Archiv der Kategorie: Reise Nachrichten

Verkehrssünder im Ausland aufgepaßt!

Bisher kam man, wenn man zu schnell fuhr, je nach Land mehr oder weniger ungeschoren davon. Aber die Schlinge wird von Jahr zu Jahr enger.

Und nun soll EU-Weit durchgegriffen werden.

Es kommt, das elektronische System zur totalen Kontrolle zum digitalen Austausch von Halterdaten.

2013 soll es losgehen.

Etwas Zeit ist also noch, aber zu schnelles Fahren ist im Heimatland genau so schlecht, wie woanders …

Quelle: KSTA 3.12.2010

Private Übernachtung kann teuer werden

Wie ein Leserbriefschreiber in der aktuellen promobil (11/2010) schreibt, kann man unter Umständen zur Kasse gebeten werden, wenn man zum Beispiel auf einem hoteleigenen Parkplatz übernachtet, natürlich mit Wissen und Erlaubnis des Hoteliers.

Was war passiert? Auf einer Insel gilt absolutes Übernachtungsverbot außerhalb der ausgewiesenen Campingplätze. Wenn diese nun voll sind und man eine andersweitige Übernachtungsmöglichkeit sucht und findet, nämlich auf dem Parkplatz eines Hotels, nachdem man zuvor lecker (?) gegessen hat, dann ist das trotzdem einem Ordnungshüter zufolge, der am nächsten Morgen erschien und abkassierte, nicht erlaubt. Sogar, wenn der Hotelier angab, ebenfalls kein Zimmer mehr freigehabt zu haben.

Sachen gibts.

Geschehen auf der Insel Rab, die zu Kroatioen gehört. und sich damit den Nepper die goldene Kokosnuß des Tages verdient hat.

Nachtrag 16.12.2010: Ein anderer Leser der promobil hat nun die scheinbar korrekte Vorgehensweise für Übernachtungen auf privatem Grund herausgefunden. Man gehe zum Tourismusbüro vor Ort, lege die Ausweise aller Übernachtungsgäste des Womos vor, außerdem die schriftliche Genehmigung des Standplatzeigentümers mit An- und Abreisedatum. Jetzt noch die Kurtaxe abdrücken, dann gibts eine Bescheinigung, die man dann im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen sollte. Dann, so meint der Leserbriefschreiber, „dürfte eigentlich nichts mehr schiefgehen“.

Ob das auch auf der oben erwähnten Insel funktioniert hätte?

Das Verfahren ist natürlich ohne Garantie und Gewähr auf erfolgreiches Funktionieren beschrieben und die Anwendung erfolgt auf eigene Gefahr.

Quelle Nachtrag: promobil 1/2011

Warnwesten

Achtung!

Wer in Belgien ohne Warnweste unterwegs ist und erwischt wird, dem blüht eine horrende Geldbuße von bis zu knapp 1.400 Euro. In Portugal ist die Angelegenheit etwas günstiger, bis 600 Euro kostet der „Spaß“.

Auch fahrradfahren kann teuer werden. In Italien nämlich, wenn man ohne Warnweste unterwegs ist; jeweils eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang bzw. nach Sonnenuntergang ist die kritische Zeit. Und wer einen Tunnel durchfährt, sollte auch eine Warnweste tragen. Allerdings sind die Bußen hierfür relativ gering, die Spanne liegt bei knapp 25 Euro bis knapp 100 Euro.

Quelle promobil 10/2010

Bußgelder in Italien

Ich weiß im Moment nicht, ob ich es schon geschrieben habe, aber die Regierung in Italien hat zum August hin den Bußgeldkatalog angezogen.

Will heißen, daß zum Beispiel ein Laufen lassen des Motors im Stehen (auch vor der Ampel?) ab 200 Euro für den Staat einbringt.

Daß Alkohol am Steuer ziemlich hart bestraft wird, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, aber für alle, die es noch nicht mitbekommen haben: Alkohol und das Wohnmobil in Italien. Ab 0,5 Promille drohen bis zu 2000 Euro. Ab 1,5 Promille …siehe oben…

In Italien war es seit je her üblich, daß man an Zebrastreifen als Fußgänger nur rüberkommt, wenn man einfach beherzt geht (immer bereit zum rettenden Rücksprung ans sichere Ufer), die Autofahrer halten dann stehts brav an. Aber das war halt eine freiwillige Leistung. Nun muß man anhalten, andernfalls gibts eine Spende an den Staat nicht unter 150 Euro.

An Tempolimits sollte man sich auch besser halten, ab 41 km/h zu schnell macht 500 bis 2000 Euro, ab 61 km/h sinds dann schon 779 bis 3119 Euro. Was für krumme Beträge?!

Quelle: Adac Motorwelt 9/2010

Teurer Schweizausflug…

Ein Schwede in der Schweiz, kann das gutgehen? Anscheinend nicht.

Zumindest für den Schweden, der mit seinem SLS etwas zu schnell in eine Radarfalle fuhr und darob Mercedes und Führerschein losward. Damit aber nicht genug, es erwartet ihn ein Bußgeld nicht unter einhundert Tagessätzen a 3600 Franken (= um die 2600 Euro), aber höchstens 1.080.000 Franken. Was knapp unter 800.000 Euro wäre.

Aua, das tut weh!

Ganz vergessen, das etwas zu schnell in Zahlen war 290 km/h bei erlaubten 120 km/h.

IG-L

In Österreich gibt es eine Besonderheit bei den automatischen Geschwindigkeitsanzeigen auf den Autobahnen. Wenn da das Kürzel IG-L beisteht, dann besser nicht überschreiten, denn dann wird es richtig teuer, wenn man erwischt wird.

Aufgefallen war mir das auch schon mal, aber wußte nix damit anzufangen. In der ADAC Motorwelt 6/2010 gibt es nun die Aufklärung.

Hinter IG-L verbirgt sich Immissionsschutzgesetz Luft und heißt nix anderes, als das die Geschwindigkeitsbegrenzung der guten oder wenigstens besseren Luft geschuldet ist. Und wer da nicht mitmacht, der wird eben höher zur Kasse gebeten, als bei einer „normalen“ Geschwindigkeitsbegrenzung.

Konkret heißt das in Höchstsätzen 726 (normal) zu 2180 (IG-L).

Alles klar?

Quelle ADAC Motorwelt

Vorsicht in der Türkei

Der ADAC warnt in seinem Beiheft zur Motorwelt (05/2010) vor einem neuen Trick, der derzeit wohl vermehrt in der Türkei zur Anwendung kommt.

Wer sich zum Beispiel beim Volleyballspiel den Knöchel verstaucht, oder einem Seestern zu nahe gekommen ist, der ist wohl auf die Hilfe eines Arztes angewiesen. In Frankreich gibt es da ja die in Strandnähe angesiedelten Badeärzte, die dann mit rostigen Scheren (ach, nein, das ist eine andere Geschichte), wer sich in der Türkei hilfesuchend an den nächsten Taxifahrer wendet, oder an der Hotelrezeption nach einem Arzt fragt, der wird mit ein wenig bösem Willen nicht an den nächsten Dorfarzt verwiesen, sondern an eine teure Privatklinik, die sich über die ausländischen Patienten besonders freut.

Wer im ADAC ist, der sollte sich, so der Rat, direkt an den Club wenden, dort würden dann seriöse Ärzte und Kliniken empfohlen.