Und wieder haben die Versicherungen einen Dreh gefunden, sich aus der Verantwortung zu ziehen.
Der Fall:
Ein Fahrer war mit seinem PKW (wahlweise natürlich auch ein Wohnmobil) in seine Heimatstraße eingebogen und dort auf (schnee)glatter Straße ins Rutschen gekommen und letztlich an einer Hauswand zum Stehen gekommen.
Er wollte den Schaden über seine Kaskoversicherung regulieren lassen, aber die Versicherung hustete ihm eins. Da die Straße ihm ja wohlbekannt sei, habe er grob fahrläßig gehandelt. Der Fall landete vor Gericht und das – man mag es kaum glauben – gab der Versicherung recht!
Kleiner Tipp: Demnächst, wenn eine Versicherung mal wieder zahlen soll, dann würde ich an ihrer Stelle die Zahlung verweigern mit dem Hinweis, daß der Betreffende ja in eine ihm unbekannte Straße eingebogen sei und demzufolge grob fahrläßig gehandelt habe, daß er die Straße ja nicht kennte und ergo hätte vorsichtig einbiegen müssen.
AG Hamburg, St. Georg 916 C 359/09
Wer viel im Ausland unterwegs ist, der verliert schon mal den Überblick, was man wo wieviel darf (zu schnell fahren, wieviel trinken, etc.).
Eine Übersicht aller EU-Länder findet sich unter diesem Link:
http://ec.europa.eu/transport/road_safety/observatory/traffic_rules_ctry_en.htm
Man, was kompliziert.
In Deutsch gibt es den Kram leider (noch?) nicht.
Mal wieder neues von der Umweltplakette.
Letztens las ich einen Bericht, da ging es um Fahrverbote, bei gelben und roten Plaketten. Ich meine mich zu erinnern, daß es da noch keine tatsächlichen Verbote gab und auch keinen terminlichen Fahrplan. Aber vielleicht bezog sich das auch nur auf die gelben Plaketten.
Wie auch immer, in Hannover darf man jedenfalls ab dem 1.1.2009 nicht mehr mit roter Plakette in die Umweltzonen einfahren.
Das schmeckte wohl nicht allen so gut und so wurde das Verwaltungsgericht Hannover bemüht, welches nun sein Urteil sprach: Alles korrekt, Deutsche Städte dürfen Fahrzeuge, die viele Schadstoffe produzieren, aus ihren Innenstädten fernhalten. Um die irgendwann aus der EU kommenden strengeren Grenzwerte schon früher toppen zu können, oder so ähnlich.
Somit dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis das flächendeckend eingeführt wird.
KSTA vom 22.04.2009
Wer in Italien mit Alkohol im Blut am Steuer erwischt wird, der riskiert nicht nur seinen Führerschein, sondern auch gleich seinen fahrbaren Untersatz. Im konkreten Fall das Wohnmobil.
Ab 1,5 Promille wird das Fahrzeug beschlagnahmt, enteignet und anschließend versteigert.
Was früher in Italien mehr oder weniger ein Kavaliersdelikt war, kann nun also richtig teuer werden. Da heißt es dann, entweder fahren oder trinken.
Quelle: ADACmotorwelt 10/2008
Zum 1. Oktober hat die Slowakei die Bußgelder für Vergehen im Straßenverkehr angehoben.
So kann fahren ohne Sicherheitsgurt nun mit bis zu gut 130 Euro “einbringen”. Wer bei Rot fährt ist mit bis zu 330 Euro dabei. Alkohol bzw. Drogen werden mit bis zu 1000 Euro geahndet.
Wer bei einem Unfall die Polizei ruft und es ist kein Personenschaden eingetreten oder zumindest ein hoher Sachschaden, der darf 170 Euro latzen.
Quelle/Bespiele aus der ADACmotorwelt 10/2008
In Deutschland gibt es ja seit einiger Zeit einen Modellversuch, der es unter achzehnjährigen erlaubt, sich ans Steuer zu setzen. Der ADAC weist in seiner aktuellen Ausgabe darauf hin, daß das natürlich nur in Deutschland gilt, im Ausland darf der Jugendliche nicht ans Steuer. Wer sich trotzdem ans Steuer setzt und erwischt wird, dem drohen die landesüblichen Strafen.
Also Obacht!
ADACmotorwelt 10/2008
Wer sich in Italien mit dem Handy am Steuer erwischen läßt, der riskiert eine saftige Geldbuße. Davor warnt die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Ausgabe, denn Italien hat die maximale Höhe der Geldbuße für Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt stark angehoben. So kann man nun mit bis zu 594 Euro dabeisein.
Zum verbotenen telefonieren gehört übrigens schon, wenn man das Telefon in die Hand nimmt, während der Motor läuft. Den Griff zum Handy an der roten Ampel sollte man also besser lassen. Selbstredend gehören Kurznachrichten lesen und schreiben auch zu den Tabudingen.
Manche Länder haben keine festen Sätze, da kann die Ordnungsmacht dann nach Ermessen entscheiden.
Übrigens in Deutschland ist man 40 Euro los und u.U. einen Punkt reicher in Flensburg.
Mal ganz von Strafen und anderen Schwierigkeiten abgesehen, ist das ganze wirklich gefährlich, also Finger weg während der Fahrt.
Quelle: Finanztest 9/2008