Euro. Könnte wahrscheinlich auch jede andere Währung sein, Hauptsache sie ist ungünstig für den Abheber und gut für die Bank bzw. den Automatenbetreiber.

Max Meier (* Name geändert) hat 400 Euro in Grosseto abgeholt, bei einem Geldautomaten der BNL (gehört zu BNP Paribas). Während des Vorgangs wurde laut Meier „ein Hinweis auf aktuelle ‚GBP Kurse'“ angezeigt, woraufhin dann brav 400 Euro ausgespuckt wurden.

Der anschließend ausgedruckte Beleg zeigt den Wechselkurs und die „Transaktionshöhe“ 374,81 GBP. Umgerechnet ergibt das dann eine Belastung in Höhe von 422 Euro, bei einer Auszahlung von 400 Euro. Wieviel die Abhebung dann gekostet hat, kann man leicht selbst erkennen…

Nach einigem erfolglosem Hin und Her hat sich Meier offenbar an Stiftung Warentest gewendet, mit deren Hilfe der Grund für diese hohe „Gebühr“ ermittelt wurde: Technisches Versagen, aha. Eine Erstattung wurde „in Aussicht“ gestellt.

Wem ähnliches widerfahren ist, kann sich an die Stiftung Warentest wenden: geldautomaten att stiftung strich warentest punkt de

Quelle Finanztest 11/2018

Magneti Marelli

Vor ein paar Jahren habe ich von einer defekten Autobatterie geschrieben, die auf den in meinen Augen recht lustigen Herstellernamen Magneti Marelli hörte.

Vor ein paar Jahren, das war dann genau vor etwa 3 1/2 jahren etwa. Nun weiß ich endlich, was dahinter steckt.

Nämlich zur Zeit noch eine Tochter(Zulieferer)firma von Fiat, von denen mein Dukato ist, das macht also Sinn. Eine Firma, die Fiat jetzt für gut 6 Milliarden Euro an einen japanischen Konkurrenten verkaufen möchte. Dadurch würde dann Calsonic Kansei, so heißen die Japaner, auf Platz sieben der Branchenhitliste aufsteigen, mit etwa 15 Milliarden Euro Jahresumsatz.

Ob der Verkauf Sinn macht? Keine Ahnung, jedenfalls wäre das der erste große Handel, den der Nachfolger des langjährigen Chefs, Sergio Marchionne, tätigen würde. Ob der sich wohl im Grabe rumdrehen würde?

Quelle: KSTA 23.10.2018

Gardasee für schwindelfreie… II

Kaum ist der Radweg am Gardasee eröffnet, regt sich Kritik. Nichts für die Allgemeinheit sei da mit viel Geld geschaffen worden, sondern nur für die Touris. Umwelt schonen könne man damit nicht.

Sicher keine ganz falsche Ansicht, leider weiß ich nun gerade nicht, wo ich das gelesen habe, aber es fällt mir schon wieder ein.

Bad Münstereifel

Da bin ich ein Fan der Eifel und habe noch nie was über Bad Münstereifel geschrieben, was eine Schande.

Also in aller Kürze:

Bad Münstereifel ist ein gut erhaltener Ort mit vollständiger(?) Stadtmauer drumherum, es hat mehrere Schulen und eine Hochschule, wenn ich mich recht erinnere und einen ziemlichen Leerstand an Geschäften.

Bis es zum Outlet-Center (–>) – nach mehrjährigem K(r)ampf – wurde und mehr und mehr Ladenlokale eingegliedert wurden. Die Parkplatzmöglichkeiten wurden stark erweitert und es gibt ein Schwimmbad mit Außenbecken, ganzjährig offen.

Und der Bezug zum Wohnmobil? Es gibt direkt hinter dem Schwimmbad (das übrigens Eifelbad heißt (–>)) seit vielen Jahren einen Wohnmobilstellplatz für an die 20 Mobile mit Stromanschluß und einer (nicht (immer) frostfesten) Ver- und Entsorgungsstelle für Wasser, Abwasser und Chemietoilette.

Im Schwimmbad kann man während der Öffnungszeiten die Toiletten benutzen. Und man kann dort recht lecker und günstig essen, auch ohne dafür Eintritt fürs Schwimmbad zahlen zu müssen.

Weitere Fragen werden gerne beantwortet…

Statistiken: Campingplatzpreise

Der ADAC hat gerechnet und ermittelt, daß Übernachtungen auf Deutschlands Campingplätzen vergleichsweise niedrig sind. Die Standardfamilie (Vater, Mutter, Kind?) bezahlt im Durchschnitt knapp 29 Euro je Nacht.

In der Schweiz sind es etwa 48 Euro.

Und in Frankreich kann man sparen, indem man Preise vergleicht. Die Spanne beläuft sich hier von ca. 10 Euro bis zu mehr als 70 Euro.

Aber das gilt eigentlich ja überall. Glamping ist halt teurer als simples zelten.

Quelle: test 6/2018

Vermutlich der Alptraum eines jeden Wohnmobilvermieters

Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß im Stand bald mehr kaputtgeht, als im Fahrbetrieb.

Sein Wohnmobil vermieten ist da sicherlich eine gute Sache, man selbst fährt ja in der Regel nicht ständig damit und so steht es mehr, als das es fährt.

Voraussetzung für die Vermietung seines Schätzchens ist natürlich ein gewisser Vertrauensbonus in den Mieter. Kaputt gehen kann immer was, aber dafür gibt es Versicherungen.

Was aber, wenn der Mieter das Fahrzeug entwendet und an den nächst besten weiterverkauft? Normalerweise gilt ja, Hehlerware muß an den ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben werden, wenn ich mich recht erinnere.

Bei Wohnmobilen gilt das aber anscheinend nicht. Der Käufer muß das eigentlich widerrechtlich erstandene Fahrzeug nicht wieder an den ursprünglichen Eigentümer herausgeben, so das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken. Selbst, wenn wichtige Dinge beim Kauf fehlen, nämlich der Zweitschlüssel, die Originalrechnung und der Preis eigentlich zu niedrig ist, Begründung hierfür war ein Notverkauf wegen eines angeblichen Umzugs nach Österreich. Und die fehlenden Sachen wollte der Verkäufer binnen drei Tagen nachliefern.

Was bleibt: Der Voreigentümer muß den Schaden beim Dieb einklagen.

Eigentlich gibt es für solche Fälle eine sogenannte Vertrauensschadenversicherung, jedoch hat die anbietende Gesellschaft ihr Angebot eingestellt… Vielleicht Zeit für die ganzen Vermieter, nach Alternativen zu suchen. Oder ist das mitversichert bei der Vermietagentur?

Az: 2 U 72/16

Quelle: ADAC Freizeit mobil (Beiheft in der Zeitung) 9/2018

Übernachten am Staßenrand

Die Regel kennt man ja, in Deutschland kann man zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit überall dort parken und übernachten, wo es nicht ausdrücklich oder implizit verboten ist.

Wie aber ist das wohl, wenn man irgendwo angehalten hat, in einem Restaurant bechert und dann entsprechend nicht mehr fahrtüchtig ist? Also nicht wegen Müdigkeit durch stundenlanges fahren, sondern des Alkohols wegen?

Es darf geraten werden. Da die Frage ja schon so doof gestellt ist, ist die Anwort wohl klar: Darf man nicht.

Zumindest nicht nach Meinung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein in einem schon etwas älteren Urteil (1 Ss OWi 33/02).

Quelle: ADAC Freizeit mobil (Beiheft in der Zeitung) 9/2018

Lust auf rudern?

Gerade in der Apothekenumschau gefunden:

Rudern auf Seen ist eine entspannende Sache, wenn man es ruhig und nicht sportlich angeht.

Sechs Vorschläge, wo man entspannt rudern kann:

In Schleswig-Holstein auf dem Großen Plöner See kann man stundenlang rudern und Strände bieten Platz für Pausen.

Am Chiemsee in Bayern gibt es viele Ruderer, Surfer und Segler, nicht daß das dann eng wird 😉

Auf dem Titisee im Schwarzwald hat Deutschlands höchstgelegener Ruderclub sein Zuhause. Hier kann man auf 850 Meter Höhe padeln –>.

Die Mecklenburgische Seenplatte ist ebenfalls bestens geeignet für Anfänger. Es gibt hier die Zehn-Seen-Runde, kilometerweise rudern durch Verbindungskanäle.

Die Altmühl, die wohl durchs Altmühltal führt, ist vermutlich Bayerns langsamster Fluß, was bedeutet, keine größeren Herausforderungen für Anfänger, beste Voraussetzungen also. Das Altmühltal bietet einen künstlichen Stausee mit einem zumindest noch vor ein paar Jahren sehr schönen Biergarten direkt am See.

Und dann noch vor der Haustür die Regattastrecke am Fühlinger See, Austragungsort diverser – auch internationaler – Veranstaltungen –> (dieser Vorschlag ersetzt den eigentlichen aus dem Magazin, nämlich die Ruhr).

Quelle: 8/18 ApothekenUmschau

Wohnmobil überladen?

Das Wohnmobile gerne die 3,5-Tonnen-Hürde reißen, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben.

Ein immer wieder gerne gegebener Tipp: Das Fahrzeug urlaubsbereit (voll-)laden und dann mit allen Personen zu einer öffentlichen Waage fahren (–>). Dann erlebt so mancher sein Kilo-Wunder.

Vielleicht weniger bekannt sind (noch) die teils drakonischen Strafen, die einen ereilen, wenn man mit einer Überladung erwischt wird.

In England zum Beispiel ist man mit bis zu 6000 Euro dabei, wobei es eine Null-Toleranz-Schwelle zu beachten gibt.

In Italien ist es nicht ganz so teuer (bis 1700 Euro), wobei es eine kleine Toleranz von 5 Prozent gibt. In Österreich kostet der Spaß bis zu knapp 2200 Euro (keine Toleranz) und bei den Eidgenossen berappt man harmlose 170 Euro bis 5 Prozent Übergewicht, alles was darüber hinaus geht, gibt eine Anzeige, was immer das dann für Folgen hat.

In Spanien gibt es eine 5 Prozent-Toleranz, darüber hinaus kostet es bis zu 4600 Euro.

Es lohnt sich also, nicht überladen zu fahren. Insbesondere auch, wenn bei einem Unfall das Übergewicht eine Rolle spielt, dann kann die Versicherung sich nämlich anscheinend weigern, zu leisten.

Das ganze gilt natürlich nicht nur für die kleine Klasse, auch größere Fahrzeuge kann man überladen, aber je höher das zulässige Gewicht (je Achse bzw. gesamt), desto größer sind üblicherweise die Reserven. Ein Blick in den Fahrzeugschein hilft da gerne weiter.

Quelle: promobil 10/2018