Archiv der Kategorie: Allgemein

Frage, wie lange darf ein Anhänger auf der Straße stehen?

Quizfrage der Woche:

  • Wie lange darf ein Auto an der Straße parken?
  • Wie lange darf ein Anhänger an der Straße parken?
  • Und: Wie lange darf ein Anhänger am gleichen Ort parken, der an einem Zugfahrzeug angehängt ist?

Und hier die Antworten: Zu 1, solange, bis ein Parken-Verboten-Schild auf gestellt wird, zum Beispiel, weil eine Baustelle eingerichtet werden soll. 😉

Zu 2) Vierzehn Tage, kurz weiterschieben gilt übrigens nicht, vielleicht aber eine Runde um den Block fahren und dann wieder parken?!

Zu 3) Ist wie Frage eins zu beantworten, Voraussetzung, beide Fahrzeuge haben eine gültige Straßenverkehrszulassung.

Die Antwort zu Frage drei hätte ich nicht gewußt, aber wohl korrekt spekuliert.

Quelle: ADAC motorwelt 10/2019

Deutsche sind heiß aufs Campen

zumindest lassen das die Verkaufszahlen auf Rekordniveau für Wohnmobile vermuten.

Von Januar bis Mai wurden etwa 44.000 Wohnmobile neu zugelassen, das ist mehr als jemals zuvor erreicht wurde. In Prozenten sind das mehr als 14. Eine ganze Menge auf alle Fälle. Die Wohnmobilneuzulassungen haben dabei die Wohnwagen abgehängt, die stiegen „nur“ um 12 Prozent etwa (im Vergleich zu was? Vermutlich zum Vorjahreszeitraum).

Quelle: ksta 22.08.2019

Einführung eines „C-Kennzeichen“ für Reisemobile

Die Aktion, die zwecks weiterem Sonderkennzeichen („C“) ins Leben gerufen wurde (Klick), ist beendet, wobei das Ziel 15.000 Unterschriften zu erzielen, wohl nicht erreicht wurde. Laut dem Stand hier sind es 14.546.

Wie es weitergeht, keine Ahnung. –>C-Kennzeichen.

Auf alle Fälle entfernen wir hier nun das entsprechende Widget.

Bombiger Urlaub

Wer sich einen bombigen Urlaub wünscht und sich dabei auf einem Flugplatz befindet, der kann schon mal stehen gelassen werden.

Bombig heißt soviel wie toll, super, manche Flughafenmitarbeiter verstehen da aber wohl keinen Spaß.

Fazit, der Mann, der sich selbigen Urlaub wünschte, durfte nicht ins Flugzeug nach Florida… Und hat nun 1400 Euro Entschädigung erklagt. Der Richter sah es wohl wie er.

Amtsgericht Düsseldorf Az. 42 C 310/18

–>

Quelle: ADAC Motorwelt 5/2019

Post aus dem Ausland – vom Inkassounternehmen

Wer im südöstlichen ein Knöllchen kassiert, man nennt das wohl auch Kroaten-Knöllchen, und vergeblich versucht, es direkt vor Ort zu bezahlen, wird anschließend das tun, was wohl alle tun, nämlich es „vergessen“. Bis dann manchmal Jahre später Post von einem Inkassounternehmen kommt, mit einer Rechnung, die um ein vielfaches höher ist, als der Originalbescheid.

Empfehlung der Experten: Das Geld beim Gericht (fragt sich nur bei welchem) zu hinterlegen und einen Anwalt konsultieren.

Gut wohl, wer da entsprechend rechtsschutzversichert ist. Mehr zum Thema: –>, schon mal was von einer glaubwürdigen Urkunde gehört? Ich nicht. –>

Mir ist vor einigen Jahren etwas ähnliches passiert, aber das war nicht ganz so teuer. Beim Versuch, eine Mautgebühr von etwa 10 Euro auf einer Autobahn in Italien zu bezahlen, scheiterten alle Karten, die ich der Reihe nach in den Automaten steckte, egal in welcher Richtung ich sie drehte. Irgendwann ging dann die Schranke auf und ich konnte weiterfahren. Vermutlich gibt es da eine Zeitbegrenzung oder sowas ähnliches.

Zuhause dann versuchte ich, den Betrag via Überweisung zu begleichen, aber auf der Quittung stand keine Bankverbindung und auch im Internet fand ich keine Hinweise.

Also abgehakt.

Dann, etwa 4 bis 5 Jahre später kam Post, mit einer Banküberweisung über ungefähr den doppelten Betrag. Was also vergleichsweise harmlos, nichtsdestotrotz aber ebenfalls ärgerlich war.

Grauer Lappen?

Wer diese Bezeichnung noch kennt und womöglich sogar noch einen sein Eigen nennt, der sollte zur Kenntnis nehmen, daß er sich langsam davon verabschieden muß.

Denn die EU schafft sie ab, oder wer auch immer. Bis spätestens 2033 müssen alle EU-Bürger den gleichen einheitlich Führerschein haben.

Wer seinen Führerschein ab 19.01.2013 ausgestellt bekommen hat, der ist bereits auf aktuellem Stand, für alle anderen, auch die mit Rosa Karte, gilt eine gestaffelte Frist.

Es gilt folgende Tabelle (Geburtsjahr / Umtausch bis spätestens) bei Führerscheinen bis Ausstellung 31.12.1998):

vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971-… 19.01.2015

Wessen Führerschein vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurde, findet sich in folgender Tabelle wieder (Ausstellungsjahr Führerscheinkarte / Umtausch bis zum)

1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.1.2013 19.01.2033

Natürlich muß man für den Umtausch bezahlen, etwa 25 Euro und die Wartezeit nach Beantragung wird wohl einige Wochen betragen.

Angeblich büßt man keine Erlaubnis ein nach dem Wechsel, allerdings meine ich, daß der graue Lappen gerade im Wohnmobilbereich (bzw. Hänger) mehr Gewicht kann, als die neuen Führerscheine, genaues weiß ich aber gerade nicht.

Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und muß dann erneuert werden (zur Zeit wohl in Deutschland ohne neuerliche(n) Test bzw. Prüfung).

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr!

Länger in Italien?

In Italien gilt seit einiger Zeit ein neues Gesetz, das alle, die irgendwie länger in Italien wohnen (zum Beispiel auch nur ein Ferienhaus haben), verpflichtet ihr Fahrzeug binnen zweier Monate mit einem italienischen Kennzeichen zu versehen, ergo, es umzumelden.

Wer jetzt nicht so ganz durchblickt, der sollte sich am besten schlau machen (–>), denn das kann ganz schön teuer werden, wenn man der Pflicht nicht nachkommt. Bis zu knapp 3000 Euro können das sein. Und wie das in Italien ja mittlerweile üblich ist, das Fahrzeug wird u.u. beschlagnahmt.

Quelle: ADAC motorwelt 4/2019

Die Masche mit der Parkscheibe auf dem Supermarktparkplatz

Es hat sich sicherlich mittlerweile herumgesprochen, daß auf manchen Parkplätzen an Supermärkten Parkscheibenpflicht besteht. Immer dann nämlich, wenn eine bestimmte Firma dort kontrolliert und Knöllchen (heißt wohl anders, weil Knöllchen wohl nur Politessen verteilen) verteilt, wenn die Parkzeit überschritten wird bzw. keine Parkscheibe zum Einsatz kommt.

Nun gibt es das wohl nicht nur in Deutschland, sondern mindestens auch in Dänemark, wie ein Leserbriefschreiber in der Finanztest (3/2019) schreibt.

Dort kostet der Spaß wohl um die Hundert Euro. Also obacht!

Erkennen in Deutschland kann man so einen bewirtschafteten Parkplatz an einem Schild irgendwo auf dem Platz.

Mehr dazu beim ADAC: Klicki

Statistiken

Das Jahr 2018 ist für die Caravan-Branche offenbar ein sehr gutes. So wurden im laufenden Jahr bereits mehr als 43.500 Wohnmobile neu in Verkehr gelassen, der Vorjahreswert wurde im Oktober geknackt und somit sind noch zwei Monate Zeit, noch einen drauf zu setzen.

Die Zahl der Neuzulassungen hat sich binnen zehn Jahren fast verdreifacht, das kann man wohl auch daran ablesen, daß immer mehr Wohnmobile am Straßenrand stehen und es immer schwieriger wird, einen guten Stellplatz zu ergattern.

Quelle: ksta 19.11.2018